EU-Maschinenverordnung nimmt nächste Hürde

EU-Maschinenverordnung im ASTV bestätigt

Ende Dezember 2022 haben sich die EU-Gremien im Rahmen der TRILOG-Verhandlungen auf den endgültigen Text der EU-Maschinenverordnung geeinigt. Wir hatten darüber in unseren letzten MBT-Informationen berichtet.

Der Ausschuss der "Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten -ASTV oder auch COREPER-" hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 nunmehr dem im TRILOG beschlossenen Text der neuen EU-Maschinenverordnung zugestimmt. Österreich, Belgien und Deutschland hatten zwar gegen die neue EU-Verordnung gestimmt, da sie mit der aktuellen Fassung des Artikel 5 und Anhang I nicht in allen Punkten einverstanden sind. Die notwendige Sperrminorität war damit aber nicht erreicht. Der Text wurde Mitte Januar noch geringfügig überarbeitet.

Damit steht letztendlich nur noch die offizielle Verabschiedung der EU-Maschinenverordnung im EU-Rat und im EU-Parlament aus. Die Sitzung des im EU-Parlament zuständigen Ausschusses "Internal Market and Consumer Protection -IMCO-" ist für den 1. März d.J. angesetzt. Danach kann die neue EU-Maschinenverordnung im Plenum des Parlamentes, voraussichtlich April/Mai, verabschiedet werden. Der EU-Rat wird die neue EU-Maschinenverordnung voraussichtlich am 23./24. März 2023 auf die Tagesordnung setzen. Vorher werden die Sprachjuristen der EU den Text der neuen EU-Maschinenverordnung aus juristischer Sicht "glätten". Dies wird allerdings keine substantiellen inhaltlichen Änderungen mehr bewirken.

Nach der formalen Verabschiedung durch das EU-Parlament und den EU-Rat wird die neue EU-Maschinenverordnung zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Den Wirtschaftsakteuren bleiben danach 3,5 Jahre Zeit für die Anpassung, bis sie die neue EU-Verordnung anwenden können und auch müssen.

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MBT Sonderkonferenz Neue EU-Maschinenverordnung

Der Inhalt der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) ist fertig (siehe unten). In drei bis vier Monaten wird der offizielle Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

In unserer Sonderkonferenz zu der neuen MVO am

Dienstag, 16. Mai 2023
Maritim Hotel Köln

wollen wir Sie zeitnah über die neue EU-Maschinenverordnung informieren. Unsere Referenten stellen Ihnen die Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie vor und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in den nächsten 3,5 Jahren.

Wie gewohnt ist eine Teilnahme online und vor Ort möglich und wir bieten eine Live-Übersetzung ins Englische an. (Alle Vorträge sind in deutscher Sprache.).

Die Themen, die wir für Sie an diesem Tag vorbereitet haben, sind:

  • Verantwortliche Wirtschaftsakteure in der MVO
  • Änderungen im Anwendungsbereich der MVO
  • Neuerungen des Anhang III MVO (jetzt noch Anhang I MRL)
  • Gefährliche Produkte: Einbindung der Notified Bodies
  • Neue digitale Unterlagen
  • Wesentliche Veränderung nach MVO
  • Nationale Anpassungen an die MVO
  • Rechtstext vs. EU-Guidelines

Alle Themen im Detail, den Flyer und die Möglichkeit sich anzumelden finden sie hier.

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