Neues Produktsicherheitsgesetz - ProdSG

Das neue Produktsicherheitsgesetz - ProdSG

Diskutieren Sie mit unseren Experten die Änderungen und Auswirkungen des neuen Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2011 dem vom Bundestag am 23. September verabschiedeten neuen Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - in der Fassung des Bundestagsbeschlusses zugestimmt. Siehe hierzu die News vom 26.09.2011. Das ProdSG löst damit noch in diesem Jahr das GPSG ab. In Kraft treten wird es am ersten Tag des Monats nach seiner Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, d.h. voraussichtlich spätestens am 1. Dezember 2011.

Das neue ProdSG enthält gegenüber dem GPSG wesentliche Änderungen, auf die sich die Marktbeteiligten einstellen müssen. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Das neue Gesetz erstreckt sich jetzt als zentraler Begriff auf das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt, deren Ausstellung oder erstmaliger Verwendung. Die Bereitstellung ersetzt dabei ohne inhaltliche Änderung den bisherigen Oberbegriff des Inverkehrbringens.
  • Der Produktbegriff wurde neu gefasst. Produkte im Sinne des ProdSG sind:
    "Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind".
  • Verbraucherprodukte bilden eine "Sondergruppe" im Rahmen der vom ProdSG erfassten Produkte, mit zusätzlichen speziellen Anforderungen.
  • Der Begriff "Technische Arbeitsmittel" ist im ProdSG entfallen und es kommt bei den erfassten Produkten auch nicht mehr auf deren "Verwendungsfertigkeit" an. Insofern werden im B-to-B Bereich jetzt auch die noch nicht verwendungsfertige Produkte erfasst, auch im Gebrauchtproduktbereich.
  • Das ProdSG ist mit dem neuen Anwendungsbereich ein echtes "Auffanggesetz" für alle Produkte, die nicht spezialgesetzlich geregelt werden.
  • Der Begriff der "wesentlichen Veränderung" ist im ProdSG entfallen, jedoch weist der Gesetzgeber in seiner Begründung zum Gesetz darauf hin, das "wesentlich veränderte Produkte" nach wie vor als neue Produkte anzusehen sind. So behält das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" auch weiterhin seine Gültigkeit, wird aber voraussichtlich überarbeitet und der neuen Gesetzeslage angepasst.
  • Die Bestimmungen zum GS-Zeichen werden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner berechtigten Verwendung auf Produkten strenger gefasst und ergänzt.

Grundsätzlich dient das neue Gesetz insbesondere der Anpassung der bestehenden Marktüberwachungsbestimmungen an die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Gleichzeitig werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 aufgenommen, soweit dies im Hinblick auf das föderale System der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Marktüberwachung sind im Abschnitt 6 des neuen ProdSG zusammengefasst und gelten einheitlich für dessen gesamten Anwendungsbereich.

Informieren Sie sich bei unseren Experten, wie Sie das neue Gesetz in der Praxis anwenden können.

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Konferenzdaten

Termin:

  • 14. März 2012

Zeit:

  • 9:00 - 18:00 Uhr

Ort:

Preis:

  • 790,- €  zzgl. MwSt.

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Referenten

  • Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann
    Niederkassel
    Kommentator der Maschinenrichtlinie "www.maschinenrichtlinie.de"
    Fachautor und Referent auf dem Gebiet des Europäischen Maschinenrechts
    Initiator der Maschinenbautage Köln
  • RA Carsten Laschet
    managing partner
    Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln
  • Dipl.-Ing. Dirk Moritz
    Referent im Bereich Europäische / nationale Produktvorschriften zur Geräte- und Produktsicherheit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn
  • Regierungsdirektor Joachim Geiß
    Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich der Produktsi­cherheit, Bonn
  • Dr. Jörg Ed. Hartge
    ZVEI, Frankfurt
  • MinRat Dipl.-Ing. Stefan Pemp
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

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Themen des Produktsicherheitstags

Die Referenten stellen das neue Produktsicherheitsgesetz aus ihrem "Blickwinkel" vor. Hier einige Beispiele zu den Inhalten der Konferenzvorträge:

  • Überblick über das neue ProdSG
  • Der neue Produktbegriff  -von der Nadel bis zum Kraftwerk-
  • Bereitstellen auf den Markt / Inverkehrbringen
  • Produkte für den Eigengebrauch
  • Nichtverwendungsfertige Produkte
  • Verbraucherprodukte
  • Handel mit Gebrauchtprodukten
  • Wesentlich veränderte Produkte
  • Erforderliches Sicherheitsniveau
  • Stärkung des GS-Zeichens
  • Bußgeld bis 100.000 €
  • Regelungen des ProdSG zur Marktüberwachung
  • Das ProdSG im internationalen Kontext
  • Das ProdSG aus Sicht eines Herstellerverbandes
  • Anpassung an den NLF - New Legislativ Framework -

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Agenda Produktsicherheitstag

Download der Agenda des MBT-Produktsicherheitstags 2012: Neues Produktsicherheitsgesetz - ProdSG:

Agenda Produktsicherheitstag 2012
Das neue Produktsicherheitsgesetz-ProdSG

Prospekt / Anmeldung

Flyer mit Anmeldeformular:

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