Aligmentpackage von den Mitgliedstaaten angenommen

Anpassung an den NLF für 9 Richtlinien abgeschlossen

Am 11. Oktober wurde von den Mitgliedsstaaten auf Attachéebene (AStV) das sog. "Alignmentpaket" angenommen. Damit ist in der Sache die Anpassung von 9 europäischen Binnenmarkt-Richtlinien

  • Niederspannungsrichtlinie: Richtlinie 2006/95/EWG
  • Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit: Richtlinie 2004/108/EG
  • Richtlinie über einfache Druckbehälter: Richtlinie 2009/105/EG des Rates
  • Messgeräterichtlinie: Richtlinie 2004/22/EG
  • Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen: Richtlinie 2009/23/EG
  • Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke: Richtlinie 93/15/EWG des Rates
  • Pyrotechnische Gegenstände: Richtlinie 2007/23/EG
  • ATEX-Richtlinie: (Richtlinie 94/9/EG – Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen)
  • Richtlinie über Aufzüge: Richtlinie 95/16/EG

an den New Legislative Framework (NLF) abgeschlossen. Sobald die Zustimmung der EU-Kommission und des EP vorliegen, kann das Paket zeitnah in Kraft treten.

Siehe hierzu auch unsere detaillierte News:

EU-Kommission verabschiedet Anpassung von 9 EG-Richtlinien

EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket auf Fachebene abgeschlossen

Mit zwei Ratsarbeitsgruppensitzungen am 28. und 29. November 2013 hat die litauische Präsidentschaft die Verhandlungen auf Fachebene zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket abgeschlossen. Noch ausstehende Probleme sollen nun auf Attachéebene geklärt werden.

Aus Sicht der Wirtschaft dürfte insbesondere die Produktsicherheitsverordnung noch Probleme aufwerfen. Hier steht nach wie vor die -sinnlose- Ursprungslandkennzeichnung (Art. 7) zur Diskussion, die das „Made in Germany“ gefährden würde. Weiterhin favorisiert das Europäische Parlament hier die alte Forderung nach CE+. Diese freiwillige Kennzeichnung soll neben die CE Kennzeichnung treten. Dazu bringt das EP die Forderung nach einer „Liste der schwarzen Schafe“ unter den Wirtschaftsakteuren ins Spiel. Diese Forderungen wurden von den Mitgliedstaaten jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Zur EU-Produktsicherheitsverordnung siehe auch unsere News vom 25.2.2013:

EU-Produktsicherheitsverordnung

Auch in der EU-Marktüberwachungsverordnung müssten noch zahlreiche Dinge verbessert werden. Zumindest haben sich die Mitgliedstaaten mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, das Schnellwarnsystem RAPEX wieder auf „ernste Risiken“ zu beschränken.

Zur EU-Marktüberwachungsverordnung siehe auch unsere News vom 25.2.2013:

EU-Marktüberwachungsverordnung

Überarbeitung des „Blue guide“

Die Überarbeitung des Binnenmarktleitfadens, der sog. „Blue guide“, macht große Fortschritte. Es ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission in absehbarer Zeit eine überarbeitete Fassung des „Blue Guide“ veröffentlichen wird. In dem Blue Guide werden seit Mitte 1990 die Querschnittsfragen des Binnenmarktrechts von der EU-Kommission kommentiert.

Den aktuellen "Blue Guide" finden Sie auf unserer Website im Bereich "Leitfäden / Interpretationspapiere":

Binnenmarktleitfaden "Blue Guide"

Im vorliegenden Entwurf des überarbeiteten "Blue Guides" finden sich Aussagen zu Themen wie:

  • New Legislative Framework
  • Produktsicherheitsrichtlinie
  • Produkte des freien Warenverkehrs
  • Bereitstellen auf dem Markt
  • Importieren von Produkten in den EWR
  • Bestimmungsgemäße Verwendung / vorhersehbare Fehlanwendung
  • Verantwortlich handelnde Personen
  • Produktanforderungen
  • Dokumentation
  • Erklärungen
  • CE-Kennzeichnung und andere Kennzeichnungen
  • Konformitätsbewertung
  • Konformitätsbewertungsstellen
  • Notifizierung und Akkreditierung
  • Marktüberwachung
  • Abkommen mit Drittländern

Neue -unvollständige- Maschinen in "Gebrauchtanlagen" integrieren

Der EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie beschäftigt sich in seinem § 39 mit "Gesamtheiten von Maschinen, die aus neuen und bereits existierenden Maschinen bestehen". Dieser § ist für den "schnellen Leser" ggf. etwas missverständlich abgefasst. Allerdings formuliert er eingangs auch sehr vorsichtig:

"Es ist nicht möglich, exakte Kriterien anzugeben, um die Frage für jeden speziellen Einzelfall beantworten zu können. Im Zweifelsfall sollten sich daher diejenigen, die eine entsprechende Gesamtheit von Maschinen herstellen, an die zuständigen einzelstaatlichen Behörden wenden."

Unser Online-Kommentar setzt sich im Kapitel "Gebrauchtmaschinen" mit diesem § 39 auseinander. Dabei wird festgestellt, dass die Inhalte durchaus auch die nationale deutsche Sichtweise wiedergeben, allerdings fehlt eine wichtige Fallgestaltung. Siehe hierzu:

Neue -unvollständige- Maschinen in "Gebrauchtanlagen" integrieren

Neues aus dem Online-Kommentar

Überarbeitet in unseren Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie auf der Website:

www.maschinenrichtlinie.de

wurde insbesondere das Thema der "Nachträglichen Konformitätsbewertung" vorhandener Maschinen und Anlagen:

Hier finden Sie jetzt auch ein Muster einer "Nachträglichen EG-Konformitätserklärung".

Weiterhin wurden wieder diverse Teile des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergänzt. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden Sie den kompletten Text des EU-Leitfadens in deutsch und englisch auf unserer Website zugeordnet zu den einzelnen Themen finden.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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