Leitfaden zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht und Übergangsfrist EN 954-1 verlängert

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

Das MBT-Team wünscht Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Leitfaden der EU-Kommission zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht

Kurz vor Beginn der Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hat die EU-Kommission wesentliche Teile ihres Leitfadens zur Anwendung der Richtlinie in einer "1st Edition" veröffentlicht unter dem Titel:

Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EG

Der fast 400 Seiten starke Leitfaden, der allerdings zunächst nur in einer englischen Sprachfassung vorliegt, enthält Erläuterungen zu folgenden Teilen der neuen Maschinenrichtlinie:

  • Erwägungsgründe
  • Verfügender Teil
  • Anhang I "Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen"
  • Anhang II A "EG-Konformitätserklärung"
  • Anhang II B "Einbauerklärung"

Abzuwarten bleibt jetzt inwieweit der Leitfaden, der ja lediglich eine rechtlich unverbindliche Hilfe für den Anwender der Maschinenrichtlinie darstellt, die gewünschten Klarstellungen für die Praxis bringt.

Der Autor weist explizit in seinem Vorwort auf die alleinige rechtliche Verbindlichkeit der Maschinenrichtlinie hin:

"It should be stressed that only the Machinery Directive and the texts implementing its provisions into national law are legally binding."

Vieles wird sich in der Praxis erst bewähren müssen. Einige Interpretationen sind zumindest "gewöhnungsbedürftig" und nicht ohne weiteres mit dem Rechtstext in Einklang zu bringen. Der Leitfaden ist deshalb auch als "offenes Dokument" geschrieben, das bei Bedarf geändert und ergänzt werden kann.

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Übergangsfrist EN 954-1 jetzt doch verlängert

Nach dem Verzeichnis der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG, abgedruckt im EU-Amtsblatt C 74/4 vom 28.03.2009, läuft die Konformitätsvermutung der EN 954-1 am 28.12.2009 aus.

Im Verzeichnis der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, abgedruckt im EU-Amtsblatt C 214/1 vom 8.9.2009, ist die EN 954-1 nicht mehr aufgeführt.

Aus den Normungskreisen gab es allerdings Mitte 2009 Meldungen, dass nach einem Beschluss der EU-Kommission die Ende des Jahres 2009 auslaufende EN 954-1 für weitere drei Jahre die Konformitätsvermutung bekommen soll. Die Europäische Kommission hatte am 18. September 2009 zu diesen Meldungen per Mail Stellung genommen und erklärt, dass das Thema der Fristverlängerung auf der Sitzung des Europäischen Maschinenausschusses am 8. Juli 2009 behandelt wurde. Nachfolgend zu dieser Sitzung habe CEN ein Schreiben an die Kommission gerichtet und hierin angefragt, ob das Datum des Ablaufs der Vermutungswirkung für die EN 954-1 ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2012 verlängert werden könne. Weiterhin hatte die Europäische Kommission in der Mail erklärt, dass Sie diese Anfrage beantworten wird. Sie würde allerdings wegen der Komplexität der damit verbundenen Zusammenhänge vorher Experten hierzu befragen und auch die Stellungnahme des Europäischen Maschinenausschusses am 7./8. Dezember 2009 einholen.

In der Sitzung des europäischen Maschinenausschusses am 7./8. Dezember 2009 wurde nunmehr eine mögliche Verlängerung der Übergangsfrist der EN 954-1 strittig zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten sprachen sich dann für eine Verlängerung der Übergangsfrist aus. Offen blieb allerdings der Zeitraum dieser Verlängerung, den die Kommission noch festlegen will. Insofern ist die entsprechende Bekanntmachung der EU-Kommission im europäischen Amtsblatt abzuwarten.

Zu beachten ist, dass es bereits Produktnormen gibt, die auf die EN ISO 13849-1 verweisen und dass weitere Produktnormen z. Z. hierauf umgestellt werden. Für diese Produkte würde die Anwendung der alten Norm EN 954-1 dann keine Konformitätsvermutung mehr auslösen. Zu beachten ist auch, dass die alte Norm EN 954-1 für neue Technologien nicht anwendbar ist. Weiterhin ist zu beachten, dass nach den allgemeinen Grundsätzen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Stand der Technik einzuhalten ist, was auch der Maßstab einer Produktprüfung durch die Marktüberwachungsbehörde wäre. Der Hersteller muss deshalb selbst prüfen, ob die alte Norm EN 954-1 für sein Produkt den Stand der Technik darstellt oder ob sich dieser in der neuen EN ISO 13849-1 findet. Dies sollte er auch vor dem Hintergrund der Produkthaftungsrichtlinie abwägen, die ja den Stand von Wissenschaft und Technik verlangt.

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Richtlinie 2009/127/EG zur Änderung der neuen Maschinenrichtlinie veröffentlicht

Am 25. November 2009 hat die europäische Kommission die Richtlinie 2009/127/EG zur Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Die Richtlinie tritt damit am 15. Dezember 2009 in Kraft.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie 2009/127/EG nach Artikel 2 der Richtlinie bis zum 15. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen. Anzuwenden durch den Inverkehrbringer bzw. Eigenhersteller sind die in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften dann ab dem 15. Dezember 2011.

Basis für die Änderungsrichtlinie ist der

  • Beschluss über das sechste Umweltaktionsprogramm der EG

und hier der Unterpunkt:

  • Minimierung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken für Gesundheit und Umwelt

Aufgenommen werden hierzu in die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • Umweltschutzanforderungen für Pestizidausbringungsmaschinen im sog. verfügenden Teil
  • eine Definition "wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen"
  • eine neue Nr. 2.4 "Pestizidausbringungsmaschinen" im Anhang I

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
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