Bundesrat stimmt Änderung der BetrSichV zu

Änderung der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-

Mit Artikel 2 der

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

soll die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - geändert werden.

U.a. wird die Forderung nach einem Zweiwege-Kommunikationssystems für Aufzugsanlagen in Anhang I, Nr. 4.1 der BetrSichV geändert. Die derzeitige Regelung ist in Bezug auf die abschließende europäische Regelung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für das Inverkehrbringen von Aufzügen, die dieser Richtlinie unterliegen, EU-widrig. Sie stellt ein Handelshemmnis dar und musste deshalb EU-konform gestaltet werden.

Siehe hierzu ausführlich unsere News:

Bundesrat stimmt Änderung der BetrSichV zu

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Zentrale Abluftanlage Sicherheitsbauteil einer Maschine?

NEUE FAQ
auf
maschinenrichtlinie.de

Frage:
Eine Maschine emittiert beim Betrieb gesundheitsgefährdende Stoffe. Die Maschine soll an eine beim Betreiber vorhandene zentrale Abluftanlage angebunden werden. Um sicherzustellen, dass die Maschine nur in Betrieb genommen werden kann, wenn die zentrale Abluftanlage in Betrieb ist, wird ein Durchflussmesser im Abluftkanal der Maschine installiert und mit der Steuerung der Maschine verbunden.

Reicht diese Maßnahme des Maschinenherstellers aus? Darf die Maschine ohne Abluftanlage und mit lediglich einer Schnittstellenüberwachung als vollständige Maschine mit einer EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden?

Die Antwort lesen Sie hier:

Zentrale Abluftanlage Sicherheitsbauteil einer Maschine?

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Ihre Vorteile bei der Arbeit mit dem MBT-RAT -MBT-Risk-Assessment-Tool-

Wir werden immer wieder gefragt, welche Vorteile der Maschinenhersteller hat, wenn er unsere kostenlose Software zur Risikobeurteilung, das MBT-RAT -MBT-Risk-Assessment-Tool- im Rahmen seiner Risikobeurteilung einsetzt. Gerne sind wir diesem Wunsch nachgekommen und haben die Vorteile des MBT-RAT für Sie einmal zusammengestellt:

  • Fertige komplette Lösung für eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Pflege durch regelmäßige MBT-Updates
  • Updates u.a. bei Änderung von B-Normen
  • Basis: Vollständige Liste der Gefährdungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nicht nur die Beispielliste der EN ISO 12100
  • Die Forderungen gemäß Anhang VII der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden erfüllt:
    • einfache Ermittlung der Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten
    • Darstellung der angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen, die zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewandt wurden, sowie Verweis auf den zutreffenden Normeninhalt
  • Übersichtliche Darstellung in Tabellenform
  • Schnelle Reaktion der MBT auf Kundenwünsche möglich
  • Viele Einträge automatisiert
  • Keine Einarbeitung in die zugrunde liegende Software Excel, da in der Regel bekannt
  • Unabhängigkeit von der MBT, da freie Software jederzeit selbst erweitert / gepflegt werden kann
  • Individuell vom Nutzer anpassbar, da über frei zugängliche Excel Makros programmiert
  • Individuell vom Nutzer anpassbar für die Risikobeurteilung nach anderen Richtlinien
    (Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Druckgeräte-RL, ATEX-Richtlinie)
  • Lesbarkeit und Bearbeitbarkeit bei / von allen, die über Excel verfügen
  • Risikobeurteilungsvorlagen von B- und C-Normen können frei auf dem Markt erworben werden
  • Druckfunktion mit frei individualisierbarer Wordvorlage
  • Englische Sprachfassung vorinstalliert
  • Andere Sprachen können selbst eingepflegt werden
  • Last but not least: Warum teuer einkaufen wenn KOSTENLOS verfügbar?

Wir freuen uns, wenn wir Sie bei Ihrer Risikobeurteilung mit dem MBT-RAT unterstützen können.

Gerne zeigen wir Ihnen auch in unserem Seminar Risikobeurteilung, wie Sie das MBT-RAT in der Praxis anwenden können.

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