Bestandsschutz von Maschinen und Anlagen

Bestandsschutz von Maschinen und Anlagen

Einmal sicher, immer sicher?

Maschinen und Anlagen, die als Arbeitsmittel im Betrieb eingesetzt werden, müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bei der erstmaligen Bereitstellung an Beschäftigte bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Nur, ist „Einmal sicher, immer sicher.“? Was ist, wenn der Stand der Technik für solche Maschinen oder Anlagen sich weiter entwickelt? Muss der Arbeitgeber seine Maschinen und Anlagen ständig auf den neuesten Stand der Technik nachrüsten?

In der Praxis wird in diesem Zusammenhang immer wieder auf einen angeblichen „Bestandsschutz“ hingewiesen. Nur, gibt es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage?

Der Beitrag unseres Autors, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, stellt die rechtliche Situation in Hinblick auf die Frage nach einem Bestandsschutz beim Bereitstellen von Maschinen und Anlagen für die Benutzung durch Beschäftigte dar.

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Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

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