Abgrenzung Maschinenrichtlinie / Funkanlagenrichtlinie

Abgrenzung Maschinenrichtlinie / Funkanlagenrichtlinie

Nach der Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (RED) sind Maschinen, die "zum Zweck der Funkkommunikation und/oder der Funkortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen" Funkanlagen. Diese fallen damit insgesamt unter den Anwendungsbereich der RED. Da die RED sich die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU komplett zu eigen macht, regelt die RED auch umfassend die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an solche Maschinen. D.h., sie steht hier in Konkurrenz zur Maschinenrichtlinie, die einen gleichen Regelungsumfang aufweist. Dazu kommt eine unterschiedliche Regelung der Konformitätsbewertungsverfahren, die viele Hersteller befürchten lässt, dass sie mit ihrer "funkenden Maschine" auf Grund fehlender harmonisierter Normen nach der RED in das Verfahren der Baumusterprüfung oder Qualitätssicherung gelangen.

Insofern ist es wesentlich zu klären, welche Richtlinie und ggf. für welche Aspekte bei einer "funkenden Maschine" zur Anwendung kommt. Die Konkurrenz der Maschinenrichtlinie zu anderen ggf. einschlägigen Richtlinien ist in der Maschinenrichtlinie in Artikel 3 "Spezielle Richtlinien" geregelt, der hierfür auf die "genauere" Richtlinie verweist. Nur welche Richtlinie ist für welche Aspekte die "genauere" Richtlinie und welche Auswirkungen hat dies auf die unterschiedlichen Konformitätsbewertungsverfahren?

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat sich mit den Festlegungen beider Richtlinien in Bezug auf die o.a. Aspekte beschäftigt und seine Kommentierung auf "maschinenrichtlinie.de" entsprechend angepasst:

Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED)

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RED versus MRL-Ausnahmen für elektrische Betriebsmittel

Die Maschinenrichtlinie nimmt in Artikel1(2) k) eine Reihe von elektrischen und elektronischen Erzeugnissen aus, aber nur soweit diese unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EG (heute 2014/35/EU) fallen. Andernfalls greift diese Ausnahme nicht und die Produkte verbleiben damit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie 2014/53/EU (RED) für Funkanlagen die Niederspannungsrichtlinie komplett ablöst. D.h., die o.a. Ausnahmen der Maschinenrichtlinie greifen nicht mehr, wenn die in dem Ausnahmekatalog in Artikel1(2) k) der Maschinenrichtlinie aufgeführten Produkte -wegen ihrer Funkfähigkeit- von der Niederspannungsrichtlinie in den Anwendungsbereich der RED wechseln.

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat sich mit den Ausnahmeregelungen der Maschinenrichtlinie in Bezug auf die o.a. Aspekte beschäftigt und seine Kommentierung auf "maschinenrichtlinie.de" entsprechend ergänzt:

RED versus MRL-Ausnahmen für elektrische Betriebsmittel

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EU-MRL-Leitfaden: § 417 "Schaltschränke" übersetzt

Mit unseren MBT-Informationen vom 11.11.2019 hatten wir darüber berichtet, dass die EU-Kommission die Version 2.2.des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht hat. Ein Teil der neuen Version des EU-Leitfadens ist der neue Paragraf:

§ 417 "Status of machinery control units under the Machinery Directive"

Dieser neue Paragraf, der offiziell nur in Englisch vorliegt, wurde nunmehr von unserem Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, übersetzt.

§ 417 Status der Steuerungseinheiten von Maschinen in der Maschinenrichtlinie"

Mit dem neuen § 417 findet jetzt die schon vor vielen Jahren veröffentlichte Interpretation unserer Autoren in Bezug auf "Schaltschränke unter dem Dach der Maschinenrichtlinie" Eingang in den EU-Leitfaden. Nachdem die Bundesregierung diese Einschätzung ebenfalls schon lange so vertritt und auch die Berufsgenossenschaft sich dieser angeschlossen hat, haben es abweichende Meinungen aus Industrie und Beraterkreisen nun auch europaweit schwer. Siehe hierzu unsere Veröffentlichung:

Der Schaltschrank unter dem Dach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

bzw.

The electric control cabinet in the framework of the Machinery Directive

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Bildergalerie Maschinenbautage Köln 2019

Die Bilder von den Maschinenbautagen Köln 2019 sind fertig. Gerne können Sie sich die Bilder auf unserer Website ansehen:

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