Bereitstellen auf dem Markt von CNC-Bearbeitungsmaschinen wegen fehlender Absaugung verboten

To top

Bereitstellen auf dem Markt von CNC-Bearbeitungsmaschinen wegen fehlender Absaugung verboten

Mit dem

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/121 DER KOMMISSION
vom 24. Januar 2019, EU-Amtsblatt L 24/29

stellt die EU-Kommission fest, dass die "von Deutschland ergriffene Schutzmaßnahme, mit der untersagt wurde, CNC-Bearbeitungsmaschinen der Modelle UMC 750 SS und UMC750, [...], auf dem Markt bereitzustellen, gerechtfertigt ist.".

Erwägungsgrund 2 des Durchführungsbeschlusses erläutert:

"Deutschland ergriff diese Maßnahme, weil seiner Auffassung nach die CNC-Bearbeitungsmaschinen die in Anhang I Abschnitt 1.5.13 der Richtlinie 2006/42/EG festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nicht erfüllten. Nach der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung 1.5.13 für die Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen muss eine Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass das Risiko des Einatmens, des Verschluckens, des Kontaktes mit Haut, Augen und Schleimhäuten sowie des Eindringens von gefährlichen Werkstoffen und von der Maschine erzeugten Substanzen durch die Haut vermieden werden kann. Diesbezüglich gab Deutschland an, dass die CNC-Bearbeitungsmaschinen Kühlschmierstoffdämpfe emittierten, eine Absaugung sei jedoch nicht vorgesehen."

Die Frage, ob der Maschinenhersteller für die Absauganlage an einer Maschine / Maschinenanlage verantwortlich ist, oder ob er diese Aufgabe an den Anwender delegieren kann und hierfür lediglich eine Schnittstelle an der Maschine bereitstellen muss, wird auch in unseren Veranstaltungen immer wieder strittig diskutiert. Mit dem o.a. Durchführungsbeschluss hat die EU-Kommission nunmehr klargestellt, dass dies in der Verantwortung des Maschinenherstellers liegt. Eine andere Entscheidung hätte allerdings auch verwundert.

Zu der entsprechenden Bestimmung in Anhang I der Maschinenrichtlinie und unseren Erläuterungen siehe:

1.5.13. Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen

To top

SOFTEMA in der Betaphase

Der neue Software-Assistent SOFTEMA geht in die Beta-Phase. Er bietet Unterstützung bei der Bewertung der Sicherheit von Steuerungen im Rahmen der Norm DIN EN ISO 13849-1. Seine Funktionen sollen Eingabefehler verhindern, ihre Entdeckung erleichtern sowie Dokumente zur Programmierung und Prüfung generieren. Die effiziente und fehlerfreie Modifikation von Spezifikationen und Programmen ist ein wesentlicher Aspekt von SOFTEMA. Das Tool soll die Matrixmethode im Maschinen- und Anlagenbau bekannt machen und den Einstieg in ihre Anwendung erleichtern.

Interessenten, die an dem Betatest teilnehmen wollen, können sich direkt an das IFA wenden:

SOFTEMA@dguv.de

Die MBT-Mechtersheimer GbR wird baldmöglichst spezielle Fachseminare zu SOFTEMA anbieten. Gerne können Sie uns schon jetzt eine Email schicken und sich hierfür einen Platz vorreservieren:

info@maschinenbautage.eu

Wir werden Sie informieren, sobald die Termine hierzu festgelegt sind.

To top

EN ISO 12100 nicht mehr gültig?

Die EU-Kommission hat am 19.3.2019 im Amtsblatt L 75/108 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 Änderungen zu der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekanntgegeben:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/436 DER KOMMISSION
vom 18. März 2019

Wir hatten darüber in den letzten MBT-Informationen berichtet.

Erwägungsgrund 14 des EU-Beschlusses hat dabei zu einer großen Verwirrung geführt. Hiernach soll die EN ISO 12100:2010 die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht mehr erfüllen. Sie soll deshalb aus der Liste der harmonisierten Normen entfernt werden.

Wir hatten bereits im letzten Newsletter klargestellt, dass es sich hierbei um einen redaktioneller Fehler handelt. Dies wurde uns von der Vorsitzenden des EU-Maschinenausschusses, Felicia Stoica, EU-Kommission, auch so bestätigt.

 

Die EN ISO 12100:2010 ist damit weiterhin harmonisiert.

To top

Beispiel Risikobeurteilung mit dem MBT-RAT

Unsere kostenlose Excel basierte Software MBT-RAT (MBT-Risk-Assessment-Tool) unterstützt den Hersteller bei der Erstellung seiner Risikobeurteilung. In den letzten MBT-Informationen hatten wir Sie über die neue Version 2.6.1.1 informiert.

Nunmehr hat uns unser Kooperationspartner, Dipl.-Ing. Siegbert Muck, MMS Muck Maschinensicherheit GmbH i.L., ein Beispiel zu einer Risikobeurteilung mit dem MBT-RAT erstellt:

Musterbeispiel Risikobeurteilung für Rollenbahnen im MBT-RAT-Format

Hierzu gehört auch eine umfassende Anleitung, vom Autor als "Technologieempfehlung" bezeichnet.

To top