Gebrauchtmaschinenhandel nach der neuen EU-Maschinenverordnung

Gebrauchtmaschinenhandel nach der neuen EU-Maschinenverordnung

Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Gebrauchte Maschinen werden nur in soweit -und dann formal als neu- erfasst, wenn diese aus einem Drittstaat in den EWR eingeführt werden. Dies wird sich nach gut begründeter Auffassung unserer Autoren, RA Carsten Laschet, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing Björn Ostermann, mit der neuen EU-Maschinenverordnung -gewollt oder ungewollt- ändern.

Die neue EU-Maschinenverordnung wird, wie schon jetzt andere europäische Vorschriften, die dem sog. NLF folgen

  • EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • EU-ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • ...

zukünftig alle Wirtschaftsakteure, vom Hersteller bis zum Händler, in die Pflicht nehmen. Dabei ist nach dem vorliegenden Rechtstext der Gebrauchtmaschinenhändler nicht ausgenommen.

 

Der EU-Binnenmarktleitfaden "BlueGuide" geht zwar davon aus, dass auch die NLF-Vorschriften nur neue Maschinen erfassen. Für diese Interpretation der EU-Kommission gibt es aber in diesen Vorschriften keine Rechtsgrundlage. Es fällt hier wohl nicht leicht, sich von alten Denkmustern zu verabschieden.

Für den Gebrauchtmaschinenhandel im Binnenmarkt sind die neuen Regelungen ein Gewinn. Mit der neuen EU-Maschinenverordnung gibt es konkrete, europäisch einheitliche Vorgaben für den Händler von Gebrauchtmaschinen. Der nationale Flickenteppich hat damit ein Ende.

Lesen Sie hierzu ausführlich:

Gebrauchtmaschinenhandel nach der neuen EU-Maschinenverordnung

Anmerkung:
Wenn Ihnen die im Artikel abgedruckten Übersetzungen teilweise als etwas seltsam vorkommen, liegt das daran, dass nicht nur der derzeitige englischen Text, sondern auch die z.Z. vorliegende deutsche Übersetzung der EU noch gravierende Fehler aufweisen. Die Autoren haben diese Fehler bewusst nicht korrigiert. Das hat aber keinen Einfluss auf die Interpretation der kommenden EU-Maschinenverordnung in Bezug auf deren Anwendung auf den Gebrauchtmaschinenhandel.

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MBT-Sonderkonferenz: Neue EU-Maschinenverordnung

Der Inhalt der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) ist fertig (siehe oben). In drei bis vier Monaten wird der offizielle Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

In unserer Sonderkonferenz zu der neuen MVO am

Dienstag, 16. Mai 2023
Maritim Hotel Köln

wollen wir Sie zeitnah über die neue EU-Maschinenverordnung informieren. Unsere Referenten stellen Ihnen die Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie vor und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in den nächsten 3,5 Jahren.

Wie gewohnt ist eine Teilnahme online und vor Ort möglich und wir bieten eine Live-Übersetzung ins Englische an. (Alle Vorträge sind in deutscher Sprache.).

Die Themen, die wir für Sie an diesem Tag vorbereitet haben, sind:

  • Verantwortliche Wirtschaftsakteure in der MVO
  • Änderungen im Anwendungsbereich der MVO
  • Neuerungen des Anhang III MVO (jetzt noch Anhang I MRL)
  • Gefährliche Produkte: Einbindung der Notified Bodies
  • Neue digitale Unterlagen
  • Wesentliche Veränderung nach MVO
  • Nationale Anpassungen an die MVO
  • Rechtstext vs. EU-Guidelines

Alle Themen im Detail, den Flyer und die Möglichkeit sich anzumelden finden sie hier.

Gerne können Sie den Teilnehmenden in der die Konferenz begleitenden Fachausstellung Ihre Produkte vorstellen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Konferenz.

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