Arbeitshilfe zur neuen MRL von maschinenrichtlinie.de

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

1. Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch EG-Verordnung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 596/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 18. Juni 2009 wurde u. a. die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle angepasst.

Die Änderung tritt nach Artikel 3 der EG-Verordnung am 7. August 2009 in Kraft.

Konkret wurde die Maschinenrichtlinie mit Nr. 1.7 des Anhangs der o. a. Verordnung geändert. Die Verordnung enthält dazu folgende Begründung:

"Was die Richtlinie 2006/42/EG betrifft, sollte die Kommission insbesondere die Befugnis erhalten, die Bedingungen für die Aktualisierung der nicht erschöpfenden Liste der Sicherheitsbauteile und für die Maßnahmen zur Beschränkung des Inverkehrbringens von Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial festzulegen. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG, auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen, bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen."

Geändert wurde die neue Maschinenrichtlinie in Artikel 8, Artikel 9 Absatz 3 und in Artikel 22 Absatz 3.

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2. Arbeitshilfe zur neuen MRL von maschinenrichtlinie.de

Die neue Maschinenrichtlinie ist in ihrer Form der Veröffentlichung von 2006 bereits nicht mehr aktuell. Für diese Richtlinie 2006/42/EG liegen bereits eine Berichtigung sowie -aktuell- eine Änderung vor (s.o.).

Mit den kommenden Anforderungen an Pestizidmaschinen, die Ende dieses Jahres im EU-Amtsblatt stehen werden, werden somit drei Änderungen vorliegen, die beim Inkrafttreten bereits berücksichtigt werden müssen.

Um umständliches Arbeiten mit mehreren Dokumenten zu vermeiden, hat unser Autor und Referent Herr Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann als Arbeitshilfe eine konsolidierte Fassung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zusammengestellt.

Zusätzliche Hilfen erleichtern das Arbeiten mit dem Dokument:

  • intern verlinktes Inhaltsverzeichnis
  • interne Links auf Absätze und Definitionen
  • externe Links auf in Bezug genommene EG-Richtlinien
  • externe Links auf den Online-Kommentar des Autors
  • Anmerkungen zum Richtlinientext in der Fußzeile

Diese Fassung der Richtlinie können Sie direkt von der Homepage unseres Autors herrunterladen:
maschinenrichtlinie.de -> Dokumente -> Europäische Richtlinien

Das Dokument ist mit einer Versionsnummer versehen, so dass Sie jederzeit abgleichen können, ob sich weitere Änderungen am Dokument ergeben haben. Sollten Sie Anmerkungen zum Dokument haben, lädt Sie unser Autor ein, Ihm über Seine Homepage eine Nachricht zu hinterlassen.

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3. MRL Änderung "Pestizidmaschinen"

Das Verfahren zur Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hinsichtlich der Aufnahme von Umweltschutzanforderungen an Pestizidausbringungsmaschinen ist fachlich soweit abgeschlossen.

Zur Zeit werden die verschiedenen Sprachfassungen durch die Sprachjuristen erarbeitet, so dass die Änderungen im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden können.

Zu diesem Thema siehe auch unseren letzten Newsletter.

Natürlich werden wir Sie zu diesem Punkt auch auf den Maschinenbautagen 2009 weiter informieren.

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4. Neues Seminar Risikobeurteilung

Von der Theorie -Seminar- zur Praxis -Workshop-

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchführen. Die Risikobeurteilung löst die Gefahrenanalyse der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab. Bei der Risikobeurteilung hat der Hersteller nach Anhang I der neuen Maschinenrichtlinie

  • die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt;
  • die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln;
  • die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens;
  • die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist;
  • die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in der in Nummer 1.1.2 Buchstabe b festgelegten Rangfolge zu mindern.

Lernen Sie im Workshop / Seminar die Grundlagen und die Erstellung einer Risikobeurteilung kennen. Steigen Sie bereits im Workshop / Seminar mit Ihren eigenen Beispielen in Ihre persönliche Risikobeurteilung ein. Diskutieren Sie dabei mit unseren Experten, die über umfangreiche Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis verfügen.

Wir haben viel Zeit für die Diskussion eingeplant.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu