Neue Richtlinien-Experten-Gruppen bei der EU-Kommission

Neue Experten Gruppe bei der EU-Kommission für "Outdoor Lärm Emissionen"

Unter der Überschrift

The new Commission Expert Group on Outdoor Noise Emission

hat die EU-Kommission angekündigt, dass eine neue Expertengruppe, die seit Jahren existierende "Noise-Arbeitsgruppe" ablöst. Diese Experten-Gruppe soll bis zu 60 Teilnehmer haben. Die EU-Kommission will mit dieser Maßnahme die Transparenz der Arbeit dieser Gruppe erhöhen. Die Sitzungen der neuen Arbeitsgruppe finden in Englisch statt. Die bisher übliche Simultanübersetzung entfällt damit.

 

Teilnehmen dürfen folgende 41 Personen, je ein Vertreter:

  • jedes Mitgliedstaates (28)
  • jedes EFTA Staates (3)
  • sowie der Schweiz der Türkei (2)
  • der weiteren MRA Staaten (6) (Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, USA)
  • des CEN Komitees (1)
  • der benannten Stellen zur Lärmemission (1)

Diese Gruppe wird auf 60 Plätze aufgefüllt. Für die verbleibenden Plätze der Arbeitsgruppe können sich bewerben:

  • Organisationen, Firmen und Verbände
  • Bevollmächtigte
  • Importeure
  • Groß- und Einzelhändler
  • Nutzer und Verbraucher
  • Gewerkschaften
  • NGO (Nichtregierungsorganisationen)

die in Europa mit dem Thema Outdoor-Lärmemission zu tun haben.

 

Die EU-Kommission hat hierzu folgendes veröffentlicht:

In the Register, two key documents are available for the expert group: the “Terms of reference” and the “Continuously open call for applications for the selection of members”. The call is specifically addressed to “type C” members as “Organisations in the broad sense of the word, including companies and associations of manufacturers, authorised representatives, importers, distributors, retailers, users and consumers of equipment in the scope of the Directive, as well as trade unions and non-governmental organisations, if operating at European level and if performing specific activities or representing specific interests in relation to the internal market relating to the noise emission in the environment by equipment for use outdoors, including new technological developments”. Therefore, the relevant and interested organisations are invited to submit their applications, according to the provisions of the call.

The other members of the expert group (authorities of EU Member States and EEA-EFTA/MRA/CU countries, the NB-OND coordination, and CEN) do not need to follow the call and will receive a direct invitation, asking them to designate their representative(s).

A new CIRCABC Interest Group in support of the expert group will be created soon; the representatives of the different types of members will be gradually added according to the designations made.

The first meeting of the Commission Expert Group on Outdoor Noise Emission should be convened at beginning of 2020. There, the draft Rules of procedure (based on a common template) will be submitted for approval.

More information: grow-dir-noise@ec.europa.eu

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Neue Experten Gruppe auch für die Maschinenrichtlinie

Die EU-Kommission hat in der letzten Sitzung der "Working Group Machinery" bereits angekündigt, dass Sie beabsichtigt auch für die Maschinenrichtlinie eine Expertengruppe nach o.a. Muster einzurichten, die dann die "Working Group Machinery" ablösen wird.

Näheres hierzu erfahren Sie auf den Maschinenbautagen Köln 2019, aus erster Hand von Felicia Stoica, EU-Kommission, in ihrem Vortrag zur Änderung der Maschinenrichtlinie.

Maschinenbautage Köln 2019

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Security (k)ein Thema für den Maschinenbau

Maschinen- und Anlagensteuerungen sind häufig über das Internet erreichbar. Damit sind sie den Angriffen von Hackern ausgesetzt. Der Maschinen- / Anlagenhersteller muss deshalb auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen, will er rechtskonforme Maschinen und Anlagen auf dem Markt bereitstellen. Auch der Maschinen- und Anlagenbetreiber ist hier nicht außen vor. In der Praxis gibt es, wie auch die jüngste Studie des VDMA "Industrial Security" allerdings eindrucksvoll belegt, große Lücken.

In unserem für Einsteiger geeigneten Workshop

Einführung in die IT-Sicherheit von Maschinen und Anlagen

wird der Experte, Dipl.-Ing. Hans Höfken, @-yet Industrial IT Security GmbH, eindrucksvoll zeigen, was ein Hacker-Angriff aus eine Maschine / Anlage auslösen kann und welche Möglichkeiten es gibt, sich davor zu schützen. Aus seiner praktischen Erfahrung als Leiter des Rechenzentrums der FH Aachen und dem langjährigen "Troubleshooting" in diversen Unternehmen, weiß Hans Höfken wovon er spricht.

Wir freuen uns, Sie am 25. Oktober in Köln zu begrüßen.

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Fehlerhafte Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen

Häufiger Anlass für Beanstandungen einer unvollständigen Maschine durch den Kunden, die Marktüberwachungsbehörden oder auch den Zoll sind formale Fehler in der Einbauerklärung. Dazu werden regelmäßig völlig überflüssige und eher verwirrende Angaben mit in die Erklärung aufgenommen. Hier kann der Hersteller leicht Zeit, Geld und Ärger sparen, denn solche formalen Fehler und überflüssige Angaben lassen sich einfach vermeiden.

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hatte ein Muster für eine Einbauerklärung nach der "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" (MRL) erstellt und dieses jüngst noch einmal überarbeitet. Bei der Umsetzung der in Anhang II Teil 1 Abschnitt B geforderten Angaben hat er konsequent die in der Richtlinie aufgeführte Reihenfolge der einzelnen Angaben eingehalten. Dies ist zwar keine Pflicht, wird aber z.B. vom türkischen Zoll verlangt und kann dort auch nicht diskutiert werden.

Auch hat er die von ihm geschaffene "Erweiterte Einbauerklärung" überarbeitet

Zu den beiden Mustern siehe:

Einbauerklärung: Muster

Näheres hierzu und viele weitere praktische Tipps erfahren Sie in unserem Seminar:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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