Maschinen mit PED-Baugruppen zusammenbauen

Maschinen mit PED-Baugruppen zusammenbauen

Immer wieder wird in bestimmten Fachkreisen strittig diskutiert:

Unterliegt ein Produkt bestehend aus "Maschinen incl. installierter Druckgeräte-Baugruppen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder fällt diese Kombination allein unter den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU?

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat das Zusammenspiel beider Richtlinien im Anlagenbau in einem Fachartikel dargestellt:

Maschinenrichtlinie versus Druckgeräterichtlinie

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Neues Exportkontrollgesetz der VR China tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft

Am 17.10.2020, ist das Exportkontrollgesetz der VR China verabschiedet worden. Darauf weist die Kanzlei Burkardt & Partner in dem mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei nachfolgend abgedruckten Newsletter hin:

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Es ist Chinas erstes nationales Gesetz zur Exportkontrolle. Das Sachgebiet ist bisher durch Vorschriften geregelt worden, die in verschiedenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften verstreut waren. Das neue Gesetz besteht aus fünf Kapiteln mit 48 Artikeln und wird am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen:

Kontrollierte Güter
Zu den Gütern, die nach dem Gesetz der Ausfuhrkontrolle unterliegen werden, gehören:

  1. Güter mit doppeltem Verwendungszweck,
  2. militärische Güter,
  3. nukleare Güter und
  4. andere Güter (einschließlich Güter, Technologien und Dienstleistungen), die "sich auf die Gewährleistung der nationalen Sicherheit Chinas oder die Erfüllung der chinesischen Antiproliferationsverpflichtungen und anderer internationaler Verpflichtungen beziehen" (Art. 2, Abs. 1). Das Gesetz stellt klar, dass zu den kontrollierten Gütern auch die technischen und sonstigen Daten im Zusammenhang mit diesen Gütern gehören (id. Abs. 2).

Anwendungsbereich
Das Gesetz gilt sowohl für die Verbringung kontrollierter Güter vom chinesischen Festland nach außerhalb des chinesischen Festlands als auch für die Bereitstellung kontrollierter Güter durch chinesische Einrichtungen an ausländische Einrichtungen (Art. 2 Abs. 3). Es gilt auch für die Durchfuhr, den Umschlag, den Versand, die Wiederausfuhr und die Ausfuhr von Gütern aus einem Zollverschlussgebiet oder einer Sonderzollzone (Art. 45). Überseeische Einrichtungen, die gegen das Gesetz verstoßen und dadurch "die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas gefährden oder die Erfüllung seiner Antiproliferations- und anderer internationaler Verpflichtungen behindern", werden ebenfalls nach dem Gesetz strafrechtlich verfolgt (Art. 44).

Regulatorische Instrumente
Kontrollierte Güter werden im Allgemeinen in den von den Ausfuhrkontrollbehörden herausgegebenen Ausfuhrkontrolllisten aufgeführt (Art. 9 Abs. 1). Im Einklang mit dem nationalen Interesse Chinas können die Behörden auch nicht gelistete Güter einer vorübergehenden Ausfuhrkontrolle unterwerfen, die zwei Jahre nicht überschreiten darf (Art. 9 Abs. 2).

Für die Ausfuhr aller Güter, die auf den Kontrolllisten aufgeführt sind oder einer vorübergehenden Ausfuhrkontrolle unterliegen, muss eine Ausfuhrgenehmigung eingeholt werden (Art. 12 Abs. 2). Eine Genehmigung ist auch für jedes andere Gut erforderlich, von dem der Exporteur weiß oder hätte wissen müssen, dass es bestimmte Risiken birgt, wie z.B. das Risiko, zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen verwendet zu werden (a.a.O. Abs. 3). Ein Gesuchsteller kann eine administrative Überprüfung der Verweigerung einer Bewilligung beantragen, kann aber keine weitere gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Überprüfung beantragen (Art. 41).

Wenn es im nationalen Interesse Chinas liegt, können die Ausfuhrkontrollbehörden ein vollständiges Verbot der Ausfuhr bestimmter kontrollierter Güter oder ein eingeschränkteres Verbot ihrer Ausfuhr in bestimmte Gerichtsbarkeiten, Körperschaften oder Personen verhängen (Art. 10).

Exporteuren mit "gut geführten" [运行良好的] internen Programmen zur Einhaltung der Vorschriften können "Erleichterungsmaßnahmen", wie z.B. allgemeine Ausfuhrgenehmigungen, gewährt werden.

Das Gesetz verbietet chinesischen Unternehmen, "exportkontrollbezogene Informationen" an ausländische Unternehmen weiterzugeben, wenn dies die "nationale Sicherheit und die Interessen Chinas" gefährden könnte (Art. 32, Abs. 2). Es ermächtigt China auch, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine ausländische Regierung "Exportkontrollmaßnahmen missbraucht, um die "nationale Sicherheit und die Interessen Chinas zu gefährden" (Art. 48).

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Ansprechpartner für Ihre Fragen sind:

BURKARDT & PARTNER
Suite 2507, 25/F, Bund Center, 222 Yanan Road (East)
Shanghai 200002
P.R. China
EMAIL r.burkardt@BKTlegal.com

KANZLEI FÜR AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
RA Kay Höft
Ballindamm 8
D-20095 Hamburg
EMAIL: k.hoeft@aussenwirtschaftsrecht.eu

 

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Neue Kommentierung auf maschinenrichtlinie.de

Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Fragen haben wir den Kommentar zum Thema Betriebsanleitung und Wesentliche Veränderung neu geordnet.
Dabei haben auch wir auch zwei neue Themen aufgenommen.

Im Bereich Betriebsanleitung haben wir die Frage bearbeitet:

Darf man zur Wartung den Quellcode der (S)SPS mit ausliefern?

Im Bereich Wesentliche Veränderung haben wir dazu passend eine Unterseite mit Themen rund um die Softwareänderung erstellt.

 

Mehr zum Thema sichere Programmierung von Software für (S)SPS und Validierung dieser Software stellen wir Ihnen auf unserem SOFTEMA Seminar vor.

 

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Kennzeichnung der Übersetzung einer Betriebsanleitung

Die Maschinenrichtlinie verlangt, dass die Übersetzung einer Betriebsanleitung entsprechend gekennzeichnet werden muss. Allerdings ist in der Maschinenrichtlinie nicht vorgeschrieben, wie und an welcher Stelle diese Kennzeichnung angebracht werden muss.

Wir haben diese Fragestellung in unserer Kommentierung deshalb aufgegriffen. Siehe hierzu:

Kennzeichnung einer Übersetzung der Betriebsanleitung

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Unser aller Gesundheit ist uns wichtig!

Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl und sicher fühlen. Deshalb haben wir für unsere Präsensveranstaltungen ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept entwickelt, dass wir Ihnen gerne vorstellen:

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

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