Online-Tool der EU-Kommission zur Risikobewertung

Tool zur Risikobewertung von Verbraucherprodukten online

Maschinen, die für Verbraucher bestimmt sind, fallen neben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ggf. anderen "CE-Richtlinien" auch in den Anwendungsbereich der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Die Produktsicherheitsrichtlinie verpflichtet in Artikel 12 die Mitgliedstaaten der EU-Kommission

"Maßnahmen oder Vorkehrungen ... welche die etwaige Vermarktung oder Verwendung von Produkten in seinem Hoheitsgebiet unterbinden, einschränken oder besonderen Bedingungen unterwerfen, weil die betreffenden Produkte eine ernste Gefahr darstellen"

mit Hilfe von RAPEX zu melden.

Das RAPEX-System ist ein Informationssystem, dass die EU eingerichtet hat, um unsichere / gefährliche Produkte, die einer Behörde in einem Mitgliedstaat aufgefallen sind, umgehend der EU-Kommission zu melden. In diesem Verfahren werden auch die anderen Mitgliedstaaten über diese Produkte informiert.

Sonstige Maßnahmen in Hinblick auf eine Beschränkung des Inverkehrbringen von Produkten, ihrer Rücknahme oder ihr Rückruf unterliegen den Bestimmungen des Artikel 11 der Produktsicherheitsrichtlinie.

Hierzu hat die EU-Kommission Leitlinien festgelegt:

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 16. Dezember 2009
zur Festlegung von Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen
Informationsaustausch „RAPEX“ gemäß Artikel 12 und des Meldeverfahrens gemäß Artikel 11 der
Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

die im Amtsblatt der EU L 22/1 vom 26.1.2010 veröffentlicht wurden. Die Leitlinien enthalten im Anhang IV einen "Leitfaden für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten"

Zur Risikobewertung von Verbraucherprodukten hat die EU-Kommission auf Basis des RAPEX-Leitfadens ein Online-Tool entwickelt:

Risikobewertung für RAPEX

Das Online-Tool steht in diversen Sprachen zur Verfügung. Im Rahmen der Hilfefunktion ist hier auch eine Anleitung für das Tool - allerdings nur in englischer Sprache - hinterlegt.

Auch wenn die RAPEX-Leitlinien sich an die Behörde wenden und dieser eine Hilfestellung geben, wie unsichere / gefährliche Produkte bewertet werden können, spricht nichts dagegen, wenn Hersteller, Händler, Prüfinstitute oder sogar Verbraucher selbst dieses Tool benutzen um Ihre Produkte einzustufen.

Maschinenbautage Köln 2012 wieder gut besucht

In diesem Jahr treffen sich vom 9. bis 12. Oktober wieder weit über 300 Teilnehmer auf den 9. Maschinenbautagen in Köln, um Themen rund um die Maschinenrichtlinie zu diskutieren.

Die Veranstaltung mit dem Maschinenrechtstag, der Konferenz zur Maschinenrichtlinie und den beiden Workshops, ist seit vielen Jahren in den Fachkreisen weit über die deutschen Grenzen bekannt und geschätzt. Geschätzt wird dabei neben den Fachvorträgen die Möglichkeit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch in den Pausen und an den Abenden.

Wegen einzelner englischsprachiger Vorträge und wegen der internationalen Teilnehmer / -innen wird die Konferenz am 9. und 10. Oktober englisch/deutsch bzw. deutsch/englisch übersetzt.

Wir wünschen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf diesem Wege eine angenehme Anreise und eine erfolgreiche Veranstaltung.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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