Offshore-Anlagen auf dem Markt bereitstellen

Offshore-Anlagen auf dem Markt bereitstellen

Die rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit von im Meer stehenden Bauwerken unterscheiden sich von denen, die an Bauwerke im Onshore-Bereich gestellt werden. Allerdings sind die Unterschiede nicht immer allen Beteiligten auf diesem doch noch recht jungen Gebiet klar.

Bei der Recherche nach der Rechtsgrundlage für Bau und Ausrüstung von Offshore-Bauwerken und den auf diesen installierten Maschinen/Anlagen tritt außerdem zu Tage, dass Offshore-Anlagen je nach Standort unterschiedlich zu behandeln sind.

In ihrem Artikel "Offshore-Anlagen auf dem Markt bereitstellen" haben die beiden Autoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dipl.-Ing. Wolfgang Frank die sicherheitstechnischen Rechtsgrundlagen für Offshore-Bauwerke aufgezeigen.

Siehe hierzu:

Offshore-Anlagen auf dem Markt bereitstellen

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Zyprische Ratspräsidentschaft will "Alignment Package" voranbringen

Anfang Juli hat Zypern die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Das "Alignment Package" bildet einen zentralen Schwerpunkt Zyperns im Bereich der technischen Harmonisierung. In der zweiten Jahreshälfte 2012 sind insgesamt 10 Ratsarbeitsgruppensitzungen zum "Alignment Package" avisiert. In diesen Sitzungen sollen die Anmerkungen der Mitgliedstaaten zu den einzelnen Richtlinien soweit wie möglich abgearbeitet werden und das "Alignment Package" damit möglichst weit vorangebracht werden.

In einer ersten Sitzung am 6. Juli standen die Richtlinien zu zivilen Explosivstoffen und pyrotechnischen Artikeln auf der Tagesordnung. Eine weitere Sitzung folgt Mitte Juli. Jeweils 2 Sitzungen sind dann für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2012 geplant.

Siehe hierzu unsere News vom 20.1.2012:

Dänische Ratspräsidentschaft startet Verhandlungen zum Alignment Package

sowie

Single market for goods

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Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes

Am 1. September 2012 tritt die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft. Hierzu hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - BMELF - u.a. auf seiner Website mitgeteilt:

Ab dem 1. September können Verbraucher durch die Novelle des Gesetzes künftig nicht nur Informationen erhalten über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, sondern auch zu anderen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel Haushaltsgeräten, Möbeln und Heimwerkerartikeln.

Siehe hierzu:

Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes tritt am 1. September 2012 in Kraft

sowie die Pressemitteilung des BMELF

"Ein wichtiger Schritt zur besseren Information der Bürger"

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Neues auf "maschinenrichtlinie.de"

Neu finden Sie in der Kommentierung der Maschinenrichtlinie auf www.maschinenrichtlinie.de u.a.:

  • Maschinen ohne Schutzeinrichtungen / Sicherheitsbauteile in Verkehr bringen. Ist es zulässig die fehlenden Einrichtungen lediglich in der Betriebsanleitung zu beschreiben?

    Siehe hierzu:

    Maschinen ohne Schutzeinrichtungen

  • Dokumentationsbevollmächtigter verlässt Herstellerunternehmen. Muss die EG-Konformitätserklärung geändert werden?

    Siehe hierzu:

    Dokumentationsbevollmächtigter

  • Heb-/ senkbare Ladeplattformen von Beförderungsmitteln im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

    Siehe hierzu:

    Ladeplattform

  • Sind einzelne Filtereinsätze Sicherheitsbauteile?

    Siehe hierzu:

    Filtereinsätze

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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