EU-Maschinen-Produkte-Verordnung soll Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen

EU-ENTWURF: Neue EU-Maschinen-Produkte-Verordnung (MPR)

Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 vorgelegt:

Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
on machinery products

Übersetzung:

Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES
für Maschinenprodukte

Die EU-Maschinen-Produkte-Verordnung soll die derzeit geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Dazu werden jetzt Verhandlungen im EU-Parlament und EU-Rat stattfinden.

Die EU-Ratsgruppe Maschinen wird bereits am 26. April 2021 zu einer ersten Sitzung zusammenkommen.

Die Rats-Präsidentschaft, die derzeit von Portugal wahrgenommen wird, will schon im Mai und Juni jeweils zwei weitere Sitzungen zum Kommissionsvorschlag durchführen.

Download des EU-Verordnungsvorschlags:

Die EU-Verordnung "machinery products" (MPR) steht auch auf der Agenda der Konferenz Maschinenrichtlinie im Rahmen der Maschinenbautage Köln:

Konferenz Maschinenrichtlinie im Rahmen der Maschinenbautage Köln 2021

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Erste Eindrücke zur neuen EU-Maschinen-Produkte-Verordnung (MPR)

Das Schwierigste bei einem Gesetz ist es sicherlich erstmal "das Papier schwarz zu machen". Die Kommission hatte insbesondere die Aufgabe, die Vorgaben aus dem "NLF" mit der jetzigen "Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" zu verknüpfen und daraus eine stimmige "EU-Verordnung Maschinenprodukte" zu formulieren. Vieles ist gelungen - über einige Vorschläge sollte man noch einmal nachdenken.

Wie gewohnt werden wir den Vorschlag der EU-Maschinenverordnung für Sie analysieren und kommentieren. So haben Sie die Chance, rechtzeitig auf Veränderungen im Rechtstext zu reagieren oder ggf. über Ihre Kanäle noch Einfluss zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht feststeht, wie die Verordnung am Ende aussieht.

Den ersten EU-Vorschlag haben wir uns bereits kursorisch angesehen. Folgendes ist uns dabei, kurz zusammengefasst, bereits aufgefallen:

  • Der Oberbegriff "Maschine" ist weggefallen und durch "Machinery Product" (Maschinenprodukt) ersetzt worden. Dies ist sinnvoll, da nach der geltenden Richtlinie der dort gewählte Sammelbegriff "Maschine" immer mit dem Einzelbegriff "Maschine" verwechselt wurde.
  • Die "unvollständige Maschine" ist auch unter den Oberbegriff "Maschinenprodukt" gezogen worden. Sie wird dann zwar an wenigen Stellen der Verordnung von bestimmten Anforderungen ausgenommen, so z.B. bei der "EU-Konformitätserklärung". Diese Ausnahmen sind aber nicht "sauber" durchgezogen, so dass nach dem EU-Vorschlag nicht erfüllbare Anforderungen auf "unvollständige Maschinen" zukommen.
  • Die Anhänge der Maschinenverordnung unterscheiden sich in ihrer Nummerierung ohne erkennbaren Grund von jenen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dies würde für die Industrie zu unendlich vielen Änderungen in bestehenden Vorlagen, Kommentierungen, Normen, Verträgen, ... führen. Z.B. finden sich die "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen" nun im "Anhang III" statt wie derzeit im "Anhang I". Dafür finden sich "Anhang IV Maschinen" nach dem EU-Vorschlag nun im "Anhang I".
  • "Anhang IV Maschinen" (neu: "Anhang I-Maschinen") benötigen nach dem EU-Vorschlag zukünftig generell die Beteiligung eines Notified Body, d.h. eine Drittprüfung. Ein "Ausweichen" in das sog. "Modul A" über die Anwendung harmonisierter Normen soll zukünftig nicht mehr möglich sein. D.h., hier kommen auf die Hersteller solcher Maschinen zusätzliche Kosten zu. Die gegenteilige Aussage der EU-Kommission in ihrer Bewertung (Assessment) überzeugt nicht.

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Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes im Bundestag

Bundesregierung legt dem Bundestag vor:

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen

Mit der Vorlage begründet die Bundesregierung auch, warum sie nicht alle Änderungswünsche des Bundesrates übernehmen will. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zu der Geltung des Produktsicherheitsrechts auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

Der nächste Schritt ist jetzt die Beratung im Bundestag.

Das Gesetz steht auch auf der Agenda der Konferenz Maschinenrichtlinie im Rahmen der Maschinenbautage Köln:

Konferenz Maschinenrichtlinie im Rahmen der Maschinenbautage Köln 2021

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Maschinenbautage Köln 2021: Programm ist fertig

Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findet in diesem Jahr vom 12. bis 15. Oktober statt. Das Programm für die Konferenzen und Workshops ist jetzt komplett.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Tagung live vor Ort oder online.

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