Änderungen an der Schnittstelle Maschinen- / Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

Die Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist ab dem 29.12.2009 ohne Übergangsfrist anzuwenden. Die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG gilt ab diesem Datum nicht mehr. Eine "Karenzzeit" nach dem 28.12.2009 gibt es nicht.

Die neue Maschinenrichtlinie bringt u. a.

--> Änderungen an der Schnittstelle zur Niederspannungsrichtlinie <--

mit sich. Diese Schnittstelle wurde von unserem Autoren, Herrn Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann untersucht. Den Fachbeitrag können Sie hier als pdf-Datei downloaden.

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche sonstigen Änderungen z.B. durch

  • den geänderten Anwendungsbereich,
  • die Risikobeurteilung, die die Gefahrenanalyse ersetzt,
  • die neuen Regelungen für unvollständigen Maschinen
    oder auch
  • durch die neuen Konformitätsbewertungsverfahren

Sie konkret betreffen und wann Sie diese berücksichtigen müssen, damit Sie die notwendigen Umstellungen rechtzeitig, effizient und in Ruhe vornehmen können.

Sie wissen selbst am besten wie schnell die verbleibenden zwei Jahre im Maschinen- und Anlagenbau vergehen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
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