FAQ

Folien in PPTx mit Schriftart

Sollten Sie für Ihre Folien besondere, firmeninterne Schriftarten verwenden, kann es zu Fehlern bei der Darstellung kommen, wenn diese nicht auf unserem Rechner vor Ort vorhanden sind.

Dies können Sie verhindern, wenn Sie die Schriftarten (ganz oder teilweise) in Ihrer Präsentation einbetten. Wir empfehlen Ihnen die komplette Schriftart einzubetten, damit Sie vor Ort ggf. noch Änderungen in letzter Minute durchführen können. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Präsentation auf einem Rechner (Firmen-PC) auf dem die gewünschte Schriftart installiert ist.
  2. Wählen Sie oben den ersten Punkt Datei aus
  3. Wählen Sie links Speichern unter aus
    • ggf. müssen Sie hier jetzt für noch nie gespeicherte Präsentationen noch einen Ordner wählen
  4. Wählen Sie rechts unter dem Namen und Dateityp den Link Weitere Optionen… aus
  5. Im nun erscheinenden Fenster "Speichern unter" wählen Sie unten rechts neben dem Button Speichern den Text Tools aus
  6. Aus dem Dropdownmenü wählen Sie den zweiten Listenpunkt Speicheroptionen aus
  7. Im nun erscheinenden Fenster "Powerpoint-Optionen" ist links bereits der Punkt "Speichern" angewählt.
    Im rechten Teil setzen Sie unter der dritten Überschrift „Genauigkeit beim Freigeben dieses Dokuments beibehalten“ einen Haken bei Schriftarten in der Datei einbetten.
    • Wir empfehlen darunter den Punkt Alle Zeichen einbetten auszuwählen.

Folien als PDF

Wir verteilen die Folien an die Teilnehmenden als PDF mit Wasserzeichen.

Hierbei werden alle Folien auf DIN A4 Hochformat (2 Folien pro Seite) im Dateiformat PDF 1.3 (kompatibel zu Acrobat 4.x und höher) konvertiert.

Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Folien in diesem Format zukommen lassen.

Die Ausgabe der Folien erfolgt online. Dabei werden die Folien mit individuellen Wasserzeichen (u.a. Teilnehmername) versehen.

Kennzeichnung von Bildern

Bilder/Grafiken und fremde Texte in Ihren Vorträgen müssen mit Urheberhinweisen gekennzeichnet werden.

Dies erleichtert uns einerseits die Überprüfung Ihres Materials. Nach einem Urteil des Oldenburger Landgerichts (siehe auch Landgericht Bochum) müssen vor allem im Geschäftsverkehr beide Seiten sicher gehen, dass kein Copyright verletzt wird.

Eine Kennzeichnung ist auch dann für Bilder nötig, wenn die Webseiten, von denen Sie das Bild erworben haben, eine Kennzeichnung nicht zwingend vorschreiben. Dies hat verschiedene Gründe:

  • Bilder von freien Seiten werden auch regelmäßig von anderen Dritten auf kostenpflichtigen Seiten zum Verkauf angeboten. Ohne Urheberhinweis ist nicht ersichtlich, ob das Bild auf der freien oder der kostenpflichtigen Seite geklaut ist.
  • Bilder werden teilweise auf mehreren kostenpflichtigen Seiten zum Verkauf angeboten. Ohne Urheberhinweis ist nicht ersichtlich, nach wessen Richtlinien dieser gesetzt werden muß.
  • Auch Ihre eignen Bilder können geklaut und auf kostenpflichtigen Seiten zum Verkauf angeboten werden. Auch hier benötigen wir einen Vermerk "Eigenes Bild", "(c) M. Mustermann" oder ähnliches.
  • Auch Bilder von Wikipedia haben ein Copyright. Sollte das Bild unter einer "share alike" Lizenz veröffentlicht worden sein (z.B. CC BY-SA 4.0) müssten Sie auch Ihren Vortrag so veröffentlichen. Dies ist allerdings dann nicht mehr möglich, wenn Sie auch Bilder von kostenpflichtigen Seiten nutzen.

Kennzeichnung nach Quelle (aktualisiert 2023)

Vorträge können nach Rückfragen bei Stock-Anbietern als "editorial" bzw. "redaktionell" verstanden werden.

  • Generell empfehlen wir die Nutzung von www.presentermedia.com. Hier haben wir geklärt, dass eine einmalige Verlinkung auf Presentermedia pro Vortrag ausreicht. (Z.B. auf letzter Folie "Bilder von Presentermedia.com")
  • Shutterstock verlangt für "editorial" Content
    "Name of Artist/Shutterstock.com"
    in der Nähe des Bildes. (Clause 1.5 a)
  • Getty Images verlangt für "redaktionellen" Inhalt
    „[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion] via Getty Images“
    in der Nähe des Bildes. (Nummer 6. zweiter Punkt)
  • Bei Adobe Stock ist es unklar. Bilder, die nur für "editorial use" freigegeben sind, müssen mit
    “Agency Name/Contributor Name – stock.adobe.com
    gekennzeichnet werden. Ob dies für alle Bilder im "editorial" Context gilt wissen wir nicht. Ohne gegenteilige Aussage von Adobe verlangen wir eine Kennzeichnung.
  • Bei iStockPhoto müssen redaktionelle Bilder mit
    "iStock.com/Mitgliedsname des Künstlers"
    gekennzeichnet werden. (7. dritter Punkt)