Das neue Anlagenüberwachungsgesetz tritt in Kraft

Das neue Anlagenüberwachungsgesetz tritt in Kraft

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen mit Änderungen zum Gesetzentwurf durch die Bundesregierung zugestimmt. Das Gesetz tritt am 17. Juli 2021 in Kraft.

Zu den Bundesratsunterlagen siehe:

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen

Wir hatten über das Vorhaben des BMAS bereits in unseren MBT-Informationen vom 26. April 2021 berichtet.

Das neue Anlagenüberwachungsgesetz ist Thema eines Vortrags aus erster Hand auf den

Maschinenbautagen Köln 2021.

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Marktüberwachungsgesetz im Bundesgesetzblatt

Das Marktüberwachungsgesetz vom 9. Juni 2021 wurde am 17. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 verkündet. Es ist am 16. Juli 2021 in Kraft getreten.

Marktüberwachungsgesetz

Das Marktüberwachungsgesetz dient zum einen der Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung. Zum anderen gilt es für Produkte im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes. Damit gibt es auch zukünftig einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für alle Non food Produkte in Deutschland, unabhängig davon, ob diese Produkte europäisch harmonisiert sind oder nicht.

Für europäisch harmonisierte Produkte ergeben sich diese Marktüberwachungsbestimmungen unmittelbar aus der europäischen Marktüberwachungsverordnung - Verordnung (EU) 2019/1020. Hier wird erstmalig auch der online-Handel im Bereich der Marktüberwachung geregelt. Die Verordnung enthält jedoch keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Non food Produktbereich, insbesondere also für Verbraucherprodukte, die nur der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG unterfallen.

Deshalb wurden die maßgeblichen Bestimmungen aus der EU-Marktüberwachungsverordnung für den nicht harmonisierten Produktbereich in das nationale Marktüberwachungsgesetz überführt. Gleichzeitig wurden den Marktüberwachungsbehörden insbesondere in § 7 die erforderlichen Kompetenzen eingeräumt, um Maßnahmen im europäisch harmonisierten und im europäisch nicht harmonisierten Bereich treffen zu können.

Marktüberwachungsbehörden können etwa unentgeltlich Proben ziehen (wie schon im alten ProdSG) oder - neu- unter falscher Identität Proben erwerben, § 7 Absatz 2. Sie können Maßnahmen gegen Wirtschaftsakteure und Aussteller richten (§ 9). Unter den Begriff der Wirtschaftsakteure fallen jetzt insbesondere auch Fulfillment-Dienstleister. Als letztes Mittel können bestimmte Maßnahmen auch gegen Dienste der Informationsgesellschaft, also insbesondere Plattformen ergriffen werden (§ 7 Abs. 1 I.V. Artikel 14 Abs. 4 VO (EU) 2019/1020).

Gemäß § 20 des Gesetzes können Wirtschaftsakteure von den Produktinfostellen kostenlos Informationen über die Umsetzung oder Durchführung der für ein Produkt geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften verlangen. Produktinfostellen (gemäß VO (EU) 2019/515) sind in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für den Bereich der Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für Bauprodukte und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für alle übrigen Produkte.

Insgesamt wird die Marktüberwachung in Deutschland mit dem Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung erheblich gestärkt. Um Doppelungen zu vermeiden, werden bestehende Marktüberwachungsbestimmungen im Produktsicherheitsgesetz gestrichen.

Das neue Marktüberwachungsgesetz ist Thema eines Vortrags aus erster Hand auf den

Maschinenbautagen Köln 2021.

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Referentenwechsel MBT Köln 2021

Auf der Agenda der Maschinenbautage Köln steht u.a. der EU-Vorschlag einer neuen EU-Maschinen-Produkte-Verordnung. Über den Vorschlag der EU-Kommission hatten wir in unseren MBT-Informationen vom 26. April 2021 berichtet.

Hier hat sich aktuell ein Referentenwechsel ergeben. Der Vorschlag der EU-Kommission wird nunmehr auf den Maschinenbautagen Köln im Rahmen der Konferenz "Maschinenrichtlinie" von Victoria Piedrafita, Legal Officer in der EU-Kommission, Unit C3 Advanced Engineering and Manufacturing Systems, vorgestellt.

Maschinenbautagen Köln.

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