Normen in Maschinenverträgen festlegen

Normen in Binnenmarktverträgen

Im Rahmen der Bestellung einer Maschine / Anlage wird häufig zur Produktspezifikation die Anwendung technischer Normen vertraglich vereinbart. Die Angabe von Normen ist dabei grundsätzlich ein geeignetes und bewährtes Instrument, um ein Produkt hinsichtlich seiner Eigenschaften zu spezifizieren. Allerdings sollten sich beide Seiten bewusst sein, was die Inhalte der vereinbarten Normen sind. Pauschale Vertragsklauseln wie: "Anzuwenden sind alle einschlägigen Normen." sind in der Regel ungeeignet, weil im Streitfall viel zu unbestimmt.

Unsere Autoren, Dipl.-Ing Hans-J. Ostermann, Dipl.-Ing. Dirk Moritz und RegDir Joachim Geiß haben Ihren Fachartikel "Normen in Binnenmarkt-Verträgen" aus dem Jahr 2007 überarbeitet und an die heute geltende Rechtslage angepasst:

Normen in Binnenmarkt-Verträgen

Probebetrieb

Der sog. "Probebetrieb" im Rahmen der Herstellungsphase einer Maschine / Anlage, der in der EN ISO 12100 als "in Betrieb nehmen" bezeichnet wird, darf nicht verwechselt werden mit dem "Probebetrieb" einer rechtskonformen Maschine / Anlage durch den Betreiber. Im ersten Fall darf die Maschine / Anlage noch nicht dem Betreiberpersonal überlassen werden. Der Probebetrieb erfolgt hier in der Verantwortung und mit dem Personal des Herstellers. Im zweiten Fall ist der Betreiber der Maschine mit seinem Personal verantwortlich für die Benutzung der Maschine.

Lesen Sie hierzu ausführlich:

Probebetrieb

Neues aus dem Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie

Neu aufgenommen in unseren Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie auf der Website:

www.maschinenrichtlinie.de

wurden die folgenden Kapitel:

Beide Kapitel waren bislang im Bereich der Definitionen angesiedelt und hier nicht gut zu finden. Durch die Übernahme in zwei separate Kapitel des Kommentars konnten die beiden wichtigen Themen auch wesentlich besser strukturiert werden.

Liste der nationalen Normungsorganisationen

Die EU-Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union "C 279/15" vom 27.9.2013 die "Liste der nationalen Normungsorganisationen" veröffentlicht.

Liste der nationalen Normungsorganisationen

Ausstellung im Rahmen der Maschinenbautage Köln

Sie haben noch die Möglichkeit sich für die diesjährigen Maschinenbautage als Aussteller zu bewerben. Gerne erwarten wir Ihre Anfrage.

  • Sie stellen Maschinen, Anlagen, Steuerungen, Sicherheitsbauteile, ... her.
  • Sie vertreiben Maschinen, Maschinenanlagen, Sicherheitsbauteile.
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  • Sie vertreiben Fachliteratur oder Software zum Thema Maschinen-Binnenmarkt wie CE-Kennzeichnung, Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung.
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Treffen und informieren Sie auf den Maschinenbautagen Köln Ihre Kunden.

Informieren Sie sich hier über die

Ausstellung Maschinenbautage 2013

Korrektur

Unter dem Titel "Gefährdungsbeurteilung bereits ab dem ersten Beschäftigten" hatten wir im letzten Newsletter folgende Notiz veröffentlicht.

Der Bundesrat hat am 27. September dem "Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz - BUK-NOG)" zugestimmt. [...]

Hier muss es natürlich heißen "20. September".

Wir bedanken uns bei unseren aufmerksamen Lesern für den Hinweis auf den Tippfehler.

Mit der Überschrift hatten wir bewusst etwas provoziert. Natürlich besteht schon immer auch für Kleinbetriebe die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, sie mussten diese nur nicht dokumentieren. Mit der Folge, dass die tatsächliche Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall nicht wirklich kontrolliert werden konnte.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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