Risikobeurteilung auch bei Baumusterprüfung?

Risikobeurteilung bei Baumusterprüfung erforderlich?

Der Hersteller von Maschinen muss eine Risikobeurteilung durchführen. Gilt dies auch, wenn seine Maschine unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt und er im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens eine EG-Baumusterprüfung von einer benannten Stelle (Notified Body) durchführen lässt?

Siehe hierzu ausführlich die FAQ:

Risikobeurteilung trotzt Baumusterprüfung erforderlich?

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Gebrauchtmaschinenhandel innerhalb des EWR

Der Gebrauchtmaschinenhandel innerhalb des EWR ist bis auf den Handel mit Verbraucherprodukten nicht harmonisiert. Das europäische Binnenmarktrecht, wie z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist deshalb nicht anwendbar. Das bedeutet, der Gebrauchtmaschinenhandel innerhalb des EWR fällt unter das jeweilige nationale Recht des Mitgliedstaates, in dem die Gebrauchtmaschine auf dem Markt bereitgestellt wird. Allerdings gibt es auch für diesen Bereich des Warenverkehrs europäische Regelungen, die dem Inverkehrbringer helfen können.

Siehe hierzu:

Gebrauchtmaschinenhandel innerhalb des EWR

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