EN 954-1: Konformitätsvermutung nicht verlängert

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

1. EN 954-1: Konformitätsvermutung nicht verlängert

Nach dem Verzeichnis der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 98/37/EG, abgedruckt im EU-Amtsblatt C 74/4 vom 28.03.2009, läuft die Konformitätsvermutung der EN 954-1 am 28.12.2009 aus.

Im Verzeichnis der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, abgedruckt im EU-Amtsblatt C 214/1 vom 8.9.2009, ist die EN 954-1 nicht mehr aufgeführt.

Aus den Normungskreisen gab es allerdings Meldungen, dass nach einem Beschluss der EU-Kommission die Ende des Jahres 2009 auslaufende EN 954-1 für weitere drei Jahre die Konformitätsvermutung bekommen soll.

Die Europäische Kommision hat am 18. September 2009 dazu per Mail Stellung genommen und erklärt, dass das Thema der Fristverlängerung auf der Sitzung des Europäischen Maschinenausschusses am 8. Juli 2009 behandelt wurde. Nachfolgend zur Sitzung habe CEN ein Schreiben an die Kommission gerichtet und hierin angefragt, ob das Datum des Ablaufs der Vermutungswirkung für die EN 954-1 ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2012 verlängert werden könnte. Weiterhin hat die Europäische Kommission in der Mail erklärt, dass Sie diese Anfrage beantworten wird. Sie allerdings wegen der Komplexität der damit verbundenen Zusammenhänge vorher Experten hierzu befragen und auch die Stellungnahme des Europäischen Maschinenausschusses am 7./8. Dezember 2009 einholen wird.

Insofern ist es ein Missverständnis gewesen, dass hier schon eine Entscheidung seitens der Europäischen Kommission getroffen wurde. Nach wie vor löst die EN 954-1 die Konformitätsvermutung mit der Maschinenrichtlinie 98/37/EG nur noch bis zu deren Ablauf am 28.12.2009 aus. Für die neue Maschinenrichtlinie löst dann nur noch die EN ISO 13849-1 die Konformitätsvermutung aus.

C-Normen, die für die neue Maschinenrichtlinie im europäischen Amtsblatt gelistet sind / werden und die noch auf die EN 954-1 verweisen, verlieren nicht dadurch die Konformitätsvermutung, dass diese Norm dann von der EN ISO 13849-1 abgelöst ist.

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2. Maschinenrichtlinienänderungen "Pestizide" verabschiedet

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat die Änderungsrichtlinie zur Aufnahme der Umweltanforderungen an Pestizidausbringungsgeräte in die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 24./25. September 2009 verabschiedet. Die Maschinenrichtlinie wird dazu im verfügenden Teil geändert. Aufgenommen wird u. a. eine neue Definition "wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen". Weiterhin erhält Anhang I eine neue Nummer 2.4 mit speziellen Anforderungen an diese Geräte.

20 Tage nach der Bekanntmachung im europäischen Amtsblatt tritt die Änderungsrichtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Anzuwenden sind die neuen Bestimmungen 24 Monate nach dem Inkrafttreten.

Geht man davon aus, dass die Änderungsrichtlinie noch im Oktober 2009 bekannt gemacht wird, heißt das, dass die neuen Bestimmungen ab Oktober 2011 für den Hersteller greifen.

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3. Fachartikel zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Unsere Autoren, Herr Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Herr Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels haben zu der neuen Maschinenrichtlinie einen Fachaufsatz verfasst, der gezielt in die neue Richtlinie einführt. Angesprochen werden die Themen

  • Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 98/37/EG
  • Fristen
  • Verantwortliche Personen
  • Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie
  • Verzahnung der Binnenmarktrichtlinien
  • Herstellerpflichten
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Technische Unterlagen
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Unvollständige Maschinen

Lesen Sie hier:

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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4. Richtline 89/655/EWG kodifiziert

Die Richtlinie 89/655/EWG "über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit" -Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie- wurde [Update] am 16. September 2009 [/Update] kodifiziert und trägt jetzt die Nummer 2009/104/EG. Siehe hierzu das europäische Amtsblatt L 260/5 vom 3.10.2009.

Arbeitsmittelbenutzungs-Richtlinie 2009/104/EG

Die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie ist mit der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- in der Bundesrepublik in nationales Recht umgesetzt. Änderungen in der Verordnung sind nicht notwendig, da im Rahmen einer Kodifizierung lediglich aus der Basisrichtlinie und den inzwischen erfolgten Änderungen eine lesbare Fassung der Richtlinie erstellt wird, die dann eine neue Nummer bekommt. Diese Änderungen sind bereits in der BetrSichV berücksichtigt.

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5. Website "maschinenbautage.de" in "maschinenbautage.eu" aufgegangen

Die "alte" Website "maschinenbautage.de" wurde im September aus dem www genommen. Das neue Programm auf der Website "maschinenbautage.eu" übernimmt seit diesem Zeitpunkt die komplette Veranstaltungsverwaltung. Der Name des Kunden für das Login wurde aus Sicherheitsgründen geändert. Bitte fordern Sie im Kundenbereich Ihre geänderten Login-Daten an.

Sie können jetzt Ihren Account schneller und komfortabler verwalten.

Geändert hat sich damit auch das Layout unserer MBT-Informationen

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu