EU-Maschinenverordnung faktisch fertig

MBT-Sonderkonferenz: Neue EU-Maschinenverordnung 2023

Der Inhalt der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) ist fertig (siehe unten). In drei bis vier Monaten wird der offizielle Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

In unserer Sonderkonferenz zu der neuen MVO am

Dienstag, 16. Mai 2023
Maritim Hotel Köln

wollen wir Sie zeitnah über die neue EU-Maschinenverordnung informieren. Unsere Referenten stellen Ihnen die Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie vor und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in den nächsten 3,5 Jahren.

Wie gewohnt ist eine Teilnahme online und vor Ort möglich und wir bieten eine Live-Übersetzung ins Englische an. (Alle Vorträge sind in deutscher Sprache.).

Die Themen, die wir für Sie an diesem Tag vorbereitet haben, sind:

  • Verantwortliche Wirtschaftsakteure in der MVO
  • Änderungen im Anwendungsbereich der MVO
  • Neuerungen des Anhang III MVO (jetzt noch Anhang I MRL)
  • Gefährliche Produkte: Einbindung der Notified Bodies
  • Neue digitale Unterlagen
  • Wesentliche Veränderung nach MVO
  • Nationale Anpassungen an die MVO
  • Rechtstext vs. EU-Guidelines

Alle Themen im Detail, den Flyer und die Möglichkeit sich anzumelden finden sie hier.

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EU-Maschinenverordnung faktisch fertig

Ende Dezember 2022 haben sich die EU-Gremien im Rahmen der TRILOG-Verhandlungen auf den endgültigen Text der EU-Maschinenverordnung geeinigt. Der EU-Rat hat dazu ein abschließendes 4-Spalten-Papier (5164/23) mit Datum vom 11. Januar 2023 verteilt, das alle Positionen und vor allen Dingen das Endergebnis enthält.

Da das 4-Spalten-Papier mit mehreren Farben, gelöschtem Text und veralteten Informationen schwer lesbar ist, haben wir das im TRILOG beschlossene Ergebnis in eine lesbare Version umgewandelt, die wir Ihnen gerne als MBT-Veröffentlichung zur Verfügung stellen.

Bitte bedenken Sie, dass die MBT-Veröffentlichung mit dem Text der neuen Maschinenverordnung

  • eine von uns erstellte inoffizielle Version ist.
  • den im TRILOG endgültig vereinbarten ENTWURF widerspiegelt.
  • Zahlen und einige veraltete Begriffe sich im endgültigen Text leicht unterscheiden werden, die Bedeutung jedoch nicht.

Formal müssen jetzt noch der EU-RAT und das EU-Parlament die neue EU-Maschinenverordnung verabschieden, damit sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Nach der Veröffentlichung bleiben den Wirtschaftsakteuren dann 3,5 Jahre Zeit für die Anpassung. Das MBT-Dokument gibt Ihnen ein paar zusätzliche Monate sich auf die Änderungen einzustellen.

Entwurf Maschinenverordnung EU 2023/???

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Harmonisierte Normen zur Maschinenrichtlinie

Am 9.1.2023 hat die EU-Kommission einen neuen Durchführungsbeschluss zu den harmonisierten Normen für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.

Betroffen ist allerdings lediglich die harmonisierte Norm EN 15194:2017 "Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder - EPAC", deren Konformitätsvermutung mit zwei Hinweisen eingeschränkt wird.

Keine Konformitätsvermutung löst die Norm hiernach für die Abschnitte 1.5.5 (Extreme Temperaturen), 1.5.6 (Brand), 1.5.7 (Explosion), 1.5.9 (Vibration) und 3.6.3.1 (Vibrationen) aus. Die in der EN 15194:2017 angegebenen Lösungen für die o.a. Punkte entsprechen nach der Auffassung der EU-Kommission nicht dem Stand der Technik.

Dies hat ggf. natürlich auch Auswirkungen auf Hersteller anderer Produkte, die sich hieran orientiert haben, wie die Probleme eines mobilen Akkus behandelt werden können.

Die Veröffentlichungen der EU-Kommission zu den harmonisierten Normen finden Sie hier:

Harmonisierte Normen

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SOFTEMA jetzt mit Codegenerator

Das IFA hat darüber informiert, dass sie für SOFTEMA einen SOFTEMA-Codegenerator entwickelt haben. Mit dem Codegenerator lässt sich aus der CE-Matrix direkt Programmcode generieren - das mühsame manuelle Übertragen der CE-Matrix in Ihre Programmierumgebung entfällt damit.

Das neue Tool befindet sich derzeit in einer einsatzfähigen Alpha-Version. Wenn Sie den Generator nutzen, ist es deshalb zwingend erforderlich, dass Sie den so generierten Programmcode nach dem Import in Ihre Entwicklungsumgebung auf Fehler und Vollständigkeit überprüfen.

In den zukünftigen Versionen des Codegenerators plant das IFA die Implementierung einer automatischen Rückgenerierung, die sicherstellen soll, dass bei der Generierung selbst keine Fehler entstehen (derzeit in Beta-Version). Nach Abschluss der Beta-Phase wird eine externe Prüfung des SOFTEMA-Codegenerators durchgeführt, um die Qualität des Tools für Sie zu gewährleisten.

Sie haben Interesse daran, den Umgang und Einsatz von SOFTEMA zu lernen? Gerne zeigen Ihnen unsere Fachreferenten in unserem Seminar

EN ISO 13849: Sichere Software mit SOFTEMA

wie SOFTEMA sie bei der Programmierung sicherer Maschinensteuerungen unterstützen kann.

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