Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Herzlich willkommen auf den Maschinenbautagen 2016 in Köln

Nächste Woche beginnen die 13. Maschinenbautage im Kölner Maritim Hotel. Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine angenehme Anreise und eine erfolgreiche Veranstaltung.

Am Dienstag, den 11. Oktober starten wir traditionell mit dem "Deutschen Maschinenrechtstag". Der 12. und 13. Oktober ist der "Konferenz Maschinenrichtlinie" vorbehalten. Am 14. Oktober schließen wir die Maschinenbautage mit zwei parallelen Workshops "Beschaffung von Maschinen und Anlagen" sowie "China als Import- / Exportland des EU-Maschinenhandels" ab.

Es erwarten Sie spannende Vorträge aus Theorie und Praxis rund um das Thema "Binnenmarkt Maschinen". Ausgewählte Experten berichten aus ihrem Fachgebiet und diskutieren gerne mit Ihnen Ihre Fachfragen.

Begleitet werden die drei Konferenztage von einer interessanten Fachausstellung im Foyer vor dem Veranstaltungssaal.

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Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die EU-Kommission hat eine offene Konsultation zur Bewertung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gestartet. Sie möchte von den Betroffenen wissen, welche Erfahrungen sie mit der Anwendung der Maschinenrichtlinie gemacht haben:

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie 2006/42/EG

Die Frist für diese Befragung läuft am 16. Dezember 2016 ab.

Die EU-Kommission hatte bereits auf der Sitzung des EU-Maschinenausschuss am 25. November 2015 angekündigt, dass sie im Rahmen einer Überarbeitung der Maschinenrichtlinie zunächst untersuchen wird, wie die Richtlinie in der Praxis "ankommt". Siehe hierzu auch unser Newsletter vom 29.03.2016:

Änderung der Maschinenrichtlinie?

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Überarbeitung EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Der EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zur Zeit von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Fachkreisen und Regierungsvertretern überarbeitet. Ein erster Entwurf dieser Überarbeitung wurde dem EU-Maschinenausschuss in der Sitzung am 10./11.3.2016 vorgestellt. Siehe unsere News vom 14.4.2016:

Update des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie

Die Änderungen behandeln im Wesentlichen die neuen Vorschriften für die sogenannten "Pestizidausbringungsgeräte". Auch neuere Erkenntnisse / Interpretationen aus dem EU-Maschinenausschuss sollen mit einfließen. Die Veröffentlichung einer 3. Edition des Leitfadens ist gegen Ende 2016 vorgesehen.

Der uns vorliegende Entwurf enthält die vorgeschlagenen Änderungen mit Stand Juli 2016:

Entwurf überarbeiteter Leitfaden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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Neue Präsentation zum MBT-RAT - Risikobeurteilung mit Excel

Die Risikobeurteilung ist die Basis für die Konstruktion sicherer Maschinen. Das Excel-basierte kostenlose MBT-RAT (Risk assessment Tool) unterstützt den Hersteller effizient bei der Risikobeurteilung.

Das MBT-RAT (Risk assessment Tool), unsere kostenlose Excel basierte Software zur Durchführung und Dokumentation von Risikobeurteilungen, sowie die zugehörige Word-Druckvorlage liegen aktuell in der Version 2.5.6.5 vor. Beide stehen zum kostenlosen Download bereit:

MBT-RAT Version 2.5.6.5

Eine anschauliche neue PowerPoint Präsentation führt Sie durch die Schritte der Risikobeurteilung mit dem MBT-RAT:

Präsentation mit Beispiel zum MBT-RAT Version 2.5.6.5

Gerne zeigen wir Ihnen auf unseren Seminaren zur Risikobeurteilung, wie Sie mit dem MBT-RAT Ihre Risikobeurteilung richtlinienkonform, komfortabel und übersichtlich erstellen können. Auf unseren Seminaren können Sie das MBT-RAT bereits selbst in den Übungen anwenden.

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Elektronische Kfz-Nachrüstteile im Spannungsfeld zwischen EG-Typgenehmigungs- und CE-Kennzeichen

Elektronische Baugruppen zum nachträglichen Einbau in Kraftfahrzeuge (Kfz) erfreuen sich im Automotive Aftermarket großer Beliebtheit. Die Bandbreite reicht z.B. von Autoradios mit Bluetooth, Navigationssystemen oder Freisprechanlagen bis hin zu Tuningzubehör in Form von Soundsystemen für eine bessere Klangqualität der Auspuffanlage. Bei dem Erwerb solcher Nachrüstteile ist indes Vorsicht geboten, da hiervon u. a. elektromagnetische oder funktechnische Störungen ausgehen können, die ggf. auch sicherheitsrelevante Auswirkungen auf die Bordelektronik haben. Bisweilen stellt der europäisch geprägte „Kennzeichnungsdschungel“ bereits die Wirtschaftsakteure wie Hersteller, EU-Importeure oder Händler vor erhebliche Herausforderungen. Es ist sicherlich erst Recht den Verbrauchern nicht hinreichend klar, ob sie auf ein „e-“ bzw. „E“-Genehmigungszeichen oder eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt achten müssen und welche Qualitätsaussage mit dem jeweiligen Symbol einhergeht. Das vorgenannte Kennzeichnungsrecht ist auch alles andere als trivial, weil die Produkte von zwei grundlegend unterschiedlichen Regelungssystemen erfasst sein können. Dies ist zum einen das genuin kfz-rechtliche Typgenehmigungsverfahren und zum anderen das produktsicherheitsrechtliche Konformitätsbewertungsverfahren nach den sog. CE-Richtlinien. Die Anbringung des jeweiligen Symbols gibt schließlich sowohl den zuständigen Aufsichtsbehörden als auch den Verbrauchern Auskunft darüber, welches regulatorische Anforderungsprofil der Hersteller letztlich eingehalten bzw. seinen Prüfungen zugrunde gelegt hat. Letztendlich sind auf europäischer Ebene in beiden Bereichen entscheidende regulative Änderungen zu verzeichnen, die im nachfolgenden Beitrag näher dargestellt werden und die es selbstredend zu beachten gilt.

Kompletten Beitrag lesen unter:

Elektronische Kfz-Nachrüstteile im Spannungsfeld zwischen EG-Typgenehmigungs- und CE-Kennzeichen

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