Brandschutz an der Schnittstelle MRL und Baurecht

Brandschutz an der Schnittstelle MRL und Baurecht

Maschinen / Gesamtheiten von Maschinen erstrecken sich häufig über mehrere Gebäudeabschnitte und damit regelmäßig auch über mehrere Brandabschnitte. Dadurch entstehen in dazwischenliegenden Wänden Öffnungen, die im Brandfall verschlossen werden müssen. Diese Forderung ergibt sich nicht unbedingt aus der Maschinenrichtlinie, sondern aus den nationalen Baurecht. D.h. Adressat der baurechtlichen Anforderung ist der Gebäudeinhaber und nicht der Maschinenhersteller. Dazu kommt dann noch der Hersteller der Brandschutzanlage.

Was bedeutet dies im rechtlichen Zusammenspiel der drei Beteiligten? Wird die Brandschutzanlage Bestandteil der Maschine / Gesamtheit von Maschinen? Lesen Sie hierzu:

Brandschutz an der Schnittstelle MRL und Baurecht

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Leitfaden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Version 2.1 offiziell übersetzt

Die offizielle Übersetzung der Version 2.1 des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von Juli 2017 liegt nunmehr vor und wurde vom BMAS veröffentlicht. Siehe hierzu:

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Version 2.1

Die in der Kommentierung auf maschinenrichtlinie.de enthaltene deutsche Übersetzung der Änderungen des Leitfadens durch die Version 2.1 des Leitfadens wurde von unserem Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, erstellt. Insofern kann es hier ggf. Abweichungen zur offiziellen Übersetzung geben. Maßgebend ist im Zweifel die englische Originalfassung des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie.

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Betriebssicherheitsverordnung geändert

Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wurde geändert mit der

Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung
Vom 30. April 2019
BGBl 2019 Teil I Nr. 17

Die Verordnung ist am 8. Mai in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den Teil Druckanlagen im Anhang 2 Abschnitt 4 der BetrSichV.

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MBT-Broschüre zur geänderten Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV -

Die geänderte Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist am 8. Mai 2019 in Kraft getreten. Siehe hierzu unsere o.a. Information.

Unsere Autoren, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing. Björn Ostermann, haben eine Broschüre zusammengestellt, die den aktuellen Stand der Betriebssicherheitsverordnung enthält. Weiterhin sind in der Broschüre die aktuellen Änderungen farblich kenntlich gemacht. Auch enthält die Broschüre die Begründung des Verordnungsgebers. Sie hierzu:

MBT-Broschüre Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV -

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Gesetz zur Durchführung der PSA-VO (EU) 2016/425

Mit dem

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zurAufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates
(PSA-Durchführungsgesetz–PSA-DG)

Artikel 2 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 18. April 2019
BGBl. Teil 1 Nr. 13 vom 25. April 2019

wurde das nationale deutsche Recht an die neue EU-Rechtslage angepasst.

Insbesondere wurde die auf das Produktsicherheitsgesetz gestützte nationale PSA-Verordnung damit außer Kraft gesetzt. National werden über das Gesetz nunmehr nur noch Regelungen getroffen zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, die Marktüberwachung und die Sprache der Anleitungen, Informationen und EU-Konformitätserklärungen.

Diese Anpassung war notwendig, weil die EU-PSA-Verordnung unmittelbare Wirkung entfaltet und nicht über den Umweg einer nationalen Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Das Gesetz ist am 26. April 2019 in Kraft getreten.

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Gesetz zur Durchführung der Gasgeräte-VO (EU) 2016/426

Mit dem

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG
(Gasgerätedurchführungsgesetz–GasgeräteDG)

Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 18. April 2019
BGBl. Teil 1 Nr. 13 vom 25. April 2019

wurde das nationale deutsche Recht an die neue EU-Rechtslage angepasst.

Insbesondere wurde die auf das Produktsicherheitsgesetz gestützte nationale Gasverbrauchseinrichtungsverordnung damit außer Kraft gesetzt. National werden über das Gesetz nunmehr nur noch Regelungen getroffen zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, die Marktüberwachung und die Sprache der Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärung.

Diese Anpassung war notwendig, weil die EU-Gasgeräte-Verordnung unmittelbare Wirkung entfaltet und nicht über den Umweg einer nationalen Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Das Gesetz ist am 26. April 2019 in Kraft getreten.

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