KI und Maschinenrichtlinie: Passt das?

KI und Maschinenrichtlinie: Passt das?

Künstliche Intelligenz in der Maschinensicherheit einsetzen - geht das? Kann damit die geforderte Sicherheit im Maschinen- und Anlagenbau erreicht werden? Ein spannendes Thema, dass uns in den nächsten Jahren beschäftigen wird.

Unsere Autoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing. Björn Ostermann, haben mit Peter Seeberg, asimovero.AI, ein Interview über das Thema „KI und Maschinenrichtlinie“ geführt, das in einem Podcast veröffentlicht wurde:

KI und die Maschinenrichtlinie (Interview ab Minute 10:30)

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Baugruppen nach Druckgeräterichtlinie in Maschinen

Wenn Druckgeräte und Baugruppen in Maschinen / Gesamtheiten von Maschinen eingebunden werden, kommt im Hinblick auf die Druckgefährdungen über Artikel 3 der Maschinenrichtlinie (MRL) regelmäßig die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) ins Spiel, weil die PED für diese Gefährdungen die speziellere Richtlinie ist, d.h. der MRL dafür vorgeht.

Welche Anforderungen dem Maschinenhersteller daraus erwachsen, wenn er mehrere zugekaufte Druckgeräte oder "Teil-Baugruppen" zu einer Baugruppe im Sinne von Artikel 4(2) der PED innerhalb der Maschine / Gesamtheit von Maschinen zusammenfügt, lesen Sie in der FAQ:

Baugruppen in Maschinen im Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie?

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Roboter teachen in T1: Sicher oder nicht sicher begrenzte Geschwindigkeit?

Mit unserem Newsletter vom 16. Juli 2019 hatten wir Sie darüber informiert, dass die EN ISO 10218-2 in bestimmten Fachkreisen so ausgelegt wird, dass es ausreicht, wenn die Geschwindigkeit eines Industrieroboters lediglich prozessgesteuert -d.h. mit einer unsicheren Steuerung- reduziert wird und nur der Zustimmschalter des Bedieners in sicherer Technik ausgeführt wird. Wir hatten darauf hingewiesen, dass eine solche Lösung gegen die einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verstößt und der Bediener mit einer solchen unsicheren Technik einem nicht hinnehmbar hohen Risiko ausgesetzt wird.

Gleichzeitig hatte unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) auf den Mangel in der Norm hingewiesen, die an dieser Stelle zumindest nicht eindeutig zu sein scheint.

Die KAN hat dazu Stellungnahmen der beteiligten Fachkreise eingeholt und unserem Autor nunmehr das nachfolgend wiedergegebene Ergebnis übermittelt:

Das Meinungsbild der in der KAN vertretenen Kreise lässt sich wie folgt zusammenfassen:

    • Wir teilen Ihre Einschätzung, dass der bisherige Normentext seine eigentliche Intention klarer einfordern sollte. D.h., dass im Rahmen der Risikobeurteilung geprüft werden muss, ob eine sichere Steuerung der reduzierten Geschwindigkeit erforderlich ist. Der in der DGUV-Information 209-074 verwendete Text könnte dafür verwendet werden. Wir müssen allerdings noch näher abstimmen, welche Änderungsvorschläge wir an welcher Stelle der Normenreihe genau machen werden.
    • Wir teilen allerdings Ihre Einschätzung der durch den verbesserungswürdigen Normentext verursachten Gefährdungslage nicht. Aus den diesbezüglich eingegangenen Rückmeldungen geht hervor, dass Unfälle mit Robotern im Wesentlichen andere Gründe haben, etwa weil Sicherheitseinrichtungen manipuliert/überbrückt wurden und/oder man sich nicht an die Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung gehalten hat. Zudem zeigt die Auswertung von Arbeitsunfällen durch den Fachbereich Holz und Metall der DGUV, dass sich zum einen nur 4% der schweren Arbeitsunfälle mit Robotern während des Einrichtbetriebes ereignen und zum anderen auch dabei keine der von Ihnen beschriebenen Risiken als Unfallursachen festgestellt wurden.
    • Beide Normen befinden sich gegenwärtig in der Überarbeitung, sodass es zeitnah gelingen kann, durch eine Stellungnahme die erforderlichen Änderungen umzusetzen.

Damit folgt die KAN unserem Autor, dass eine unsicher reduzierte Geschwindigkeit für die Betriebsart Teachen eines Roboters nur möglich ist, wenn über eine Risikobeurteilung festgestellt wird, dass eine sicher reduzierte Geschwindigkeit nicht erforderlich ist. Dieser Nachweis im Rahmen der Risikobeurteilung dürfte bei einem Industrieroboter regelmäßig nicht möglich sein.

Das nach der BG-Statistik geringe Unfallgeschehen überrascht. Leider liegen uns die Zahlen der BG internen Statistik nicht vor. Die offizielle DGUV-Statistik der Roboterunfälle in den Jahren 2005 bis 2017 weist hingegen bei über 67% der schweren Unfälle aus, dass diese auf einen "Verlust der Kontrolle" des Roboters zurückzuführen sind.
Tätigkeitsbezogen zeigt die gleiche Statistik der DGUV, dass in diesem Zeitraum 47% der schweren Unfälle "Beim Bedienen einer Maschine" zustande kamen.
D.h. die Unfälle sind in Lebensphasen des Roboters geschehen, in denen der Bediener sich in der Roboterzelle aufgehalten haben sollte. Eine sicher reduzierte Geschwindigkeit hätte somit wahrscheinlich geholfen Unfälle zu vermeiden.

Am Ende bleibt es unerheblich, welcher Statistik man folgt. Auch eine geringe Wahrscheinlichkeit eines Unfalls lässt nach dem Risikographen der aktuellen EN ISO 13849-1 nur zu, das notwendige Performance Level (PLr) um ein Level zu senken, nicht aber auf die sichere Steuerung zu verzichten. Wenn also der geforderte PL normalerweise PL d wäre, könnte der Teil der Steuerung für die reduzierte Geschwindigkeit in dem Fall in PL c ausgeführt werden.

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Maschinenbautage Köln 2019

Sehen wir uns auf den Maschinenbautage Köln 2019 - dem CE-Treffpunkt für den Maschinen- und Anlagenbau?

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Veranstaltung mit spannenden Vorträgen. Bleiben Sie aktuell.

Gerne begrüßen wir Sie im Maritim Hotel Köln zu unseren Konferenzen und Workshops.

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