Änderung der Maschinenrichtlinie

Änderung der Maschinenrichtlinie

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 einen Vorschlag zur Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorzulegen. Die ersten Arbeiten zur Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG haben auf EU-Kommissionsebene schon längst begonnen. Siehe hierzu unsere News vom 10.09.2017:

Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Nunmehr hat die EU-Kommission hierzu eine umfangreiche Evaluation durchgeführt und ihren Bericht vom 7.5.2018 veröffentlicht:

Evaluation of the Machinery Directive

Das Thema "Änderung der Maschinenrichtlinie" steht am 17. Oktober 2018 auf der Agenda der Maschinenbautage Köln. Referentin ist Felicia Stoica, die Vorsitzende des EU-Maschinenausschusses.

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Maschinenbautage Köln 2018

Das Programm der 15. Maschinenbautage Köln 2018 ist fertig und der Prospekt für die Konferenzen und Workshops ist online:

Prospekt Maschinenbautage Köln 2018

Wir würden uns freuen, wenn wir auch in diesem Jahr die richtigen Themen für Sie zusammengestellt haben und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Konferenz.

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Brexit läßt UK-Zertifikate erlöschen

Mit dem Ausscheiden Großbritanniens (UK) am 29. März 2019 aus dem EU-Binnenmarkt, dem sog. "Brexit", erlöschen am 30. März 2019 die von UK veranlassten Benennungen von Stellen nach Artikel 14 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sog. Notified Bodies. D.h. auch die Benennungen durch UK von Stellen in Drittstaaten im Rahmen von sog. MRAs. Damit erlöschen an diesem Tag alle Bescheinigungen, die von durch UK benannten Stellen ausgestellt wurden. Dies betrifft auch eine laufende Serienproduktion. Das gilt damit auch für EG-Baumusterprüfbescheinigung nach Anhang IX und für Entscheidungen im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Hersteller, die Ihre Konformitätsbewertung auf solche Bescheinigungen von den o.a. Stellen abstellen, sollten deshalb dringend auf andere Notified Bodies umstellen.

Problematisch ist, dass ein Hersteller nicht für ein und dasselbe Produkt bei zwei verschiedenen Stellen einen Antrag stellen darf. Er müsste deshalb bis zum 29. März 2019 warten, um dann bei einem anderen Notified Body einen neuen Antrag zu stellen. Das würde die Produktion für einige Zeit stilllegen. Diese Beschränkung gilt allerdings nicht für ein anderes, d.h. ggf. modifiziertes Produkt.

Im Bereich "Fahrzeuge" liegt allerdings bereits ein Entwurf einer EU-Verordnung vor, um für die Hersteller die Möglichkeit eines geregelten Übergangs von einem zum anderen Notified Body zu schaffen. Siehe hierzu:

Proposal for a Regulation complementing EU type approval legislation with regard to UK withdrawal from the EU

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Risikobeurteilung bei auswechselbaren Ausrüstungen

Durch die Spannzylinder einer auswechselbaren Ausrüstung besteht eine erhebliche Gefährdung. Diese Gefährdung tritt allerdings erst nach Einbau der auswechselbaren Ausrüstung in die dafür vorgesehene Maschine auf, da erst dann die Energie für das Ingangsetzen der Spannzylinder zugeführt wird. Die Ausrüstung befindet sich dann aber im Schutzbereich dieser Maschine, so dass deren Schutzeinrichtungen die Risiken durch diese Gefährdung ausreichend minimieren. Können die Schutzeinrichtungen der Maschine insofern in der Risikobeurteilung der auswechselbaren Ausrüstung berücksichtigt werden?

Siehe hierzu die FAQ:

Risikobeurteilung bei auswechselbaren Ausrüstungen

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Gebrauchtmaschinen defekt verkaufen

Der nationale deutschen Gebrauchtmaschinenhandel ist im Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- geregelt. Einschlägig ist hier insbesondere § 3 Absatz 2. Allerdings nimmt das ProdSG bestimmte gebrauchte Produkte aus seinem Anwendungsbereich aus. § 1 Absatz 3 bestimmt hierzu:

"(3) Dieses Gesetz gilt nicht für

    • [...]
    • gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet,
    [...]"

Diese Unterrichtung des Kunden sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen und könnte wie folgt lauten:

Die Maschine ist defekt und kann in ihrem Lieferzustand nicht verwendet werden. Sie muss vor ihrer Verwendung instand gesetzt / wiederaufgearbeitet werden.
Der Vollständigkeit halber könnte man ergänzen:
Sie fällt damit unter die Ausnahme des § 1 Abs. 3 Produktsicherheitsgesetz.

Zu diesem Thema siehe ausführlich:

Gebrauchtmaschinen national

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Fehler in der EN ISO 13850:2015

Der deutsche Text der EN ISO 13850:2015 "Sicherheit von Maschinen - Not-Halt-Funktion - Gestaltungsleitsätze" enthält in Nr. 4.1.1.5 einen Übersetzungsfehler.

Der Text in der englischen Originalfassung lautet:

4.1.1.5 The emergency stop function shall be so designed that, after actuation of the emergency stop device, hazardous movements and operations of the machine are stopped in an appropiate manner, without creating additional hazards and without any further intervention.

Die deutsche Übersetzung lautet:

4.1.1.5 Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass nach Betätigung des Not-Halt-Gerätes gefahrbringende Bewegungen angehalten und der Betrieb der Maschine in geeigneter Weise verhindert wird, ohne zusätzliche Gefährdungen zu verursachen und ohne jeden weiteren Eingriff.

Richtig übersetzt müsste es heißen:

4.1.1.5 Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass nach Betätigung des Not-Halt- Gerätes gefahrbringende Bewegungen und Funktionen der Maschine in geeigneter Weise angehalten werden, ohne zusätzliche Gefährdungen zu verursachen und ohne jeden weiteren Eingriff.

Die falsche deutsche Übersetzung kann zu falschen Schlüssen führen, was alles beim Auslösen des NOT-Halt angehalten werden muss.

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EN ISO 14118:2017 ersetzt die EN 1037:1995

Die EN ISO 14118: 2017 "Sicherheit von Maschinen - Vermeidung von unerwartetem Anlauf" ersetzt die derzeit noch harmonisierte Norm EN 1037:1995+A1:2008.

Die bis heute noch im Amtsblatt gelistete EN 1037 bezieht sich z.B. immer noch auf die prEN 954-1, also noch nicht einmal auf die später harmonisierte EN 954-1, deren allerletzte Übergangsfrist im Übrigen schon am 31.12.2011 abgelaufen war. Allerdings handelt es sich hier um einen sog. gleitenden Verweis, der damit formal immer auf die aktuelle Nachfolgenorm verweist, d.h. heute auf die EN ISO 13849-1:2015.

Die neue EN ISO 14118:2017 aktualisiert jetzt die normativen Verweise, enthält ein überarbeitetes und aufgeräumter scheinendes Bild 1 "Komponenten/Geräte und andere Maßnahmen als Energietrennung und -ableitung, um unbeabsichtigte Startbefehle zu vermeiden, die zu einem unerwarteten Start führen" und formuliert Abschnitt 6.2.2 neu:

"6.2.2 Konstruktion sicherheitsbezogener Teile einer Steuerung

Die sicherheitsbezogenen Teile einer Steuerung (Ebene A, B und C nach Bild 1) müssen in Übereinstimmung mit ISO 13849-1 oder IEC 62061 ausgeführt sein."

 

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