EU-Binnenmarktregelungen zu kompliziert?

EU-Binnenmarktregelungen zu kompliziert?

Das europäische Binnenmarktrecht wurde vor vielen Jahren ins Leben gerufen, um Handelsbeschränkungen durch die diversen einzelstaatlichen Regelungen abzulösen. Der gemeinsame europäische Markt mit seinen einheitlichen Produktregelungen ist eine große Errungenschaft. Er hat uns nicht nur den freien Warenverkehr, sondern auch lange Jahre des Friedens gebracht.

Das Binnenmarkt-Regelwerk soll den grenzenlosen freien Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum nach einheitlichen Spielregelungen ermöglichen. Inzwischen hat dieses am Anfang noch überschaubare Regelwerk aber seine eigene Dynamik entwickelt. Getrieben von Perfektionismus und auch von Einzelinteressen der Mitgliedstaaten wie auch der Industrie wird es immer komplexer. Verschiedene EU-Verordnungen und Richtlinien greifen ineinander, schließen sich gegenseitig aus oder laufen parallel und geben nicht nur so manchem Hersteller Rätsel auf. Auch die Behörden müssen sich intensiv mit dem europäischen Vorschriftenwerk auseinander setzen, um zu ermitteln, was denn im Einzelfall eigentlich gilt, damit sie rechtskonforme Entscheidungen treffen. Siehe hierzu z.B. der nachfolgende Beitrag "Drohnen im EU-Binnenmarktrecht". Dabei geht es doch immer nur darum, einem in der Regel recht simplen Produkt die richtigen Binnenmarktanforderungen zuzuordnen.

Das inzwischen für viele nicht mehr überschaubare Binnenmarktrecht vermisst eine ordnende Hand. Es ist in den Jahren der Entwicklung des Binnenmarktes wie ein Patchworkteppich entstanden. Allerdings passen die Einzelteile nicht immer zueinander, so dass manche Lücken entstanden sind und auf der anderen Seite die Flicken sich auch schon mal überlappen.

Mit der EG-Verordnung 765/2008 über die "Akkreditierung und Marktüberwachung" und mit dem EG-Beschluss 768/2008/EG "Gemeinsamer Rechtsrahmen für Binnenmarktrichtlinien" wurden erste Schritte der Vereinheitlichung unternommen. Die Anpassung diverser EU-Richtlinien im Rahmen des sogenannten "NLF" in 2016 an diesen Beschluss kann aber nur der erste kleine Schritt gewesen sein hin zu einem einheitlichen Produktrecht im Binnenmarkt, das diesen Namen auch verdient. Was deutlich fehlt ist eine zentrale europäische Produktverordnung, die alle Produkte erfasst und die ggf. durch notwendige Spezialregelungen untersetzt werden könnte. Von Beteiligten wird das immer wieder als "nicht machbar" abgetan. Nur die Gefahr besteht, dass der Frust in der EU über das derzeitige Regelwerk so groß wird, dass letztendlich die EU als "nicht machbar" in Gefahr gerät. Das kann aber niemand wollen.

To top

Drohnen im EU-Binnenmarktrecht

Das Thema Drohnen wird seit einiger Zeit diskutiert. Dabei geht es in der Presse vorrangig um den Betrieb dieser Drohnen. Aber welche Rechtsvorschriften sind eigentlich einschlägig für das Bereitstellen von Drohnen auf dem europäischen Markt? Geht man dieser Frage systematisch nach, zeigt sich die "hochgradige Verästelung" des Binnenmarktrechts, die selbst manche Experten verzweifeln lässt.

Anforderungen an Drohen finden sich z.B. in Luftfahrregelungen. Aber auch die Spielzeugrichtlinie oder die Maschinenrichtlinie können einschlägig sein. Über allem scheint die neue Funkgeräterichtlinie "RED" zu thronen. Aber auch das stimmt nicht immer, denn die EMV-Richtlinie findet bei bestimmten Drohnen ebenfalls ihren Platz, weil die RED hier zurücktritt. Damit kann dann ggf. auch die Niederspannungsrichtlinie wieder ins Boot kommen.

Last but not least kommt dann ab dem 15. August 2018 auch noch die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte dazu.

Zu der eigentlichen Fragestellung siehe ganz ausführlich:

Sind Drohnen als Beförderungsmittel aus der Maschinenrichtlinie ausgenommen?

To top

Armaturen im Fokus der Maschinenrichtlinie

Die EU-Kommission fasste auf der Sitzung des EU-Maschinenausschusses am 9./10. November 2016 die Diskussion der Mitgliedstaaten über das o.a. Thema wie folgt zusammen:

"There is a clear conclusion on the fact the Machinery Directive cannot be ignored for its application to valves. COMM will issue a guidance document on the applicability of the existing legislation to valves and clarify better the obligations to manufacturers."

MBT-Übersetzung:

"Es gibt ein eindeutiges Ergebnis (Anmerkung: in der Diskussion der Mitgliedstaaten) zu der Tatsache, dass die Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Ventile nicht ignoriert werden kann. Die Kommission wird einen Leitfaden zu der Anwendung des geltenden Rechts auf Ventile erstellen und die Anforderungen für Hersteller besser erläutern."

Damit kommt der europäische Maschinenausschuss zu demselben Ergebnis, wie es unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, schon 2013 publiziert hat:

Armaturen in fluidtechnischen Anlagen

To top

Unterzeichner der EG-Konformitätserklärung verlässt das Unternehmen

Bei einem Hersteller von Serienmaschinen hat der Unterzeichner der EG-Konformitätserklärungen das Unternehmen verlassen. Müssen die EG-Konformitätserklärungen aller bereits gefertigten im Lager befindlichen Serienprodukte ab dem Stichtag, an dem der Unterzeichner das Unternehmen verlassen hat, neu ausgestellt werden? Kann die EG-Konformitätserklärung mit der Unterschrift des bisherigen Unterzeichners ggf. sogar weiter verwendet werden, solange die Maschine in Serie unverändert so weiter produziert wird?

Lesen Sie hierzu die FAQ:

Unterzeichner der EG-Konformitätserklärung scheidet aus dem Unternehmen aus

To top

Programm Maschinenbautage Köln 2017 online

Auch in diesem Jahr wartet wieder ein interessantes Programm auf der 14. Konferenz "Maschinenrichtlinie" der Maschinenbautage Köln auf Sie. Experten aus dem In- und Ausland stellen Ihre Themen vor. Für eine simultane Übersetzung "Englisch/Deutsch bzw. "Deutsch/Englisch" ist am 25. und 26. Oktober gesorgt. Wir laden Sie herzlich ein zu dem CE-Treffpunkt für den Maschinenbau und freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Siehe hierzu ausführlich:

Maschinenbautage Köln 2017
Konferenz "Maschinenrichtlinie"

Dazu erwarten Sie zwei interessante Workshops:

Workshop Maschinenbeschaffung

sowie:

Workshop "Internationaler Maschinenhandel – Zoll und zolltechnische Dokumentation"

An dem Programm für den Deutschen Maschinenrechtstag am 24. Oktober 2017 arbeiten wir noch. Lassen Sie sich überraschen:

Deutscher Maschinenrechtstag 2017

To top