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Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen
Interpretation an Produktsicherheitsgesetz angepasst
Maschinen und Anlagen werden nach ihrem Inverkehrbringen / ihrer Inbetriebnahme häufig geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen – ihrer wesentlichen Veränderung – wechseln sie dabei rechtlich gesehen die Seiten:
Von der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Dabei wird aus öffentlich rechtlicher Sicht aus „alt“ „neu“. Allerdings ist nicht immer klar, ab welchem Grad einer Veränderung eine Maschine / eine Anlage als wesentlich verändert gilt.
Das offizielle Interpretationspapier von Bund und Ländern stammt aus dem Jahr 2000. Die Gesetzeslage hat sich in der Zwischenzeit vom GSG über das GPSG zum ProdSG geändert. Die in dem Interpretationspapier in Bezug genommenen Normen wurden inzwischen zurückgezogen. Das Papier muss deshalb unter dem Blickwinkel der neuen Rechts- und Normenlage gelesen werden.
Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat das Thema in einer Ausarbeitung dargestellt und in diesem Rahmen auch das offizielle Interpretationspapier an die Rechts- und Normenlage angepasst, ohne dabei substantielle Änderungen vorzunehmen. Abgedruckt ist auch das alte offizielle Interpretationspapier von Bund und Ländern aus dem Jahr 2000.
Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen
Das Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen" ist ein Schwerpunkt in unserem Seminar "Maschinenanlagen / Technische Anlagen"
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter
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