Update des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie

Update des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie

Der europäische Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird z.Z. überarbeitet. Siehe hierzu u.a. unsere News vom 14.04.2016.

Zur Zeit liegt ein Entwurf der Überarbeitung mit Stand Mai 2017 vor:

ENTWURF
"Update" des EU-MRL-Guide

Anlass des Updates sind Änderungen in anderen EU-Rechtsvorschriften mit Auswirkung auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, wie die "Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge" und auch die Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Bezug auf die Pestizidausbringungsmaschinen (Anhang I. Nr. 2.4).

Der EU-MRL-Guide ist auch Thema auf den Maschinenbautagen Köln 2017 (s.u.).

Siehe hierzu ausführlich unsere News vom 25.5.2017:

Update des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie

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Fragen zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (NSPRL) wirft immer noch Fragen auf. Insbesondere wird dabei deutlich, dass die Abweichungen zum heutigen NLF-Konzept, dem die neuen Richtlinien ja eigentlich folgen sollten, nicht immer verstanden werden. Deshalb einige ausgewählte Klarstellungen:

  • Die NSPRL erfasst weiterhin nicht den sog. "Eigenhersteller".
  • Die EU-Konformitätserklärung muss dem elektrischen Betriebsmittel nicht beigefügt werden.
  • Die Abgrenzung zwischen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) und der NSPRL richtet sich weiterhin nach Artikel 1 Abs. 2 k der MRL.
  • Die NSPRL ist für Maschinen im Anwendungsbereich der MRL weiterhin nicht anwendbar. Für elektrische Gefährdungen dieser Maschinen greifen über Anhang I, Nr. 1.5.1 der MRL lediglich die Schutzziele der NSPRL. Insofern darf die NSPRL nicht auf der EG-Konformitätserklärung nach der MRL aufgeführt werden.
  • Der Begriff "elektrische Betriebsmittel" ist in der NSPRL weiterhin nicht definiert. Hier hilft die Interpretation im Leitfaden zur NSPRL. Siehe "Elektrisches Betriebsmittel: Definition"

Die elektrische Sicherheit von Maschinen behandeln wir ausführlich in unserem Seminar:

Workshop "Schutzeinrichtungen im Fokus der elektrischen Sicherheit"

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Wann endet die Vermutungswirkung einer Norm?

Bisher ging man davon aus, dass die Vermutungswirkung von harmonisierten Normen ausschließlich für denjenigen Rechtsakt gelte (CE-Richtlinie oder –Verordnung), unter der diese Norm im EU-Amtsblatt gelistet wurde. Im Umkehrschluss nahm man weiter an, dass die Vermutungswirkung automatisch erlöschen würde, wenn der zugehörige Rechtsakt etwa im Rahmen einer Richtlinienüberarbeitung außer Kraft tritt. Dieser verbreiteten und insbesondere von der EU-Kommission und Marktüberwachungsbehörden vertretenen Ansicht hat der Europäische Gerichtshof in einem interessanten Urteil vom 26. Januar 2017 nun ausdrücklich widersprochen. Danach besteht unter bestimmten Bedingungen die Vermutungswirkung einer Normen nach Außerkrafttreten der zugehörigen Richtlinie weiter und kann sich automatisch auf die Nachfolgerichtlinie übertragen - auch ohne, dass sie unter der neuen Richtlinie erneut gelistet wird.

Der ZVEI hat in einer Publikation das EuGH Urteil analysiert und Schlüsse für jüngste Fälle nicht gelisteter Normen der NLF-Anpassung diverser CE-Richtlinien gezogen, einschließlich der aktuell vieldiskutierten Funkanlagenrichtlinie RED. Die Publikation des ZVEI ist hier abrufbar:

ZVEI Publikation zum EuGH Urteil "Vermutungswirkung"

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Programm Maschinenbautage 2017: Detailprogramm

Auch in diesem Jahr wartet wieder ein interessantes Programm auf der 14. Konferenz "Maschinenrichtlinie" der Maschinenbautage Köln auf Sie. Das Detailprogramm ist jetzt fertiggestellt.

Experten aus dem In- und Ausland stellen Ihre Themen vor. Für eine simultane Übersetzung "Englisch/Deutsch bzw. "Deutsch/Englisch" ist am 25. und 26. Oktober gesorgt. Wir laden Sie herzlich zu dem CE-Treffpunkt für den Maschinenbau ein und freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Siehe hierzu ausführlich:

Maschinenbautage Köln 2017
Konferenz "Maschinenrichtlinie"

Dazu erwarten Sie zwei interessante Workshops:

Workshop Maschinenbeschaffung

sowie:

Workshop "Internationaler Maschinenhandel – Zoll und zolltechnische Dokumentation"

Das Programm für den Deutschen Maschinenrechtstag am 24. Oktober 2017 ist fast fertig. Themen sollen u.a. sein

  • Auswirkungen des Brexit auf den Binnenmarkt
  • Cyberangriffe auf Maschinen und Anlagen
  • Made in Germany - Qualitätsmerkmal oder Irreführung
  • Neue gesetzliche Regelungen zu "Ein- und Ausbaukosten"
  • Versicherungen für den Maschinenhersteller
  • Aktuelle Entwicklungen in der Produkthaftung

Lassen Sie sich überraschen:

 

Deutscher Maschinenrechtstag 2017

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Leitfaden Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU

Die EU-Kommission hat den Leitfaden zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU in seiner englischen Sprachfassung veröffentlicht:

Leitfaden zur Radio Equipment Directive (RED) 2014/53/EU

Interessant für den Maschinenbau scheint die Kommentierung der EU-Kommission zu den sog. ortsfesten Anlagen unter Nr. 1.6.3.12 "Fixed Installations". Die EU-Kommission stellt hier fest: "Fixed installations are not regulated under the RED."

Die neue Funkanlagenrichtlinie RED ist auch Thema auf den Maschinenbautagen Köln 2017 (s.u.).

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Risikobeurteilung mit dem MBT-RAT

Mit unserem letzten Newsletter hatten wir Sie auf die neue Version 2.6 unsres Risk Assessment Tools (MBT-RAT) hingewiesen. Inzwischen haben wir ein zwei kleine Bugs repariert. Vielen Dank an unsere aufmerksamen Anwender. Siehe hierzu:

"Bugfixtabelle" MBT-RAT Version 2.6.0.1

Hier geht es zum Download der aktuellen Version des MBT-RAT:

MBT-RAT Version 2.6.0.1

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Funktionale Sicherheit von Maschinensteuerungen

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV hat einen neuen Report zur funktionalen Sicherheit von Maschinensteuerungen (IFA Report 2/2017) herausgegeben. Der Report beschreibt die Anwendung der aktuellen Fassung der Steuerungsnorm EN ISO 13849. Damit wird der BGIA-Report von 2/2008 aktualisiert.

Das IFA erläutert hierzu auf seiner Website u.a.:

Er [der Report] stellt die wesentlichen Inhalte der Norm in ihrer dritten Ausgabe von 2016 vor und erläutert deren Anwendung an zahlreichen Beispielen aus den Bereichen Elektromechanik, Fluidtechnik, Elektronik und programmierbarer Elektronik, darunter auch Steuerungen gemischter Technologie.
Der Zusammenhang der Norm mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie wird aufgezeigt und mögliche Verfahren zur Risikoabschätzung werden vorgestellt. [...]

Siehe hierzu:

IFA Report 2/2017

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