Berichtigung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

Mit unseren MBT-Informationen hatten wir Sie über Termine und Fristen zur Anwendung der neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informiert. Die neue Maschinenrichtlinie wurde in der Zwischenzeit hinsichtlich eines für Sie wichtigen Termins berichtigt. Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, Leiter der Maschinenbautage Köln und der MBT-Seminare zur neuen Maschinenrichtlinie (s. u.), hat diese Berichtigung für Sie aufbereitet:

Die Richtlinie 98/37/EG wurde ursprünglich mit Bekanntmachung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgehoben – Amtsblatt der Europäischen Union L 157 vom 9. Juni 2006 –. Die neue Maschinenrichtlinie ist nach Art. 26 Abs. 1 allerdings erst ab dem 2. Dezember 2009 anzuwenden. Es war damit unklar, welche Rechtsvorschrift der Inverkehrbringer in der Zwischenzeit beachten muss.

Mit Berichtigung vom 17. Mai 2007 – Amtsblatt der Europäischen Union L 76/35 – wurde jetzt bekanntgemacht, dass die Richtlinie 98/37/EG nicht wie ursprünglich veröffentlicht sofort, sondern erst zum 29. Dezember 2009 aufgehoben wird. Mit dieser Berichtigung wurde insbesondere der Verunsicherung der Marktteilnehmer Rechnung getragen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine EG Richtlinie selbst gegenüber dem Bürger / der Bürgerin keine rechtliche Wirkung entfaltet. Für den Bürger / die Bürgerin gilt das nationale Recht, dass eine EG-Richtlinie umsetzt. Das ursprüngliche Datum des Außerkrafttretens der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG hatte diese einzelstaatlichen Rechtsvorschriften – in der Bundesrepublik die Maschinenverordnung auch nicht automatisch außer Kraft gesetzt. Insofern galt die Maschinenrichtlinie für den Anwender / die Anwenderin über das nationale Recht ohnehin weiter, bis die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – über das nationale Recht anzuwenden ist. Die o. a. Berichtigung sorgt aber jetzt für mehr Klarheit, da sie verständlicher ist und nicht interpretiert werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass damit immer noch keine Übergangsfrist verbunden ist, in der die alte und die neue Maschinenrichtlinie parallel anwendbar sind.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu