Änderung der Maschinenrichtlinie

Evaluation of the Machinery Directive 2006/42/EC

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 einen Vorschlag zur Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorzulegen. Die ersten Arbeiten zur Änderung der Maschinenrichtlinie haben auf EU-Kommissionsebene bereits begonnen. Die EU-Kommission hat die dazu in 2006 begonnene Evaluierung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG jetzt abgeschlossen. Siehe hierzu:

Public consultation on the evaluation of the Machinery Directive 2006/42/EC

 

Den Untersuchungsbericht können Sie hier herunterladen:

 

Summary report of the open public consultation on the Evaluation of the Machinery Directive 2006/42/EC

Ziel der Studie war Rückmeldungen der sog. "interessierten Kreise" darüber zu erhalten, wie die Maschinenrichtlinie in der Praxis funktioniert. Die Studie ist aufgeteilt in fünf Schwerpunktthemen:

  • Relevance
    Der Umfang, inwieweit die seinerzeitigen Ziele der Richtlinie immer noch relevant sind für den "Maschinenmarkt":
    • Das Funktionieren des gemeinsamen Marktes
    • Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus
  • Effectivness
    Der Umfang, inwieweit die beiden Ziele der Richtlinie erfüllt werden (und welche Faktoren dies verhindern)
  • Coherence
    Der Umfang, inwieweit die Richtlinie stimmig mit anderen Rechtsvorschriften ist
  • Efficieny
    Der Umfang, bis zu dem die beiden Ziele bei angemessenen Kosten erreicht werden
  • EU added value
    Der Umfang, bis zu dem europäische Richtlinien einen Mehrwert haben im Vergleich zu nationalen Regelungen

Die Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Thema des Vortrags der Vorsitzenden des EU-Maschinenausschusses, Frau Felicia Stoica, auf den Maschinenbautagen Köln 2017:

REVISION OF THE MACHINERY DIRECTIVE

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Deutscher Maschinenrechtstag 2017

Der Deutsche Maschinenrechtstag startet am 24. Oktober 2017 im Maritim Hotel Köln mit einem Grundsatzvortrag von RA Carsten Laschet, managing partner Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner:

  • POLITISCHE UMBRUCHZEITEN:
    RECHTLICHE / WIRTSCHAFTLICHE GEDANKEN FÜR DIE NÄCHSTEN JAHRE
  • Brexit und die Florenzrede
  • Trump und der Freihandel
  • Türkei und die Abgrenzung
  • Deutschland und Jamaika

Deutscher Maschinenrechtstag 2017

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Überarbeiteter EU-MRL-Leitfaden

Die seit 2016 laufende Überarbeitung des europäischen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Juli diesen Jahres abgeschlossen. Wir hatten Sie im letzten Newsletter informiert, dass die Version 2.1 des geänderten Leitfadens nunmehr vorliegt, allerdings nur in der englischen Originalfassung:

EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat inzwischen weitere Teile des überarbeiteten Leitfadens im Rahmen der Kommentierung der Maschinenrichtlinie auf der Website "maschinenrichtlinie.de" übernommen und diese Teile auch übersetzt und in die deutsche Fassung eingearbeitet. Aktueller Stand der Überarbeitung ist § 82 des Leitfadens. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Arbeit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir werden Sie über den Stand regelmäßig informieren. In der Zwischenzeit sollten Sie ggf. mit dem o.a. englischen Originaltext vergleichen.

 

Die Änderungen des überarbeiteten Leitfadens gegenüber der Version 2.0 finden Sie in nachfolgendem Dokument kenntlich gemacht:

Versionsvergleich EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1 zu Version 2.0

Der überarbeitete Leitfaden ist am 25.10.2017 Thema eines Vortrags von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann auf den Maschinenbautagen Köln 2017. Im Rahmen seines Vortrags hat er sich auch das Thema - Noch "Interpretation" oder schon "Rechtsfortschreibung" - auf die Agenda gesetzt.

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