Neues Anlagen-Interpretationspapier

Neues Anlagen-Interpretationspapier

Das BMAS hat das noch auf Basis der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG erstellte gemeinsame Anlagen-Interpretationspapier des BMAS und der Länder vom 10. März 2006 überarbeitet. Das neue Interpretationspapier wurde am 5. Mai 2011 herausgegeben. Veröffentlicht wurde es im Gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 12/2011, S. 233. Mitgewirkt bei der Erarbeitung des neuen Papiers haben neben dem BMAS und dem für die Maschinenrichtlinie zuständigen Ländervertreter auch die BAuA sowie Vertreter der Berufsgenossenschaften und des VDMA.

Grund für die Überarbeitung des Interpretationspapiers waren zum einen die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und zum anderen die praktischen Erfahrungen mit dem alten Interpretationspapier. In erster Linie muss in diesem Zusammenhang wohl die Diskussion um die Behandlung der sog. "Verfahrenstechnischen Anlagen" im Rahmen der Maschinenrichtlinie genannt werden.

Bereits einleitend wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass der Maschinenbegriff im Sinne der Maschinenrichtlinie sehr weit gefasst ist. Hier aufgeführte Beispiele für Maschinenanlagen von rein mechanischen bis hin zu verfahrenstechnischen Anlagen verdeutlichen dies. Die gemeinsame Interpretation macht dabei -wie schon in gleicher Weise das Vorgängerpapier- deutlich, dass eine Gesamtheit von Maschinen (Maschinenanlage) immer dann vorliegt, wenn Maschinen und / oder unvollständige Maschinen produktionstechnisch und sicherheitstechnisch zusammenwirken. Hierzu enthält es zwei "Entscheidungsschritte", deren Text mit einer graphischen Darstellung unterstützt wird.

Auf Grund der Erfahrung der vergangenen Jahre wird das Papier ergänzt um ein Kapitel "Abgrenzung zu anderen Richtlinien und CE-Kennzeichnung". In diesem Kapitel wird klargestellt,

  • wie Gefährdungen behandelt werden, die von einer Anlage ausgehen, aber in einer "Spezialrichtlinie" genauer behandelt werden.
  • wie Produkte, die Bestandteil einer Anlage sind, bei ihrem Inverkehrbringen aber für sich genommen unter eine andere Richtlinien fallen, z.B. Druckgeräte, ATEX-Geräte oder auch elektrische Betriebsmittel, im Rahmen der Konformitätsbewertung der Anlage behandelt werden müssen.
  • warum ggf. andere einschlägige Richtlinien über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung ins Spiel kommen.

Das Kapitel endet mit der eindeutigen Aussage:

"Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 der MRL bzw. § 5 der Maschinenverordnung wird die Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien bescheinigt."

Das neue Anlagen-Interpretationspapier können Sie sich hier ansehen:

Anlagen-Interpretationspapier Bund-Länder

Das neue Interpretationspapier wird in unseren Anlagenseminaren und natürlich im neuen MBT-EK Maschinenrichtlinie im Juni behandelt.

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Maschinenbautage: Vortragsthemen veröffentlicht

Für die Maschinenbautage haben wir jetzt die Vortragsthemen auf unserer Website für Sie veröffentlicht. Auch die Referenten stehen bis auf wenige Ausnahmen beim Maschinenrechtstag fest.

Gerne werden wir Sie Ende Oktober in Köln begrüßen.

Hier können Sie sich über die Maschinenbautage informieren:

 

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

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