Konsolidierte Fassung: Harmonisierte Normen nach der Maschinenrichtlinie

Frohes Fest und guten Rutsch

Das gesamte Team der MBT Mechtersheimer GbR wünscht Ihnen ein frohes Fest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Wir freuen uns, wenn wir Sie auch im neuen Jahr weiter mit unseren Informationen und Veranstaltungen rund um das Thema EU-Binnenmarkt Maschinen unterstützen dürfen.

KAN-Stellungnahme zu: (un)sicher reduzierte Geschwindigkeit bei Industrierobotern

Die KAN -Kommission Arbeitsschutz und Normung- hat am 6. Dezember d.J. dem DIN-Normenausschuss Maschinenbau, Fachbereich Robotik, einen Vorschlag zur Ergänzung von Abschnitt 5.4.6.2 der ISO 10218-2:2012-06 "Industrieroboter - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Robotersysteme und Integration" übermittelt. Der Normenausschuss wird von der KAN gebeten, diesen Vorschlag bei der gegenwärtig stattfindenden Überarbeitung der Normenreihe zu berücksichtigen.

Mit diesem Vorschlag macht die KAN deutlich, dass der von unserem Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, an die KAN herangetragene Mangel in der o.a. Norm hinsichtlich der "reduzierten Geschwindigkeit bei Robotern" beseitigt werden muss.

Die KAN begründet Ihren Vorschlag wie folgt:

"Es fehlt ein Hinweis auf die Gefährdung durch einen Fehler in der Steuerung. Die Norm sollte ihre eigentliche Intention klarer einfordern. D.h., dass im Rahmen der Risikobeurteilung geprüft werden muss, ob eine sichere Steuerung der reduzierten Geschwindigkeit erforderlich ist. Der in der DGUV-Information 209-074, Kapitel 4.1.1 verwendete Text könnte dafür verwendet werden, denn er ist deutlich aussagekräftiger."

Sie schlägt vor den Text der Norm im Abschnitt 5.4.6.2 wie folgt zu formulieren:

"In der Betriebsart „Manuell mit reduzierter Geschwindigkeit“ darf die Bewegung des Roboters oder eines Teils des Robotersystems nur in Verbindung mit einer Zustimmungseinrichtung nach ISO 10218-1 möglich sein. Die sicherheitsbezogene Leistungsfähigkeit der Zustimmungsfunktion muss 5.2 entsprechen. Ob der Geschwindigkeitswert der reduzierten Geschwindigkeit (250 mm/s) durch eine sichere Steuerung überwacht werden muss, muss die Risikobeurteilung ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit den im Fehlerfall möglichen Beschleunigungen und den resultierenden Anhaltewegen."

Rückblick:

In der Kommentierung:

Maschinenrichtlinie versus EN ISO 10218 "Industrieroboter- ..."

hat unserer Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, die einschlägigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum sicheren Teachen eines Industrieroboters den Anforderungen der EN ISO 10218-2 gegenüber gestellt.

Die Kommentierung unseres Autors zum Thema "Sicher reduzierte Geschwindigkeit oder nur reduzierte Geschwindigkeit" war vom Normenausschuss, Fachbereich Robotik, beanstandet worden. Wir hatten berichtet, dass die Auffassung vertreten wird, dass es nach der EN ISO 10218-2 ausreicht, wenn die Geschwindigkeit eines Industrieroboters lediglich prozessgesteuert -d.h. mit einer unsicheren Steuerung- reduziert wird und nur die Zustimmungseinrichtung des Bedieners in sicherer Technik ausgeführt wird.

Da eine solche Lösung gegen die einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verstößt und der Bediener mit einer solchen unsicheren Technik einem nicht hinnehmbar hohen Risiko ausgesetzt wird, hatte unser Autor die KAN -Kommission Arbeitsschutz und Normung- über diese nicht rechtskonforme Auslegung der Roboternorm informiert. Die KAN hatte sich daraufhin des Themas angenommen. Zu dem Ergebnis ihrer Untersuchung siehe ausführlich unser Newsletter vom 13.9.2019:

Roboter teachen in T1: Sicher oder nicht sicher begrenzte Geschwindigkeit?"

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EU-MRL-Leitfaden Edition 2.2 auf maschinenrichtlinie.de übersetzt

Die Version 2.2 des europäischen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Oktober 2019 von der EU-Kommission veröffentlicht. Relevante Änderungen haben sich an folgenden Stellen des EU-Leitfadens ergeben:

  • § 42 "Safety components"
    (Sicherheitsbauteile)
  • § 46 "Partly completed machinery"
    (Unvollständige Maschinen)
  • § 49 "Equipment for use in fairgrounds and/or amusement parks"
    (Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und/oder in Vergnügungsparks)
  • § 64 "Household appliances intended for domestic use"
    (Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte)
  • § 67 "Ordinary office machinery"
    (Gewöhnliche Büromaschinen)
  • § 90 "Specific EU legislation that apply instead of the Machinery Directive to machinery that is in their scope"
    (Spezielle Richtlinien, die statt der Maschinenrichtlinie auf in ihren Anwendungsbereich fallende Maschinen zur Anwendung kommen)
  • § 204 "Mode selection"
    (Wahl der Steuerungs- oder Betriebsart)
  • § 388 "Categories of machinery that may be subject to one of the conformity assessment procedures involving a Notified Body"
    (Kategorien von Maschinen, auf die eines der Konformitätsbewertungsverfahren unter Beteiligung einer notifizierten Stelle Anwendung finden kann)

