Maschinenrichtlinie: Neue Liste "Harmonisierte Normen"

Neufassung der Liste der harmonisierten Normen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Am 15. Januar 2016 hat die europäische Kommission eine Neufassung der Liste der harmonisierten Normen für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im europäischen Amtsblatt C 14/1 bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung ersetzt die bisherigen Veröffentlichungen.

Das aktuelle Amtsblatt enthält insgesamt 62 "Erstveröffentlichungen". Zu erkennen durch den Hinweis in der Spalte 3: "Dies ist die erste Veröffentlichung"

Zur kompletten Veröffentlichung siehe:

Harmonisierte Normen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

MBT-RAT jetzt mit kompletter Importfunktion

Das MBT-RAT (Risk assessment Tool), unsere kostenlose Excel basierte Software zur Durchführung und Dokumentation von Risikobeurteilungen, hat eine komplette Importfunktion bekommen. Die aktuelle Version 2.5.5 sowie die zugehörige Word-Druckvorlage stehen zum kostenlosen Download bereit:

MBT-RAT Version 2.5.5

Mit der aktuellen Version kommen wir dem Wunsch vieler Nutzer des MBT-RAT nach. Der MBT-RAT enthält jetzt eine Funktion zum automatischen Import der kompletten Daten von bereits mit dem MBT-RAT erstellten Risikobeurteilungen und Risikobeurteilungsvorlagen.

Die Importfunktion wird über die Schaltfläche "Einstellungen" in der Kopfzeile im Blatt "Projektdaten" oder "Risikobeurteilung" aufgerufen. Über die Schaltfläche "Auswählen" wird dann die zu importierende Datei ausgewählt und mit der Schaltfläche "Importieren" importiert.

Weiter wurde die Druckfunktion "repariert", da es bei bestimmten Eingaben / Rechnerkonfigurationen zu Laufzeitfehlern (Nr. 5941) kommen konnte.

Eine Beschreibung aller Änderungen finden Sie hier:

Aktuelle Änderungen im MBT-RAT

Zur Installation der Druckvorlage sowie der Druckvorbereitung siehe:

Drucken des MBT-RAT in Wordvorlage

Neue ATEX-Verordnung im Bundesgesetzblatt

Die neue Explosionsschutzprodukteverordnung - 11-ProdSV - wurde am 15. Januar 2016 im Bundesgesetzblatt I, Nr 2 bekanntgemacht. Die neue Verordnung tritt am 20. April 2016 in Kraft und löst dann die alte Explosionsschutzverordnung ab.

Mit der neuen Verordnung wird die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in nationales Recht umgesetzt.

Grundsätzlich geht es bei der neuen ATEX-Richtlinie 2014/34/EU um eine Anpassung der Richtlinie an die im Wesentlichen eher formalen Anforderungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG, ohne die Richtlinie jedoch gegenüber der alten ATEX-Richtlinie 94/9/EG substantiell zu ändern. Die neue Richtlinie enthält allerdings wesentliche Neuerungen, die nicht übersehen werden dürfen:

  • Die Herstellerdefinition wurde geändert, so dass jetzt klar ist, dass auch der sog. Eigenhersteller von der Richtlinie erfasst wird.
  • Es werden alle Wirtschaftsakteure in der Handelskette erfasst und mit Pflichten belegt.
    • Der Einführer in die EU muss u.a. das Produkt mit seinem Namen und den Kontaktdaten kennzeichnen.
    • Der Händler innerhalb der EU wird u.a. mit Prüfpflichten belegt.
  • Durchführung einer "Risikoanalyse und -bewertung" <br/>(Die in der Richtlinie genannte "Risikoanalyse und -bewertung" ergeben nach Nr. 3.17 der EN ISO 12100 zusammen die "Risikobeurteilung")

Risikobeurteilung

Partly completed machinery (Unvollständige Maschinen)

In unserem letzten Newsletter hatten wir Sie über einen Fachartikel unseres Autors, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, zum Thema "Unvollständige Maschinen" informiert.

Der Fachaufsatz durchleuchtet die Situation der unvollständigen Maschinen in Bezug auf die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dabei ist der Verfasser auch der Frage nachgegangen, ob die Auffassung des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, dass Maschinen ohne Sicherheitseinrichtungen keine unvollständigen Maschinen sind, mit den rechtlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie im Einklang steht.

Wir haben den Aufsatz nunmehr in die englische Sprache übersetzen lassen:

Partly completed machinery

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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