EuGH: Nationale Bestimmungen zusätzlich zu "CE" sind unzulässig

EuGH beanstandet deutsche Bauregelliste

Der EuGH hat in seiner Rechtssache C-100/13- vom 16. Januar 2014 entschieden, dass nationale, über die innergemeinschaftlichen Regelungen hinausgehende Anforderungen an Bauprodukte nicht zulässig sind. Deutschland stellt zusätzlich zum EU-Binnenmarktrecht für bestimmte Produkte in der sog. "Bauregelliste B" nationale Anforderungen und fordert neben der CE-Kennzeichnung u.a. die Kennzeichnung dieser Bauprodukte mit dem "Ü-Zeichen".

Siehe hierzu ausführlich:

EuGH zu Bauregelliste:
Nationale Bestimmungen zusätzlich zu "CE" sind unzulässig

MBT-RAT Version 2.4.1 alpha online

Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Die kostenlose Excel basierte Software MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller hierbei. Das am 30. März 2013 neu vorgestellte Tool zur Risikobeurteilung liegt jetzt in der Version 2.4.1 alpha vor.

Wir bedanken uns bei den Anwendern für Ihre Anregungen.

Gegenüber der Version 2.4. des MBT-RAT wurden folgende Erweiterungen / Änderungen vorgenommen:

  • Importieren von Daten aus vorhandenen Risikobeurteilungen:
    Um den Übergang von vorhandenen Risikobeurteilungen mit älteren Versionen des MBT-RAT zu ermöglichen, wird eine Daten-Import Funktion eingeführt. Unter Menü "Einstellungen" kann die vorhandene Datei ausgewählt werden und die hier eingegebenen Daten können importiert werden. Die vorhandene Datei wird hierbei nicht verändert.
    Achtung: In dieser Version ist nur der Import der vorliegenden "Projektdaten" enthalten. Der Import wird in folgenden Versionen verbessert und hat noch den Status "alpha".
  • Umsortierung in B-Normenliste:
    EN 12786:2013 ist unter Punkt 1.5.9 einzuordnen, nicht unter 1.5.13.
    (Vielen Dank an Herrn Kessels)
  • Neue Spalte in der Tabelle "Risikobeurteilung":
    Neue Spalte "Sprache der Zeile" am Ende der Tabelle eingefügt.
    Die neue Spalte kann über das Menü "Einstellungen" sichtbar gemacht werden. Im Fall von mehrsprachigen Risikobeurteilungen kann in dieser Spalte die Sprache der Zeile angegeben werden. Hiermit wird ein Sortieren der Risikobeurteilung nach der Sprache möglich.
    (Vielen Dank an Herrn Muck)

Novelle der BetrSichV auf der Zielgeraden

Das Kabinett hatte der Novelle der BetrSichV am 27. August 2014 zugestimmt und die Verordnung an den Bundesrat weitergeleitet. Wir hatten darüber in unserer News vom 27.8.2014 berichtet.

Der Bundesrat berät z.Z. die Verordnung in den zuständigen Ausschüssen. Ein eigens dazu eingerichteter Unterausschuss wird am 6. November tagen. Es ist vorgesehen, dass über die Verordnung dann am 28. November d.J. im Plenum des Bundesrates abgestimmt wird. Zwar waren zunächst ca. 80 Änderungsanträge von den Ländern zu dem Text der Bundesregierung eingegangen. Die aktuellen Verhandlungen zeigen aber, dass es hierüber wohl schnell zu einer Einigung kommt. Die Verordnung könnte dann, wie geplant, noch Ende diesen Jahres im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden. Inkrafttreten soll die Verordnung dann in der Zeit zwischen April und Juli 2015. Das genaue Datum steht noch nicht fest.

Wir wollen Ihnen gerne die Novelle der BetrSichV in Ihrer endgültigen Fassung vorstellen auf unserem

Produktsicherheitstag 2015

Termin: Voraussichtlich Ende April 2015, im Maritim Hotel Bonn.

Einteilung von Schutzeinrichtungen

Die Maschinenrichtlinie verlangt in Anhang I, Nr. 1.3.8, dass eine Maschine ggf. mit Schutzeinrichtungen ausgestattet werden muss. Sie unterscheidet dabei zwischen Schutzeinrichtungen für bewegliche Teile der Kraftübertragung und Schutzeinrichtungen für bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen.

Weiterhin teilt sie die Schutzeinrichtungen in zwei Hauptgruppen ein:

  • Trennende Schutzeinrichtungen
  • Nicht trennende Schutzeinrichtungen

Innerhalb dieser beiden Hauptgruppen werden weitere Unterteilungen vorgenommen. Siehe hierzu "Schutzeinrichtungen im Überblick".

Die speziellen Schutzeinrichtungen werden in harmonisierten Normen konkretisiert und weiter unterteilt. Siehe hierzu unsere Matrix

"Schutzeinrichtungen: Maschinerichtlinie versus Normen".

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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