EU-Maschinenverordnung: Politische Einigung erzielt

EU-Maschinenverordnung: Politische Einigung erzielt

Am Donnerstag, 15. Dezember 2022, hat die EU eine politische Einigung über den Text der neuen EU-Maschinenverordnung erzielt.

Die EU-Kommission weist in Ihrer

Pressemitteilung

insbesondere darauf hin, was mit der neuen EU-Verordnung bezweckt wird:

  • Sicherstellen, dass Maschinen sicher sind, und Stärkung des Vertrauens der Benutzer in neue Technologien:
    • Sechs Maschinenkategorien werden im neuen Anhang I aufgeführt, bei denen eine verpflichtende Drittzertifizierung vorgeschrieben wird.
    • Für die Anhang I-Liste wird ein Verfahren eingeführt, auf dessen Basis diese Liste aktualisiert wird.
    • Neue sicherheitstechnische Anforderungen wurden aufgenommen für:
      • Autonome Maschinen
      • Mensch-Maschine-Kollaboration
      • Sichere Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)
    • Das Instrument der harmonisierten Normen mit deren Konformitätsvermutung wird beibehalten.
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für Hersteller.
    • Einführung der digitalen Betriebsanleitung.
    • Anpassung der Konformitätsbewertungsgebühren an die Bedürfnisse von KMU, die 98 % des Maschinensektors ausmachen.
    • Die neuen Bestimmungen verbessern die Kohärenz mit den EU-Verordnungen über künstliche Intelligenz und Cyber-Resilienz.
  • Förderung der Rechtssicherheit:
    • Klare und verhältnismäßige Vorschriften, die in der gesamten EU einheitlich angewendet werden erhöhen die Rechtssicherheit für den Hersteller.
    • Geklärt werden Fragen im Zusammenhang mit
      • Anwendungsbereich
      • Begriffsbestimmungen
      • grundlegenden Anforderungen
        und
      • Konformitätsbewertungsverfahren
      • Klärung des Begriffes der wesentlichen Veränderung
  • Etablierung einer effektiveren Marktüberwachung

Die nächsten Schritte:

  • Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die neue Maschinenverordnung formell verabschieden.
  • Die neue EU-Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
  • Die neue EU-Verordnung muss 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet werden.

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Änderung der Funkanlagenrichtlinie -RED-

Die Richtlinie 2014/35/EU über Funkanlagen -RED- wurde mit der Richtlinie (EU) 2022/2380 vom 23. November 2022 geändert. Diese Änderungsrichtlinie wurde im EU-Amtsblatt L 315/30 vom 7.12.2022 veröffentlicht.

Mit dieser Änderung soll der "anhaltenden Fragmentierung des Marktes für Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von Mobiltelefonen und anderen ähnlichen Funkanlagen" begegnet werden. Um dieses Ziel zu erreichen erfolgt eine "Harmonisierung der Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle".

Die Mitgliedstaaten wenden diese Vorschriften je nach Kategorie / Klasse ab dem 28. Dezember 2024 bzw. ab dem 28. April 2026 an.

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Neue Auflage des ATEX-Leitfadens

Die EU hat mit Stand November 2022 die 4. Auflage des Leitfadens zur ATEX-Richtlinie veröffentlicht. Siehe hierzu:

EU-Kommission zum sonstigen Binnenmarktrecht
Leitfaden ATEX-Richtlinie 2014(34/EU (EN)

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