Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) veröffentlicht

Leitlinien zum ProdSG veröffentlicht

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI - hat Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz verabschiedet. Aufgrund des neuen ProdSG mussten die bestehenden Leitlinien zum GPSG – LV 46 – grundlegend überarbeitet werden.

Bereits vor einigen Wochen tauchten erste Meldungen auf, dass der LASI die neuen Leitlinien verabschiedet und veröffentlicht hat. Allerdings gab es zu der Zeit noch Abstimmungsbedarf zwischen den Ländern in Detailfragen. Der LASI hatte deshalb darauf hingewiesen, dass die seinerzeit kursierende Fassung noch nicht die endgültige offizielle Fassung war. Die endgültig verabschiedete Fassung steht jetzt zur Verfügung:

LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz

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Fehlanwendung nicht berücksichtigt: Inverkehrbringen verboten

EU gibt dänischem Inverkehrbringensverbot Recht

Die dänische Marktüberwachungsbehörde hatte das Inverkehrbringen einer Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine verboten.

Begründung:

Der Grund für die dänische Maßnahme war die Nichtübereinstimmung der Maschine mit der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung nach Nummer 3.4.4 des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG, der zufolge eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer, wenn bei ihr ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material besteht, entsprechend konstruiert und, sofern es ihre Abmessungen gestatten, mit einem entsprechenden Schutzaufbau versehen sein muss.

Der Einlassung des Herstellers, dass eine entsprechende Gefährdung nicht vorhanden sei, "wenn die Maschine für Aufgaben geliefert werde, bei denen das Risiko herabfallender Gegenstände oder herabfallenden Materials nicht bestehe" ist die EU-Kommission nicht gefolgt. Der Hersteller muss nämlich auch "eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine" berücksichtigen. Dies schließt eine "Gefährdung durch herabfallende Gegenstände oder herabfallendes Material" bei der in Rede stehenden Maschine nicht aus.

Den vollständigen Beschluss der EU-Kommission finden Sie hier:

BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 8. April 2013

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MBT-RAT "Risikobeurteilung mit Excel": Neue Funktion

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Das kostenlose MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller hierbei. Das am 30. März 2013 vorgestellte neue Tool zur Risikobeurteilung liegt jetzt in der Version 2.3 vor. Gegenüber der in der letzten MBT-Information vorgestellten Version 2.2.5 wurde folgende Erweiterung installiert:

  • "Datum der letzten Änderung"
    Das o.a. Datum im Datenblatt "Risikobeurteilung" wird bei einer Änderung automatisch in der geänderten Zeile aktualisiert.

Hier gelangen Sie zum MBT-RAT:

Download
MBT-RAT - Risikobeurteilung mit Excel

Gerne zeigen wir Ihnen in unserem Seminar

Risikobeurteilung

wie Sie den MBT-RAT bei Ihrer praktischen Arbeit einsetzen können.

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Neues aus dem Online-Kommentar zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Folgende Themen wurden im Online-Kommentar auf www.maschinenrichtlinie.de u.a. überarbeitet bzw. neu aufgenommen.

Hinweis:
Wenn Sie den nachfolgenden Links folgen, müssen Sie sich einloggen. Die Registrierung und der Zugang zum Online-Kommentar sind kostenlos.

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Nur elektronische EU-Amtsblattfassung gilt!

Die EU-Kommission hat die

Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union

im Amtsblatt der EU L 69/1 vom 13. März 2013 veröffentlicht. Diese regelt, dass nur die elektronische Ausgabe des Amtsblatts Echtheit besitzen und Rechtswirkungen entfalten.

Artikel 1 der EU-VO lautet:

(1) Das Amtsblatt wird gemäß dieser Verordnung in elektronischer Form in den Amtssprachen der Organe der Europäischen Union veröffentlicht.

(2) Unbeschadet des Artikels 3 besitzt nur das in elektronischer Form veröffentlichte Amtsblatt (im Folgenden „elektronische Ausgabe des Amtsblatts“) Echtheit und entfaltet Rechtswirkungen.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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