Neue MBT-Videos zum Anlagenbau

MBT-Video Anlagen / Gesamtheit von Maschinen

Was versteht die Maschinenrichtlinie unter einer "Gesamtheit von Maschinen"? Wie kann ich die rechtlichen Vorgaben interpretieren und in die Praxis umsetzen? Welche Hilfestellungen gibt es?

Unsere Referenten Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing. Björn Ostermann stellen die Situation in ihrer Video-Reihe "Maschinenanlagen" dar.

Sehen Sie sich den einführenden Vortrag in das Thema "Gesamtheit von Maschinen" auf YouTube an.

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MBT-Video Responsibility Management

Wie läuft der Anlagenbau oder korrekt ausgedrückt der Bau einer "Gesamtheit von Maschinen" häufig in der Praxis ab? Welche Fehler werden seit vielen Jahren immer wieder gemacht? Was kostet das eigentlich? Welche Auswirkungen hat das auf die Haftung des Herstellers? Und natürlich, wie kann man das besser machen?

Unsere Referenten Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing. Björn Ostermann stellen das Responsibility Management in einer Video-Reihe dar.

Sehen Sie sich den einführenden Vortrag in das Thema "Responsibility Management" auf YouTube an.

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MBT-Online-Schulungen

Gerne wollen wir Ihnen in der "Corona-Zeit" im MBT-Studio mit unserem Online-Schulungsangebot zur Seite stehen. Bleiben Sie aktuell und diskutieren Sie live mit unseren Referenten.

Stellen Sie sich doch einfach aus unseren verschiedenen Seminarangeboten Ihren persönlichen Schulungsbedarf zusammen, z.B. zum Thema "Gesamtheit von Maschinen". Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine Online-Inhouse-Schulung speziell für Ihren Bedarf.

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an
info@maschinenbautage.eu mit dem Betreff: Online-Schulung
und teilen uns Ihre Wünsche mit.

Unsere Referenten freuen sich auf Sie.

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Praxisgerechte Risikobeurteilung mit der Methode RAHN

Mit dem von Dipl.-Ing. Siegbert Muck entwickelten Verfahren der

Risikobeurteilung mit vollständiger Anwendung aller zutreffenden harmonisierten Normen
- RAHN -

lässt sich die Risikobeurteilung auch vor dem Hintergrund der Erläuterungen des EU-MRL-Leitfadens zu diesem Thema praxisgerecht und effizient durchführen.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die RAHN dem Hersteller die Möglichkeit bietet, die heute in nahezu allen EU-Produktvorschriften geforderten Risikobeurteilungen effizient und vor allem sicherheitstechnisch vollständig durchzuführen. Die Konformitätsvermutung durch die Anwendung harmonisierter Normen und auch die direkte und übersichtliche Spiegelung eigener Lösung gegen die Normenlösungen erleichtert die Diskussion mit Kunden und Behörden. Dabei ist die RAHN kein "stumpfes Abarbeiten" von Checklisten. Der Konstrukteur lenkt und bestimmt den Prozess, unterstützt durch die von Experten erstellten Normenvorgaben.

Der MBT-RAT ist das ideale CE-Tool um die RAHN in der Praxis einfach und effizient umzusetzen, weil er bereits in seiner Entwicklung auf dieses Verfahren ausgerichtet wurde.

Zur Methode RAHN siehe unsere Erläuterungen:

RAHN

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EG-Konformitätserklärung nur auf Nachfrage und gegen Kostenerstattung

n der Praxis trifft man auf Vorgehensweisen wie z.B. in dem nachfolgenden Text dargestellt:

Sehr geehrter Herr ...,
anbei sende ich Ihnen unser Dokumentenanforderungsformular.
Einbauerklärungen / EG-Konformitätserklärungen müssen individuell erstellt werden. Dabei kommt es darauf an, welche Hard- und Software in unserer Maschine verbaut sind und dafür wird die Seriennummer benötigt. Die Erstellung dauert ca. 10 Tage und kostet 65,00 Euro.
Bitte senden Sie dieses mit Angabe der Seriennummer der Maschine, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Faxnummer xxxxxx oder per E-Mail an 'xxxx@de.' zurück.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Dieser Text basiert auf einem echten Angebot, das uns vorliegt. Wir haben nur die beteiligten Parteien anonymisiert.

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat sich mit dieser Vorgehensweise beschäftigt und seine Kommentierung auf "maschinenrichtlinie.de" um das Thema ergänzt:

EG-Konformitätserklärung nur auf Nachfrage und gegen Kostenerstattung

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Gebrauchtmaschine mit optionaler Ausbaustufe nachrüsten = wesentliche Veränderung?

Eine Maschine wird vom Hersteller in verschiedenen Varianten angeboten, als Basismaschine und mit zusätzlichen optionalen Ausrüstungen. Diese Ausrüstungen sind so konzipiert, dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Kunden an der dann gebrauchten Maschine nachgerüstet werden können. Liegt bei einem solchen Umbau ggf. eine wesentliche Veränderung vor?

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und seine Kommentierung auf "maschinenrichtlinie.de" entsprechend angepasst:

Gebrauchtmaschine mit optionaler Ausbaustufe nachrüsten = wesentliche Veränderung?

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Sprachfassung(en) der Betriebsanleitung in mehrsprachigen Mitgliedstaaten

Einige Mitgliedstaaten, wie Belgien und Luxemburg haben mehr als eine Amtssprache. Ggf. müssen deshalb nach den rechtlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) in Anhang I Nr. 1.7.4.1. a und b Betriebsanleitungen in mehr als einer Sprache verfasst werden. Ggf. lohnt sich ein Blick in die nationale Umsetzung der MRL, um unnötige Übersetzungskosten zu sparen.

Siehe hierzu die Kommentierung unseres Autors, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann:

Sprachfassung(en) in mehrsprachigen Mitgliedstaaten

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Maschinenbautage Köln 2020

Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findet in diesem Jahr vom 13. bis 15. Oktober statt. Das Programm für die Konferenz Maschinenrichtlinie ist jetzt komplett.

Achtung:
Wegen der Corona Pandemie ist es möglich, dass die Teilnehmerzahl der Konferenzen begrenzt werden muss. Bei der Vergabe der Plätze würden wir dann in der Reihenfolge der Anmeldungen vorgehen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir beabsichtigen die Konferenzen auch online als Live-Stream anzubieten. Darüber werden wir Sie noch gesondert informieren.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Tagung.

Achtung:
Wegen der Corona-Sicherheitsauflagen haben wir uns schweren Herzens entschlossen, die Workshops in diesem Jahr nicht durchzuführen. Die Räumlichkeiten würden nur eine zu geringe Teilnehmerzahl zulassen.

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MBT-Seminare: Teilnehmerbegrenzung

Nach der Sommerpause werden wir wieder unsere Seminare im Hilton Bonn durchführen können. Wir freuen uns auf Sie.

MBT-Seminare
rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Auf Grund der derzeitigen Corona-Schutzmaßnahmen müssen wir allerdings -nach derzeitigem Stand- die Teilnehmerzahl begrenzen. Bei der Vergabe der Plätze gehen wir in der Reihenfolge der Anmeldungen vor. Wir bitten Sie um Verständnis.

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