Urteil zum Verstoß gegen EG-rechtliche Produktanforderungen

Urteil zum Verstoß gegen EG-rechtliche Produktanforderungen

Von unserem Autoren und Referenten, RA Klaus Dannecker:

Das LG Stuttgart hat in einem Urteil vom 10.04.2012 -AZ 26 O 466/10- folgende Klarstellung getroffen:

"Fehlen bei einer Maschine die aus EG-Recht (Maschinenrichtlinie 98/37/EG, neu 2006/42/EG) in das Produktsicherheitsgesetz (Anmerkung: durch die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV) übernommenen Anforderungen, wie z.B. die zuverlässige Überwachung einer gefährlichen Betriebsart trotz abgegebener Konformitätserklärung, so ist die Maschine fehlerhaft im Sinne des ProdHaftG."

Siehe hierzu:

Rechtssprechung zum Vorliegen eines Produktfehlers im Sinne des Produkthaftungsgesetzes

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Produktsicherheitstag 2013 "Gebrauchtmaschinen"

Am 11. Juli 2013 richtet die MBT einen Produktsicherheitstag "Gebrauchtmaschinen" aus.

Das Thema "Gebrauchtmaschinen" gewinnt zunehmend an Bedeutung. Betroffen ist / sind z.B.:

  • Handel
  • Verleihen / Verleasen
  • Verschenken
  • Umbau / Veränderung
  • Steuerungsanpassungen
  • Einsatz beim Neuanlagenbau
  • Umgang mit vorhandenen Maschinen und Anlagen

Wir haben für Sie ein Expertenteam für den Produktsicherheitstag zusammengestellt, das das Thema in Vorträgen und Diskussionen mit den Teilnehmerinnen / Teilnehmern unter verschiedenen Aspekten behandeln wird:

  • Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann
    www.maschinenrichtlinie.de
  • Dipl.-Ing. Dirk Moritz
  • RA Carsten Laschet
    Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln
  • MinRat Dipl.-Ing. Stefan Pemp
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
  • Dr. Michael Schaefer
    IFA Sankt Augustin
  • Dr. Matthias Umbreit
    BG Holz und Metall
  • Dipl.-Ing. Helmut Bach
    ZF Friedrichshafen AG

Näheres zu der Veranstaltung siehe:

Produktsicherheitstag 2013
- Gebrauchtmaschinen -

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Neuer Rechtsrahmen für die europäische Normung

Zum 1. Januar 2013 tritt eine neue Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates zur europäischen Normung in Kraft. Sie enthält einen Rechtsrahmen für die europäische Normung. Das europäische Parlament hat der neuen Normungsverordnung am 11. September 2012 zugestimmt und der europäische Rat hat die Verordnung dann am 4. Oktober 2012 beschlossen.

Die Normungsverordnung verfolgt das übergreifende Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu steigern.

Wesentliche Punkte der Neuerung sind etwa, dass zukünftig die EU-Kommission Normungsaufträge nicht nur für die Produktnormung, sondern auch für den Dienstleitungsbereich vergeben kann.

Mit der Normungsverordnung soll - ein weiterer wichtiger Aspekt - der Zugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu Normen und zur Normung erleichtert werden. Denn KMU machen einen Großteil der europäischen Wirtschaft aus. Sie waren in der Vergangenheit aber nur unzureichend in die Normung eingebunden.

Schließlich soll -um ein letztes "Highlight" herauszugreifen- der Normungsprozess insgesamt schneller, effizienter und transparenter werden. Dazu sieht die Normungsverordnung etwa klare Fristen für die Annahme von Normungsaufträgen vor. Auch verbindet sie die Finanzierung mit der Dauer der Erarbeitung von Normen.

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Toolbox für Normen

CEN und CENELEC haben eine "SME Toolbox of Solutions" entwickelt. Diese Toolbox soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Normenanwendung helfen. Angeboten werden folgende Themen:

  • Normen und Ihr Unternehmen
  • Die richtige Norm finden
  • Normung und Ihr Produkt
  • Aktuell bleiben
  • Erfahrungen teilen
  • Sich beteiligen

Dieses Tool, dass allerdings nur in englischer Sprache verfügbar ist, finden Sie hier:

SME Toolbox of Solutions

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