Akkreditierungsgesetz in Kraft getreten

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

1. Akkreditierungsgesetz in Kraft getreten

Am 7. August 2009 ist das Gesetz vom 31. Juli 2009 über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz) in Kraft getreten. Dieses schafft die Grundlage dafür, dass Deutschland in Umsetzung der einschlägigen europäischer Vorgaben (EG-VO 765/2008) zum 1. Januar 2010 gegenüber der Kommission eine einzige deutsche Akkreditierungsstelle benennen kann.

Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland neue Akkreditierungen nur mehr von dieser Stelle ausgesprochen. Vor dem 1. Januar 2010 ausgesprochene Akkreditierungen behalten ihre Gültigkeit.

Das Akkreditierungsstellengesetz sieht insoweit als vorrangige Option vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Einvernehmen mit den betroffenen Bundesressorts eine private Stelle mit der Aufgabe der Akkreditierung beleihen kann. Diese Beleihung soll durch Rechtsverordnung erfolgen. Die entsprechende Beleihungsverordnung wird zur Zeit - unter sehr engen terminlichen Vorgaben - im BMWi erarbeitet.

Gegenwärtig gibt es in Deutschland noch mehrere Akkreditierungsstellen. Diese sind beim Bund, den Ländern sowie der Wirtschaft angesiedelt. Bei der Beleihung zeichnet sich nun die Tendenz ab, dass zunächst eine reine Bundesstelle beliehen werden soll, in die dann die zur Zeit noch bestehenden Akkreditierungsstellen der Länder und der Wirtschaft integriert werden müssten.

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2. Richtlinie einfache Druckbehälter 87/404/EWG kodifiziert

Die Richtlinie 87/404/EWG über einfache Druckbehälter wurde am 16. September 2009 kodifiziert und trägt jetzt die Nummer 2009/105/EG. Siehe hierzu das europäische Amtsblatt L 264/12 vom 8.10.2009.

Richtlinie über einfache Druckbehälter 2009/105/EG

Die Richtlinie über einfache Druckbehälter ist mit der Verordnung einfache Druckbehälter -6. GPSGV- in der Bundesrepublik in nationales Recht umgesetzt. Änderungen in der Verordnung sind nicht notwendig, da im Rahmen einer Kodifizierung lediglich aus der Basisrichtlinie und den inzwischen erfolgten Änderungen eine lesbare Fassung der Richtlinie erstellt wird, die dann eine neue Nummer bekommt. Diese Änderungen sind bereits in der 6. GPSGV berücksichtigt.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

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