Präventiv zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen, um eine wesentliche Veränderung zu umgehen

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mit dem Betreff:
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Wenn Sie uns schon eine entsprechende Mail geschickt haben, müssen Sie nicht mehr antworten. Wir haben das dann schon registriert.

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Präventiv zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen, um eine wesentliche Veränderung zu umgehen

Ein Betreiber hat vor seine Maschine zu ändern. Die vorgesehene Änderung bedeutet jedoch eine wesentliche Veränderung der Maschine. Die vorhandenen Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. Der Betreiber überlegt ein zweistufiges, zeitlich gestaffeltes Umbaukonzept:

  1. Nachrüstung von zusätzlichen Schutzeinrichtungen
  2. Umbau der Maschine mit daraus resultierenden neuen Gefährdungen

Damit würde bei der Stufe 2 nach seinem Dafürhalten keine wesentliche Veränderung auftreten, weil die dann vorhandenen Schutzeinrichtungen für die jetzt neuen Gefährdungen ausreichend sind. Ist diese Vorgehensweise rechtskonform?

Siehe hierzu:

Präventiv zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen, um eine wesentliche Veränderung zu umgehen

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Hersteller macht keine Angabe der Gebrauchsdauer bei Sicherheitsbauteilen

Es gibt Hersteller von Sicherheitsbauteilen, die argumentieren, dass sie keine Gebrauchsdauer des Sicherheitsbauteils bescheinigen können, da sie deren konkrete Anwendung nicht im Detail kennen!

Wie kann der Kunde vorgehen, wenn ein Hersteller von Sicherheitsbauteilen keine Angaben zur Gebrauchsdauer macht? Ist es möglich, z.B. über die Rechnung: (T10D = MTTFD x 0,1), eine 20-jährige Gebrauchsdauer selbst zu argumentieren, falls hier ein sehr hoher T10D Wert herauskommt?

Siehe hierzu:

Gebrauchsdauer von Sicherheitsbauteilen

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Neuer EMV-Leitfaden

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU mit Stand März 2018 veröffentlicht. Dieser Leitfaden liegt allerdings nur in englischer Sprache vor.

Im Gegensatz zum Leitfaden zur abgelösten Vorgängerrichtlinie 2004/108/EG stellt der jetzige Leitfaden klar, dass die EMV-Richtlinie sich nicht an den Eigenhersteller richtet. Sie richtet sich an die Wirtschaftsakteure:

  • Hersteller
  • Einführer
  • Händler

Zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU und den zugehörigen EU-Leitfaden siehe:

Guide for the EMCD (Directive 2014/30/EU)

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