Neue Maschinenrichtlinie: Unvollständige Maschinen

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

mit unseren MBT-Informationen hatten wir Sie bereits über Termine und Fristen zur Anwendung der neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informiert. Bis zu deren Inkrafttreten sind zwar noch mehr als zwei Jahre Zeit, aber die neue Maschinenrichtlinie bringt insbesondere bei den unvollständigen Maschinen wesentliche Änderungen mit sich, auf die man rechtzeitig reagieren muss. Dies gilt insbesondere im Anlagenbau mit seinen längeren Vorlaufzeiten.

Herr Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, unser Fachreferent der Maschinenbautage Köln und der MBT-Seminare zur neuen Maschinenrichtlinie sowie zu technischen Anlagen hat für Sie zusammengestellt, worauf Sie hierbei achten müssen:

CE-Information
„Unvollständige Maschinen“

Den Beitrag von Herrn Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann zu diesem Thema können Sie sich durch anklicken dieses

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als pdf-Datei herunterladen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

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