Verhandlungen zum neuen EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket aufgenommen

Verhandlungen zum neuen EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket aufgenommen

In Brüssel haben im März 2013 in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen die Verhandlungen zum neuen EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket begonnen. Das Paket besteht im Wesentlichen aus einer neuen EU-Produktsicherheitsverordnung und einer EU-Marktüberwachungsverordnung. Siehe hierzu auch unsere

MBT-Information vom 25.2.2013

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung soll die bestehende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ablösen. Für die Wirtschaft besonders interessant und prekär dürfte die Bestimmung des Artikels 7 der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung sein, welche eine Ursprungslandkennzeichnung vorsieht und das bewährte „Made in Germany“ durchaus gefährden könnte.

Auch die neue EU-Marktüberwachungsverordnung weist noch zahlreiche Ungereimtheiten auf. So erfasst ihr Entwurf zur Zeit alle für den Eigenbedarf hergestellten Produkte, also auch Produkte, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinien fallen, die die Eigenherstellung anders als z.B. die Maschinenrichtlinie nicht vorsehen. Weiterhin will sie im Grundsatz jeden Privatimport in den EWR regeln. Auch dehnt der Verordnungsentwurf das europäische Schnellwarnsystem RAPEX auf jedes Risiko aus.

Es besteht insofern noch erheblicher Verhandlungsbedarf bei den weiteren Verhandlungen.

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Sicherstellung von gefälschten Waren im Wert von 127,4 Millionen €

Jahresstatistik des Zolls 2012:

Zoll stellt in 2012 gefälschte Waren im Wert von 127,4 Millionen € sicher!

Deutlich zugenommen haben die Stückzahlen und auch der Wert der in 2012 durch den Zoll beschlagnahmten Fälschungen. Die 127,4 Millionen € bedeuten gegenüber 2011 eine Zunahme von über 50 %. Unter den beschlagnahmten Produkten finden sich sowohl Maschinen wie auch Elektrogeräte. Die meisten Fälschungen kamen wieder einmal aus China und Hongkong, fast 67 %.

Die Zollstatistik finden Sie hier:

Zollstatistik 2012

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MBT-RAT - Risikobeurteilung mit Excel - Version 2.2.5

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Das kostenlose MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller hierbei. Das am 30. März 2013 vorgestellte neue Tool zur Risikobeurteilung liegt jetzt in der Version 2.2.5 vor. Gegenüber der in der letzten MBT-Information vorgestellten Version 2.2 wurden u.a. folgende Erweiterungen installiert:

  • Liste der B.Normen aktualisiert (Stand Mai 2013, Amtsblatt 05.04.2013)
  • Titel der B-Normen in englischer Sprache eingefügt
  • Projektdaten ergänzt
    • Hersteller
    • Anschrift des Herstellers
    • Dokumentenversion
  • Weitere Hyperlinks auf "maschinenrichtlinie.de"

Wir bedanken uns bei unseren Kunden für die zahlreichen Hinweise und auch für die Anregungen zu weiteren Funktionen. Sehr gefreut haben wir uns über die Glückwünsche, die uns zu dem neuen Tool erreicht haben. Dies alles zeigt uns, dass wir mit dem MBT-RAT wohl ins "Schwarze" getroffen haben. Gerne kommen wir den Wünschen aus der Praxis auch weiterhin nach.

Hier gelangen Sie zum MBT-RAT:

Download

MBT-RAT - Risikobeurteilung mit Excel

Gerne zeigen wir Ihnen in unserem Seminar

Risikobeurteilung

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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