Vergleichstabelle EN ISO 12100 mit "alten" Normen

EN ISO 12100:2010 - Konsolidierung ohne technische Änderungen

Die neue ISO 12100:2010 vereinigt die ISO 12100-1:2003, ISO 12100-2:2003, ISO 14121-1:2007.

In einer Bekanntmachung des zuständigen ISO Normenausschusses ISO/TC 199 weist der TC darauf hin, dass es sich bei dieser neuen Norm um eine Konsolidierung der o.a. vereinigten Normen ohne technische Änderungen handelt:

"ISO 12100:2010 constitutes a consolidation without technical changes of ISO 12100-1: 2003, ISO 12100-2: 2003, ISO 14121- 1: 2007 and related Amendments. This consolidation does not require updates or revisions to type B- and type C standards or other documents (e.g. for risk assessment) based on the prior standards!"

Die Bekanntmachung des TC 199 enthält insbesondere eine Tabelle mit einer Gegenüberstellung der Fundstellen der Bestimmungen in den alten bzw. der neuen Norm:

ISO/TC 199 N 833

Achtung:
Die neue EN ISO 12100:2010 ist noch nicht im EU-Amtsblatt gelistet und löst damit formal noch keine Konformitätsvermutung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aus. Da die neue Norm inhaltlich kein Änderungen gegenüber den o. a. alten Normen, die sie zukünftig ablösen wird, aufweist, ist dies ein eher formaler Aspekt.

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ICSMS wird EU-Marktüberwachungs-Datenbank

Artikel 23 der EG-VO 765/2008 legt fest:

Die Kommission entwickelt und unterhält unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel ein allgemeines System zur Archivierung und zum Austausch von Informationen zu sämtlichen Fragen der Marktüberwachung, Programmen und zugehörigen Informationen über einen Verstoß gegen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft. Das System spiegelt die im Rahmen von Artikel 22 gemachten Meldungen und übermittelten Informationen angemessen wieder.

Deutschland (Baden-Württemberg) hat seit längerem ein entsprechendes Tool entwickelt:

"ICSMS" - Information and Communication System for the pan-European Market Surveillance of technical products

Dieses Tool will die EU-Kommission jetzt übernehmen. Die Verhandlungen der EU-Kommission mit ICSMS-AISBEL, dem derzeitigen Trägerverein von ICSMS sind weitgehend abgeschlossen. Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 10. Januar 2011 die Mitgliedstaaten aufgefordert, soweit nicht schon geschehen, Mitglied bei ICSMS zu werden.

ICSMS

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Neue EU-Verordnung zu "Lebensmittelkontaktmaterialien"

Die neue Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der EU-Kommission über

Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

ist ab dem 1. Mai 2011 anzuwenden. Es handelt sich hierbei um eine Bestimmung, die im Rahmen von Anhang I Nr. 2.1.1 der Maschinenrichtlinie bei "Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sind" zu beachten ist.

Gleichzeitig werden folgende Bestimmungen mit Wirkung ab dem 1. Mai 2011 aufgehoben:

  • Richtlinie 80/766/EWG der Kommission
  • Richtlinie 81/432/EWG der Kommission
  • Richtlinie 2002/72/EG der Kommission

Siehe hierzu auch:

Richtlinien "Lebensmittelkontaktmaterialien"

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Anlagenseminar mit neuer Agenda

Der Inhalt des MBT-Anlagenseminars wird an den EU-Guide angepasst.

Nachdem der europäisch abgestimmte EU-Guide zur Maschinenrichtlinie die Fragen zur Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Maschinenanlagen und auch auf komplette Industrieanlagen behandelt, werden die Referenten die hier vertretene Sichtweise in ihre Vorträge mit einbeziehen. Weiterhin wird das Thema "unvollständige Maschinen / Bauteile / Komponenten" als eigenständiger Vortrag aufgenommen.

Das nächste Seminar findet vom 2. bis 3. Februar 2011 in Siegburg statt.

Ausführliche Informationen zum Seminar

Im letzten Newsletter hatten wir den Termin falsch angegeben. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

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NEU: Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Auf vielfachen Wunsch richten wir einen Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie ein.

Die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie ist auch mit der neuen Maschinenrichtlinie nicht einfacher geworden. Das gilt nicht nur für Newcomer. Auch "alte Hasen" können manche Frage nicht immer sicher beantworten.

Im Grundlagenseminar klang noch alles ganz logisch und einleuchtend. In der Praxis stellt sich dann manches nicht mehr so einfach dar. Dazu kommen Wünsche / Forderungen von Außen, die dem Gelernten -scheinbar- widersprechen. Was ist zu tun? Wie gehe ich vor?

CE-Verantwortliche wie CE-Beauftragte, CE-Dienstleister, CE-Koordinatoren, Konstrukteure, Einkauf- und Vertrieb, ... stehen im Unternehmen häufig alleine vor den Fragen, die die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie mit sich bringt.

Der MBT-Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie bietet einen Rahmen für diejenigen, die sich mit den Grundlagen der Maschinenrichtlinie auskennen, sich mit Experten und "Mitstreitern" auszutauschen. Bringen Sie Ihre Fragen mit, die Ihnen auf der Seele brennen.

Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen.

Termin:

  • 9. - 10 Juni 2011 in Köln

Ausführliche Informationen zum Erfahrungsaustausch

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu