EU-Umfrage: Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

EU-Umfrage: Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die EU-Kommission hatte in ihrer Umfrage vom 14. Januar 2019 zur Revision der Maschinenrichtlinie den beteiligten Kreisen Gelegenheit gegeben, konkrete Änderungswünsche zu formulieren. Diese Änderungswünsche wurden jetzt ausgewertet und die EU-Kommission hat daraus einen Fragebogen zur Validierung der Vorschläge zusammengestellt.

Für alle Betroffenen besteht bis zum 30. August 2019 die Möglichkeit diese Vorschläge zu bewerten:

Machinery Directive - revision

Machen Sie Gebrauch von dieser Gelegenheit und bringen sich ein. Überlassen Sie das Feld nicht den "Anderen".

Die Änderung der Maschinenrichtlinie ist Thema der Maschinenbautage Köln 2019. Erfahren Sie von der Vorsitzenden des EU-Maschinenausschusses, Felicia Stoica, wie der aktuelle Stand der Änderungsarbeiten ist und welche Änderungen jetzt schon abzusehen sind.

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Industriepumpen: Vollständige oder unvollständige Maschinen?

Industriepumpen fallen klar in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Solche Pumpen müssen aber vor Ort montiert und an die Energiequelle angebunden werden. Ggf. fehlt sogar das Antriebssystem. Weiterhin verfügen solche Pumpen regelmäßig nicht über eine Steuerung und/oder über für den Betrieb notwendige Sicherheitseinrichtungen, da sie bestimmungsgemäß dafür vorgesehen sind, als Teil einer Anlage in die Anlagensteuerung und deren Sicherheitskonzept eingebunden zu werden.

Dies gibt immer wieder Anlass zwischen Hersteller und Kunden darüber zu diskutieren, ob es sich bei solchen Pumpen um vollständige oder um unvollständige Maschinen handelt, weil "Sie können ja schon pumpen." oder "Die EN 809 bezeichnet sie ja als 'Maschinen'.".

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann ist dieser Frage in einer entsprechenden FAQ nachgegangen. Siehe hierzu:

Pumpe (unvollständige) Maschine?