EuGH: Zusätzliche nationale Anforderungen an Druckgeräte wegen Brandschutz sind unzulässig

EuGH: Zusätzliche nationale Anforderungen an Druckgeräte wegen Brandschutz sind unzulässig

Die französische "Verordnung zur Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Brandgefahren und drohenden Panikreaktionen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr" enthält u.a. Bestimmungen, die die Anbringung lösbarer Verbindungsstücke an den Rohrleitungen, die entzündliche Kältemittel führen, verbieten. Dies sind Bestimmungen, die über die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie hinausgehen.

Der EuGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 23. März 2023 festgestellt, dass solche über das EU-Binnenmarktrecht hinausgehenden nationalen Anforderungen verboten sind.

Lesen Sie hierzu ausführlich:

EuGH: Zusätzliche nationale Anforderungen an Druckgeräte wegen Brandschutz

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EU-VO-Vorschlag "Mobile Maschinen und Geräte"

Die EU-Kommission hat am 30.3.2023 einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung vorgelegt:

Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Die EU will mit der Verordnung EU-einheitliche Regelungen festlegen für die Teilnahme am Straßenverkehr von mobilen Maschinen, die

  • in den Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie fallen
    und
  • die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, aber um zu ihrem Einsatzort zu gelangen, öffentliche Straßen benutzen müssen.

Beispiele hierfür sind Baumaschinen wie Bagger und Lader oder Geräte, die in der Landwirtschaft verwendet werden. Bisher gelten hier einzelstaatliche Regelungen der Mitgliedstaaten. Diese neue EU-Verordnung soll auch Anforderungen für die Hersteller solcher mobiler Maschinen enthalten, die dann zusätzlich zur EG-Maschinenrichtlinie bzw. später zur EU-Maschinenverordnung und ggf. weiteren EU-Vorschriften anzuwenden sind.

Lesen Sie hier den EU-Verordnungsvorschlag:

EU-VO-Vorschlag "Mobile Maschinen und Geräte die auf öffentlichen Straßen verkehren"

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MBT-Sonderkonferenz: Neue EU-Maschinenverordnung

Der Inhalt der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) ist fertig. Das EU-Parlament hat bereits zugestimmt. Bis Ende Juni 2023 wird der offizielle Text wohl im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

In unserer Sonderkonferenz zu der neuen MVO am

Dienstag, 16. Mai 2023
Maritim Hotel Köln

wollen wir Sie zeitnah über die neue EU-Maschinenverordnung informieren. Unsere Referenten stellen Ihnen die Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie vor und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in den nächsten 3,5 Jahren.

Wie gewohnt ist eine Teilnahme online und vor Ort möglich und wir bieten eine Live-Übersetzung ins Englische an. (Alle Vorträge sind in deutscher Sprache.).

Die Themen, die wir für Sie an diesem Tag vorbereitet haben, sind:

  • Verantwortliche Wirtschaftsakteure in der MVO
  • Änderungen im Anwendungsbereich der MVO
  • Neuerungen des Anhang III MVO (jetzt noch Anhang I MRL)
  • Gefährliche Produkte: Einbindung der Notified Bodies
  • Neue digitale Unterlagen
  • Wesentliche Veränderung nach MVO
  • Nationale Anpassungen an die MVO
  • Rechtstext vs. EU-Guidelines

Alle Themen im Detail, den Flyer und die Möglichkeit sich anzumelden finden sie hier.

Gerne können Sie den Teilnehmenden in der die Konferenz begleitenden Fachausstellung Ihre Produkte vorstellen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Konferenz.

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