Richtlinienvorschlag für Druckgeräte

EU-Kommission legt Vorschlag für neue Druckgeräterichtlinie vor

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Druckgeräterichtlinie vorgelegt.

Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
(Neufassung)

Sie begründet den Vorschlag u.a. wie folgt:

Mit diesem Vorschlag soll die Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte an das 2008 verabschiedete „Binnenmarktpaket für Waren“ und insbesondere an den Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten angepasst werden. Zudem soll die Richtlinie 97/23/EG an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen angepasst werden.

Die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG wurde seinerzeit aus dem „Paket zur Angleichung an den neuen Rechtsrahmen (NLF)“ vom 21. November 2011 herausgenommen, weil hinsichtlich der Anpassung der Richtlinie an die CLP-Verordnung substantielle Änderungen vorgenommen werden mussten. Dies konnte im Rahmen des o.a. Paketes nicht durchgeführt werden.

Das neue Richtlinienvorhaben steht unter großem Zeitdruck. Die Richtlinie 67/548/EWG, auf die die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG sich hinsichtlich der Einstufung von Druckgeräten bezieht, wird zum 1. Juni 2015 aufgehoben. Da die CLP-Verordnung dann an diese Stelle tritt, muss die neue Druckgeräterichtlinie spätestens zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Andernfalls würde es bei der Einstufung entsprechender Druckgeräte und der damit verbundenen Wahl der Konformitätsbewertungsverfahren zu einer Rechtsunsicherheit bei den Herstellern kommen.

IFA-Report: Sichere Antriebssteuerungen

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat im Juli 2013 den Report

Sichere Antriebssteuerungen mit Frequenzumrichtern

veröffentlicht.

In seinem Vorwort wird u.a. ausgeführt:

Die einfachste Lösung zur Vermeidung von Bewegungen bei manuellen Eingriffen in Gefahrstellen ist das (sichere) Abschalten der Antriebsenergie der jeweiligen Motoren. Dies ist jedoch häufig nicht möglich, z. B. wenn zur Störungsbeseitigung, zum Einrichten, im Probebetrieb usw. Eingriffe bei laufender Maschine notwendig sind. In diesen Fällen ist der Maschinenbetrieb bei aufgehobener Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen erforderlich. Um trotzdem die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, werden die gefahrbringenden Bewegungen dann bei sicher begrenzten Geschwindigkeiten, Drehzahlen, Drehmomenten und häufig im Tippbetrieb und/oder nur während ein Zustimmungsschalter betätigt wird, ausgeführt. Zur Realisierung der hierfür notwendigen Maschinenfunktionen wurden Sicherheitsfunktionen für Antriebssteuerungen definiert, wie z. B. STO (Sicher abgeschaltetes Moment), SLS (Sicher begrenzte Geschwindigkeit) und SS1 (Sicherer Stopp 1).

Neues aus dem Onliniekommentar zur Maschinenrichtlinie

Folgende Themen wurden im Online-Kommentar auf www.maschinenrichtlinie.de u.a. überarbeitet bzw. neu aufgenommen.

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Produktsicherheitstag "Gebrauchtmaschinen" 2013

160 Teilnehmer haben an unserem Produktsicherheitstag "Gebrauchtmaschinen" am 11. Juli im Bonner Maritim Hotel teilgenommen. Wir haben jetzt die Fotos von der Konferenz auf unserer Website veröffentlicht. Schauen Sie gerne einmal rein:

Fotogalerie Produktsicherheitstag "Gebrauchtmaschinen" 2013

Terminvorschau 2014:

Produktsicherheitstag 2014
26. Juni 2014 (s.u.)

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

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