Kabinett beschließt Novelle der Betriebssicherheitsverordnung

Kabinett beschließt Novelle der Betriebssicherheitsverordnung

Das Kabinett hat am 27. August 2014 die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen.

Die neue Verordnung trägt den Titel:

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Die Verordnung wird nunmehr dem Bundesrat zugeleitet, der hierzu seine Zustimmung geben muss. Bei "normalem Verlauf" könnte die neue Verordnung Anfang 2015 in Kraft treten.

Die neue BetrSichV ist in 5 Abschnitte aufgeteilt:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  3. Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
  4. Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
  5. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

Dazu kommen 3 Anhänge:

  1. Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
  2. Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
  3. Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Grundsätzliche Ziele der Novelle sind nach Darstellung der Bundesregierung:

  • Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln soll für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert und der Arbeitsschutz verbessert werden.

Dazu wird / werden:

  • Die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung konzeptionell und strukturell neu gestaltet.
  • Doppelregelungen bei bestimmten Dokumentationen und Prüfungen beseitigt und zwar sowohl innerhalb der noch geltenden Verordnung als auch zu anderen Rechtsvorschriften wie zur Gefahrstoffverordnung und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes (AwSV).
  • Eine konzeptionelle und strukturelle Angleichung an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die Gefahrstoffverordnung durchgeführt.

Die Verordnung wird neu strukturiert. Allgemeine, für alle Arbeitsmittel geltende Anforderungen stehen jetzt im sog. verfügenden Teil. Spezielle Anforderungen für bestimmte Arbeitsmittel finden sich in den Anhängen. 

Neu ist, dass die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln als Schutzziele beschrieben werden. Deutlicher wird nunmehr auch die Trennung von Hersteller und Arbeitgeberpflichten indem die Schnittstelle Hersteller/Arbeitgeber beschrieben wird.

Das Thema "Gefährdungsbeurteilung" wurde konkreter geregelt. Hier wird jetzt u.a. bestimmt, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft werden muss und Schutzmaßnahmen ggf. angepasst werden müssen. Damit ist das immer wieder aufflammende Thema "Bestandsschutz" vom Gesetzgeber eindeutig geregelt.

Neu ist, dass der Gesetzgeber nunmehr klarstellt, dass die "grundlegenden Sicherheitsanforderungen" der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien bei einer Eigenherstellung in jedem Fall Maßstab sind, auch wenn diese aus sich heraus formal nicht angewendet werden müssen. Neu ist auch die Bestimmung, dass bei bestimmten Änderungen von vorhandenen Arbeitsmitteln ggf. Herstellerpflichten beachtet werden müssen.

Im Rahmen der Bestimmungen des § 14 "Prüfung von Arbeitsmitteln" wird jetzt klargestellt:

"Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden."

Diese Festlegung findet sich auch in § 15 für überwachungsbedürftige Anlagen.

Neu ist der Anhang 3 mit seinen konkreten Prüfvorschriften für "besonders gefährliche Arbeitsmittel":

  • Krane
  • Flüssiggasanlagen
  • Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Mit Artikel 2 der neuen Verordnung wird die Gefahrstoffverordnung geändert.

Siehe hierzu:

Kabinettsentwurf der Novelle der Betriebssicherheitsverordnung

Begründung der Bundesregierung

Die MBT Mechtersheimer GbR wird nach der Verabschiedung der Novelle der BetrSichV die im Juni 2014 durchgeführte Konferenz "Novelle der Betriebssicherheitsverordnung" wiederholen und Sie über die neue Verordnung informieren. Den genauen Termin werden wir Ihnen so bald wie möglich bekannt geben.

Konferenz "Novelle der Betriebssicherheitsverordnung"

MBT-Risk-Assessment-Tool "MBT-RAT" erhält neue Funktionen

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Die kostenlose Excel basierte Software MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller hierbei. Das am 30. März 2013 neu vorgestellte Tool zur Risikobeurteilung liegt jetzt in der Version 2.4 vor.

Wir bedanken uns bei den Anwendern für Ihre Anregungen und freuen uns auch in Zukunft auf Ihre Verbesserungsvorschläge.

Gegenüber der Version 2.3.4 des MBT-RAT wurden folgende Erweiterungen / Änderungen vorgenommen:

  • Neues Menü "Einstellungen" enthält:
    • Umstellung der Sprache
    • Löschen der Log-Einträge
    • Ein-/Ausblenden von Spalten
  • Neue Spalte:
    • Spalte "Risikoeinschätzung nach 13849-1" wurde um den zukünftigen Parameter "W - Wahrscheinlichkeit" ergänzt
      (derzeit ist die neue Spalte grundsätzlich ausgeblendet, Einblenden über Menü "Einstellungen")
  • Normenanpassung:
    • Drop-Down Liste in Zelle "AJ21" um die Norm "EN ISO 13850" erweitert
    • Anpassung der Normen an die Mitteilung der Kommission zur Richtlinie 2006/42/EG, veröffentlicht im Amtsblatt der Kommission vom 11.07.2014
  • Textänderungen:
    • Spaltenüberschrift "GSA trifft zu" in "Gefährdung vorhanden" umbenannt
    • neue Bezeichnung der Spalte "SISTEMA-Datei", jetzt "Verifikations- / Validierungsdatei"
    • Parameter von Risikobeurteilung nach Maßnahme haben jetzt korrekt nummerierte Überschriften (S2,F2,P2,W2,Risiko2) - für den Benutzer nicht sichtbar, ggf. für eigene Formeln / Makros wichtig
    • Korrektur des englischen Titels der harmonisierten Norm "EN 1032:2003+A1:2008"
  • Warnhinweis aufgenommen:
    • Bei Abwahl der GSA-Punkte Nr. 1.1.2, 1.7.3 und 1.7.4 des Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erscheint ein Warnhinweis, dass diese Punkte für Maschinen immer zutreffen
  • Sichtbarkeit von Spalten:
    • Spalte "Inhalt bereits abgedeckt?" für die Arbeit mit vorgefertigten Normenlisten ist jetzt grundsätzlich ausgeblendet. Einblenden über Menü "Einstellungen"
  • Makroänderung:
    • Im Tabellenblatt "Risikobeurteilung", Makro "Worksheet_Change", werden automatische Funktionen nicht mehr ausgeführt, wenn die gesamte Tabelle geändert wird. Dies führte bei früheren Versionen beim Einfügen großer Datenmengen an das Ende der Tabelle zu längeren Wartezeiten
    • Im Modul change_language kann das Makro "Select_Language" jetzt direkt auf eine Sprache wechseln
  • Tabellenblatt "Projektdaten"
    • Feld für das Baujahr der Maschine hinzugefügt

Interpretationspapier zum "NOT-HALT-Befehlsgerät" vom EU-Maschinenausschuss gebilligt

Der deutsche Ländervertreter hatte im März 2014 auf der Sitzung des EU-Maschinenausschusses ein Interpretationspapier zum Thema "Gestaltung des NOT-HALT-Befehlsgeräts" vorgestellt. Der Ausschuss hat diesem Papier zugestimmt. Dieses Papier liegt uns leider nur in englischer Sprache vor:

Interpretationspapier NOT-HALT-Schalter

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
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