Übersicht der CE-Formalien diverser EU-Vorschriften

Übersicht der "CE-Begleitunterlagen" diverser EU-Vorschriften

Die verschiedenen EU-Binnenmarktvorschriften basieren grundsätzlich auf derselben Systematik. Seit 2008 steht der

EG-Beschluss 768/2008/EG
"Gemeinsamer Rechtsrahmen für Binnenmarktrichtlinien"

dafür Pate. Allerdings gibt es doch regelmäßig Abweichungen zu dieser Mustervorlage, auch weil einige der EU-Vorschriften älteren Datums sind. Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat eine Tabelle mit einem Überblick zu den "CE-Begleitunterlagen" der wesentlichen EU-Vorschriften, die im Maschinen- und Anlagenbau eine Rolle spielen, erstellt:

CE-Begleitunterlagen

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Verfahrenstechnische Anlagen versus Maschinenrichtlinie

Das Verhältnis der so genannten „verfahrenstechnischen Anlagen“ der Chemie- und Kraftwerkindustrie zur Maschinenrichtlinie (MRL) steht von Anbeginn der EU-Vorschrift in der Diskussion. Seit jeher werden von Teilen dieses Industriezweigs Wege gesucht, diese Anlagen aus dem Anwendungsbereich der MRL heraus zu argumentieren. Nur, wie stichhaltig sind diese Argumente? Halten sie einer produktrechtlichen Überprüfung stand?

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, ist dieser Fragestellung in einem Fachaufsatz nachgegangen:

Verfahrenstechnische Anlagen versus Maschinenrichtlinie

In dem Fachaufsatz geht der Autor den diversen Argumenten nach und unterzieht sie einem Faktencheck. Ziel dieses Papiers ist die Bewertung der produktrechtlichen Situation verfahrenstechnischer Anlagen beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme im Rahmen der Eigenherstellung.

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Hydraulikzylinder nur Komponenten?

Die EU-Kommission hat in ihrem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Reihe von Komponenten beispielhaft aufgeführt, die nach ihrer Auffassung keine unvollständigen Maschinen sind, sondern als sog. Komponenten nicht unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen sollen. Hier wird u.a. ein Hydraulikzylinder aufgeführt.

Sieht man sich einen solchen Hydraulikzylinder vor dem Hintergrund der Maschinendefinition an, kommt man zu einem anderen Ergebnis. Siehe hierzu:

Abgrenzung zu Komponenten

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Montageanleitung bei Lieferung großen Chargen

Die Maschinenrichtlinie ist für jedes einzelne Produkt anzuwenden. Insofern muss jeder einzelnen unvollständigen Maschine, wenn sie in Verkehr gebracht wird, eine Montageanleitung beigefügt werden.

Wenn der Weiterverwender eine größere Charge unvollständiger Maschinen erhält, würde diese Regelung in der Praxis dazu führen, dass er fast alle Montageanleitungen vernichten wird, da er grundsätzlich nur eine davon benötigt. Kann insofern die Lieferung nur einer einzigen Montageanleitung an den Kunden vereinbart werden, oder verstößt ein solches Vorgehen gegen die Maschinenrichtlinie? Lesen Sie hierzu:

Montageanleitung bei Lieferungen großer Chargen

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