Neu aufgenommen wurden:

  • § 417 "Status of machinery control units under the Machinery Directive"
    (Status von Maschinensteuerungen gemäß Maschinenrichtlinie)
  • § 418 "Table of safety components which are considered to be logic units"
    (Tabelle mit Sicherheitsbauteilen, die als Logikeinheiten gelten)

Die Änderungen wurden bereits von unserem Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, in die entsprechenden, in der Kommentierung auf "maschinenrichtline.de" abgedruckten, Paragraphen des EU-Leitfadens eingearbeitet. Die Änderungen, die z.Z. nur in englischer Sprache vorliegen, wurden auch schon von unserem Autor übersetzt und in die auf "maschinenrichtline.de" abgedruckten entsprechenden Paragraphen der deutschen Fassung des EU-Leitfadens eingearbeitet. Noch nicht übersetzt sind die beiden neuen Paragraphen 417 und 418.

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Neuer Durchführungsbeschluss zu harmonisierten Normen

Die EU-Kommission hat am 7.11.2019 im Amtsblatt L 266/25 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1863 Änderungen zu der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekanntgegeben:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1863 DER KOMMISSION
vom 6. November 2019

Dieser Beschluss ändert erneut die Liste der im EU-Amtsblatt C 92/1 am 9.3.2018 bekanntgemachten harmonisierten Normen. D.h. er ersetzt diese Liste nicht, sondern ändert sie lediglich ab.

Siehe hierzu ausführlich unsere News vom 11. November 2019:

Änderung der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen

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Konsolidierte Fassung: Harmonisierte Normen nach der Maschinenrichtlinie

Die EU-Kommission hat eine "informative" konsolidierte Fassung der Liste der harmonisierten Normen herausgegeben:

Summary of references of harmonised standards published in the Official Journal – Directive 2006/42/EC of the European Parliament and of the Council of 17 May 2006 on machinery, and amending Directive 95/16/EC

Diese nur zu Informationszwecken zusammengestellte Liste, soll regelmäßig aktualisiert werden. Sie hat allerdings keine rechtliche Relevanz. Rechtlich bindend sind nur die einzelnen Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt.

Siehe hierzu unsere News vom 2.12.2019:

konsolidierte Liste der harmonisierten Normen für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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Maschinen und Anlagen ohne "CE"

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat seinen Fachaufsatz zum Thema "Maschinen und Anlagen ohne "CE" aktualisiert:

Maschinen und Anlagen ohne CE im rechtswidrigen betrieblichen Einsatz

Dabei hat er klargestellt, dass Hersteller und Arbeitgeber den in der Vergangenheit liegenden Verstoß gegen das Produktrecht bzw. gegen die Arbeitsschutzbestimmungen nicht aus der Welt schaffen können. Diese Verstöße können, ungeachtet zukünftiger Maßnahmen der beiden Marktbeteiligten, von den Behörden sanktioniert werden. Was sie allerdings "heilen" können, ist, dass sie die Maschinen und Anlagen so herrichten, dass sie zukünftig den rechtlichen Anforderungen genügen.

Weiterhin hat der Autor einen zusätzlichen Punkt mit aufgenommen, der in der derzeitigen Diskussion regelmäßig außer Acht gelassen wird: Die Rolle der Versicherungen bei der Regulierung eines Schadensfalls mit nicht CE-konformen Maschinen und Anlagen. Ein Punkt, der von den Behörden bei ihren verwaltungsrechtlichen Entscheidungen außen vor bleiben muss, da das Versicherungsrecht hier keine Rolle spielt.

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EN 60204-1:2018 harmonisiert

Die Norm EN 60204-1:2018 "Sicherheit von Maschinen — Elektrische Ausrüstung von Maschinen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen" wurde für die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU im EU-Amtsblatt L 306/26 am 27.11.2019 als harmonisierte Norm bekannt gemacht. Sie ersetzt die EN 60204-1:2006.

Für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) ist die EN 60204:2018 weiterhin nicht harmonisiert. Hier ist noch die Fassung aus 2006 als harmonisierte Norm veröffentlicht. Zu beachten ist dabei allerdings Anhang I, Nr. 1.5.1 "Elektrische Energieversorgung" der MRL, der für die elektrischen Gefährdungen von Maschinen auf die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie verweist. Insofern löst die neue Fassung der EN 60204-1:2018 über diesen "Umweg" für die elektrischen Gefährdungen von Maschinen schon jetzt die sogenannte Konformitätsvermutung aus.

Bitte beachten Sie, dass die Anwendung harmonisierter Normen freiwillig ist. Sie ist lediglich mit der "Konformitätsvermutung" verbunden. Der Hersteller ist allerdings verpflichtet den Stand der Technik einzuhalten. Er muss insofern ggf. prüfen, ob eine neue, noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlichte Norm, den Stand der Technik gegenüber der alten Fassung fortschreibt.