Leitfaden zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht und Übergangsfrist EN 954-1 verlängert

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

Das MBT-Team wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr 2010.

Konformitätsvermutung EN 954-1 verlängert

Der Vertreter der EU-Kommission, Herr Ian Fraser, hat mit E-Mail vom 23.12.2009 mitgeteilt, dass im Europäischen Amtsblatt C 321 vom 29.12.2009 eine Ergänzung zur Bekanntmachung der Liste der harmonisierten Normen vom 18.12.2009 veröffentlicht werden wird. Darin soll bekannt gemacht werden:

  • EN 1501-1 und EN 1501-2 (Abfallsammelfahrzeuge) erhalten Konformitätsvermutung.
  • Das Ablaufdatum der Konformitätsvermutung der EN 954-1 ist um zwei Jahre verlängert.

Mit der Verlängerung der Konformitätsvermutung der EN 954-1 folgt der Kommissionsvertreter dem Kompromissvorschlag, den die französischen Vertreter im Maschinenausschuss in der Sitzung vom 7./8. Dezember vorgeschlagen hatten. Damit haben in den nächsten zwei Jahren jetzt zwei unterschiedliche Steuerungsnormen die Konformitätsvermutung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

  • EN ISO 13849-1
  • EN 954-1

Zu den Folgen siehe auch die MBT-Information zu diesem Thema vom 8.12.2009. Wegen möglicher Kompatibilitätsprobleme ist es ratsam, bei zukünftigen Bestellungen von Maschinen und unvollständigen Maschinen die vom Hersteller anzuwendende Steuerungsnorm privatvertraglich zu vereinbaren.

 

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Dokumentationsbevollmächtigter in der Schweiz

Das Schweizer Wirtschaftsministerium -SECO- und die Europäische Union haben am 21.12.2009 das bilaterale Abkommen "MRA CH-EG" hinsichtlich des Kapitels über Maschinen an die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Die Änderung ist mit gleichem Datum in Kraft getreten. Damit wurde das Abkommen rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie am 29.12.2009 geändert.

Im Rahmen dieser Änderung (Section V, Nr. 3) wurde vereinbart, dass der in der EG-Konformitätserklärung anzugebende "Dokumentationsbevollmächtigte" eines Schweizer Herstellers seinen Sitz auch in der Schweiz haben darf. Das gilt entsprechend auch für den "EWR-Dokumentationsbevollmächtigten" bei Lieferungen von Maschinen und Anlagen aus dem EWR in die Schweiz. Gleichzeitig wurde auch ein neues Kapitel über Aufzüge aufgenommen, so dass das Schweizer Recht zum Inverkehrbringen von Aufzügen in der EU als gleichwertig anerkannt wird.

MRA-EU-Schweiz vom 21.12.2009

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Neue konsolidierte Fassung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mit heutigem Datum haben wir eine neue konsolidierte Fassung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Sie bereitgestellt.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konsolidiert

Diese Fassung berücksichtigt jetzt auch die Änderungen durch die Richtlinie 2009/127/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden.

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BGIA heißt ab dem 1.1.2010 IFA

Das BGIA heißt ab dem 1.1.2010 "Institut für Arbeitsschutz der DGUV" oder in Kurzform "IFA". Hierzu teilt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV, auf der Website des Instituts mit:

"Die Umbenennung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Auftreten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung."

Das Institut ist zukünftig zu erreichen unter:

IFA

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu